Common use of Quellcodeübergabe und Quellcodehinterlegung Clause in Contracts

Quellcodeübergabe und Quellcodehinterlegung. 17.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, hat der Auftragnehmer den jeweils aktuellen Stand des Quellcodes* der Individualsoftware* und etwaiger Anpassungen der Standardsoftware* auf Quellcodeebene gemäß Ziffer 2.2.1 mit der Abnahme der Werkleistungen und nach der Abnahme bei jeder Übergabe eines neuen Programmstandes* der Individualsoftware* bzw. der betroffenen Standardsoftware* an den Auftraggeber zu übergeben. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer gemäß Ziffer 2.2.1 erklärt, er werde die Anpassungen in den Standard übernehmen und dies auch vertragsgemäß umsetzt. Zum Quellcode* gehören dessen fachgerechte Kommentierung und die Beschreibung der notwendigen Systemparameter sowie sonstige notwendige Informationen, die den Auftraggeber in die Lage versetzen, mit Fachpersonal den Quellcode* zu bearbeiten, um eine selbstständige Weiterentwicklung der Individualsoftware* bzw. der Anpassungen der Standardsoftware* auf Quellcodeebene vorzunehmen. Die Übergabe soll in elektronischer Form auf einem Datenträger erfolgen und wird protokolliert. Der Auftraggeber erhält an allen Fassungen des Quellcodes* und der Dokumentationen im Zeitpunkt der jeweiligen Erstellung ein Nutzungsrecht gemäß Ziffer 2.1.2.1. Der Auftraggeber wird den Quellcode* wie eigene vertrauliche Informationen behandeln und Dritten nur im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung zugänglich machen und diese ebenfalls zur Vertraulichkeit verpflichten.

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Samples: www.cio.bund.de, www.it-planungsrat.de

Quellcodeübergabe und Quellcodehinterlegung. 17.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, hat der Auftragnehmer den jeweils aktuellen Stand des QuellcodesQuellco- des* der Individualsoftware* und etwaiger Anpassungen der Standardsoftware* auf Quellcodeebene gemäß Ziffer 2.2.1 mit der Abnahme der Werkleistungen des Gesamtsystems und nach der Abnahme bei jeder Übergabe eines neuen Programmstandes* der Individualsoftware* bzw. der betroffenen Standardsoftware* an den Auftraggeber zu übergebenüberge- ben. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer gemäß Ziffer 2.2.1 erklärt, er werde Hierzu gehören die Anpassungen in den Standard übernehmen und dies auch vertragsgemäß umsetzt. Zum Quellcode* gehören dessen fachgerechte Kommentierung des Quellcodes* und die Beschreibung der notwendigen not- wendigen Systemparameter sowie sonstige notwendige Informationen, die den Auftraggeber in die Lage versetzen, mit Fachpersonal den Quellcode* zu bearbeiten, um eine selbstständige Weiterentwicklung Weiterent- wicklung der Individualsoftware* bzw. der Anpassungen der Standardsoftware* auf Quellcodeebene vorzunehmen. Die Übergabe soll in elektronischer Form auf einem Datenträger erfolgen und wird protokolliert. Der Auftraggeber erhält an allen Fassungen des QuellcodesQuellco- des* und der Dokumentationen im Zeitpunkt der jeweiligen Erstellung ein Nutzungsrecht gemäß Ziffer 2.1.2.1Zif- fer 2.3.2.1. Der Auftraggeber wird den Quellcode* wie eigene vertrauliche vertrauliche* Informationen behandeln und Dritten nur im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung zugänglich machen und diese ebenfalls eben- falls zur Vertraulichkeit verpflichten.

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Samples: www.cio.bund.de, www.stadtwerke-schwerin.de

Quellcodeübergabe und Quellcodehinterlegung. 17.1 a) Soweit nichts anderes vereinbart ist, hat der Auftragnehmer Lieferant den jeweils aktuellen Stand des Quellcodes* Quellcodes der Individualsoftware* Individualsoftware und etwaiger Anpassungen der Standardsoftware* Standardsoftware auf Quellcodeebene gemäß Ziffer 2.2.1 mit der Abnahme der Werkleistungen und nach der Abnahme bei jeder Übergabe eines neuen Programmstandes* Programmstandes der Individualsoftware* Individualsoftware bzw. der betroffenen Standardsoftware* Standardsoftware an den Auftraggeber uns zu übergeben. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer gemäß Ziffer 2.2.1 Lieferant erklärt, er werde die Anpassungen in den Standard übernehmen und dies auch vertragsgemäß umsetzt. Zum Quellcode* Quellcode gehören dessen fachgerechte Kommentierung und die Beschreibung der notwendigen Systemparameter sowie sonstige notwendige Informationen, die den Auftraggeber uns in die Lage versetzen, mit Fachpersonal den Quellcode* Quellcode zu bearbeiten, um eine selbstständige Weiterentwicklung der Individualsoftware* Individualsoftware bzw. der Anpassungen der Standardsoftware* Standardsoftware auf Quellcodeebene vorzunehmen. Die Übergabe soll in elektronischer Form auf einem Datenträger erfolgen und wird protokolliert. Der Auftraggeber erhält Wir erhalten an allen Fassungen des Quellcodes* Quellcodes und der Dokumentationen im Zeitpunkt der jeweiligen Erstellung ein umfassendes Nutzungsrecht gemäß Ziffer 2.1.2.1entsprechend Ziff. Der Auftraggeber wird I. 5. a). Wir werden den Quellcode* Quellcode wie eigene vertrauliche Informationen behandeln und Dritten nur im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung zugänglich machen und diese ebenfalls zur Vertraulichkeit verpflichten.

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Samples: automotive.sika.com

Quellcodeübergabe und Quellcodehinterlegung. 17.1 18.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, hat der Auftragnehmer den jeweils aktuellen Stand des Quellcodes* der Individualsoftware* und etwaiger Anpassungen der Standardsoftware* auf Quellcodeebene gemäß Ziffer 2.2.1 2.3.1.3 mit der Abnahme der Werkleistungen des Gesamtsystems und nach der Abnahme bei jeder Übergabe eines neuen Programmstandes* der Individualsoftware* bzw. der betroffenen Standardsoftware* an den Auftraggeber zu übergeben. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer gemäß Ziffer 2.2.1 2.3.1.3 erklärt, er werde die Anpassungen in den Standard übernehmen und dies auch vertragsgemäß umsetzt. Zum Quellcode* gehören dessen fachgerechte Kommentierung und die Beschreibung der notwendigen Systemparameter sowie sonstige notwendige Informationen, die den Auftraggeber in die Lage versetzen, mit Fachpersonal den Quellcode* zu bearbeiten, um eine selbstständige Weiterentwicklung der Individualsoftware* bzw. der Anpassungen der Standardsoftware* auf Quellcodeebene vorzunehmen. Die Übergabe soll in elektronischer Form auf einem Datenträger erfolgen und wird protokolliert. Der Auftraggeber erhält an allen Fassungen des Quellcodes* und der Dokumentationen im Zeitpunkt der jeweiligen Erstellung ein Nutzungsrecht gemäß Ziffer 2.1.2.12.3.2.1. Der Auftraggeber wird den Quellcode* wie eigene vertrauliche vertrauliche* Informationen behandeln und Dritten nur im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung zugänglich machen und diese ebenfalls zur Vertraulichkeit verpflichten.

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Samples: www.it-planungsrat.de

Quellcodeübergabe und Quellcodehinterlegung. 17.1 18.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, hat der Auftragnehmer den jeweils aktuellen Stand des Quellcodes* der Individualsoftware* und etwaiger Anpassungen der Standardsoftware* auf Quellcodeebene gemäß Ziffer 2.2.1 2.3.1.3 mit der Abnahme der Werkleistungen des Gesamtsystems und nach der Abnahme bei jeder Übergabe eines neuen Programmstandes* der Individualsoftware* bzw. der betroffenen Standardsoftware* an den Auftraggeber zu übergeben. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer gemäß Ziffer 2.2.1 2.3.1.3 erklärt, er werde die Anpassungen in den Standard übernehmen und dies auch vertragsgemäß umsetzt. Zum Quellcode* gehören dessen fachgerechte Kommentierung und die Beschreibung der notwendigen Systemparameter sowie sonstige notwendige Informationen, die den Auftraggeber in die Lage versetzen, mit Fachpersonal den Quellcode* zu bearbeiten, um eine selbstständige Weiterentwicklung der Individualsoftware* bzw. der Anpassungen der Standardsoftware* auf Quellcodeebene vorzunehmen. Die Übergabe soll in elektronischer Form auf einem Datenträger erfolgen und wird protokolliert. Der Auftraggeber erhält an allen Fassungen des Quellcodes* und der Dokumentationen im Zeitpunkt der jeweiligen Erstellung ein Nutzungsrecht gemäß Ziffer 2.1.2.12.3.2.1. Der Auftraggeber wird den Quellcode* wie eigene vertrauliche Informationen behandeln und Dritten nur im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung zugänglich machen und diese ebenfalls zur Vertraulichkeit verpflichten.

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Samples: www.uni-bonn.de