Common use of Quantitäten/Qualitäten Clause in Contracts

Quantitäten/Qualitäten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die in der ES-Bau/KVM-Bau3/AA-Bau/Bauunterlage, Teile I bis IV vorgegebenen, auf seine Fachplanungen bezogenen, Quantitäts- und Qualitätsziele umzusetzen. Die vom Auftraggeber vorgegebenen Quantitäten/Zielwerte sind vom Auftragnehmer als Teil der Planung in Form einer Berechnung nachzuweisen. Die Vorgaben dieser genehmigten Haushaltsunterlagen sind verbindlich; Abweichungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers in Textform (§§ 24 und 54 BHO).

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Samples: Vertrag Fachplanung – Technische Ausrüstung

Quantitäten/Qualitäten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die in der ES-Bau/KVM-Bau3/AA-Bau/Bauunterlage, Teile I bis IV vorgegebenen, auf seine Fachplanungen bezogenen, bezogenen Quantitäts- und Qualitätsziele umzusetzen. Die vom Auftraggeber vorgegebenen Quantitäten/Zielwerte sind vom Auftragnehmer als Teil der Planung in Form einer Berechnung nachzuweisen. Die Vorgaben dieser genehmigten Haushaltsunterlagen sind verbindlich; Abweichungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers in Textform (§§ 24 und 54 BHO).

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Samples: Vertrag Fachplanung Tragwerksplanung

Quantitäten/Qualitäten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die in der ES-Bau/KVM-Bau3/AA-Bau/Bauunterlage, Teile I bis IV vorgegebenen, auf seine Fachplanungen bezogenen, Quantitäts- und Qualitätsziele umzusetzenumzuset- zen. Die vom Auftraggeber vorgegebenen Quantitäten/Zielwerte sind vom Auftragnehmer als Teil der Planung in Form einer Berechnung nachzuweisen. Die Vorgaben dieser genehmigten Haushaltsunterlagen sind verbindlich; Abweichungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers in Textform (§§ 24 und 54 BHO).

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Samples: Fachplanung Technische Ausrüstung

Quantitäten/Qualitäten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die in der ES-Bau/KVM-Bau3/AABau /AA-Bau/Bauunterlage, Teile I bis IV vorgegebenen, auf seine Fachplanungen bezogenen, bezogenen Quantitäts- und Qualitätsziele umzusetzen. Die vom Auftraggeber vorgegebenen Quantitäten/Zielwerte sind vom Auftragnehmer als Teil der Planung in Form einer Berechnung nachzuweisen. Die Vorgaben dieser genehmigten Haushaltsunterlagen sind verbindlich; Abweichungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers in Textform (§§ 24 und 54 BHO).

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Samples: Tragwerksplanung

Quantitäten/Qualitäten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die in der ES-Bau/KVM-Bau3/AA-Bau/Bau3/ Bauunterlage, Teile I bis IV vorgegebenen, auf seine Fachplanungen bezogenen, Quantitäts- und Qualitätsziele umzusetzen. Die vom Auftraggeber vorgegebenen Quantitäten/Zielwerte Quantitäten sind vom Auftragnehmer als Teil der Planung in Form einer Berechnung nachzuweisen. Die Vorgaben dieser genehmigten Haushaltsunterlagen sind verbindlich; Abweichungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers in Textform (§§ 24 und 54 BHO).

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Samples: Vertrag Objektplanung – Ingenieurbauwerke