Rücknahme und Erstattung Musterklauseln

Rücknahme und Erstattung. 8.1 Kein Widerrufs- oder Rücknahmerecht: Auch wenn Eintracht Braunschweig Tickets über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB anbietet und damit gemäß § 312c Abs. 1 BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht des Kunden beim Kauf eines Tickets. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs - und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Angebotsabgabe bzw. Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch Eintracht Braunschweig bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Tickets. 8.2 Umtausch und Rücknahme: Ein Umtausch oder die Rücknahme von Tickets sind grundsätzlich ausgeschlossen. Kann ein Kunde sein Ticket aus persönlichen Gründen nicht nutzen (z.B. Krankheit), ist ausnahmsweise eine Weitergabe des Tickets an einen Dritten im Rahmen der Regelung unter Ziffer 9.3 zulässig. 8.3 Verlegung oder Spielabbruch: Bei einer zeitlichen oder örtlichen Verlegung einer bei Erwerb des oder der Tickets bereits endgültig terminierten Veranstaltung behalten die entsprechenden Tickets grundsätzlich ihre Gültigkeit. Der Kunde kann, soweit es sich um Tagestickets handelt, vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist in Textform (E-Mail ausreichend), per Telefax oder schriftlich auf dem Postweg an die Kontaktadresse zu erklären. Der betroffene Kunde erhält gegen Vorlage des Tickets bzw. Übersendung des Tickets auf eigene Rechnung an Eintracht Braunschweig den entrichteten Ticketpreis erstattet (Ziffer 8.5 zu Gutschein gilt entsprechend); Service- und Versandgebühren werden nicht erstattet. Bei Abbruch der Veranstaltung besteht kein Anspruch auf eine Erstattung des Ticketpreises, es sei denn, Eintracht Braunschweig hat den Abbruch der Veranstaltung zu vertreten oder eine Abwägung der widerstreitenden Interessen des Kunden mit den Interessen von Eintracht Braunschweig sprechen im Einzelfall für eine Erstattung. Die endgültige Ansetzung bzw. Terminierung einer Veranstaltung gilt nicht als Verlegung im Sinne dieser Regelung, berechtigt den Kunden daher nicht zum Rücktritt, wenn bei Erwerb des oder der Tickets die endgültige Ansetzung bzw. Terminierung eines Spieles bzw. einer Veranstaltung noch nicht feststand.
Rücknahme und Erstattung. 8.1 Kein Widerrufs- oder Rücknahmerecht: Auch wenn der Club Tickets über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB anbietet und damit gemäß § 312c Abs. 1 BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht des Kunden beim Kauf eines Tickets. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Wiederruf- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Club bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Tickets. 8.2 Umtausch und Rücknahme: Umtausch und Rücknahme von Tickets sind grundsätzlich ausgeschlos- sen. Kann ein Kunde sein Ticket aus persönlichen Gründen nicht nutzen (z.B. Krankheit), ist aus- nahmsweise eine Weitergabe des Tickets an einen Dritten im Rahmen der Regelung unter Ziffer 9.3 zulässig. 8.3 Verlegung oder Spielabbruch: Bei einer zeitlichen oder örtlichen Verlegung der Veranstaltung, insbe- sondere wenn ein Spiel zum Zeitpunkt der Ticketbestellung noch nicht endgültig terminiert war, be- halten die Tickets ihre Gültigkeit. Es besteht in diesem Fall und auch bei Abbruch der Veranstaltung kein Anspruch auf eine Erstattung des Ticketpreises, es sei denn, den Club trifft nachweislich ein Verschulden für die zeitliche oder örtliche Verlegung oder den Abbruch der Veranstaltung.
Rücknahme und Erstattung. 7.1 Kein Widerrufs- oder Rücknahmerecht: Auch wenn der FCB Tickets über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB anbietet und damit gemäß § 312c Abs. 1 BGB ein Fern- absatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht des Kunden beim Kauf eines Tickets. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede An- gebotsabgabe bzw. Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Be- stätigung durch den FCB gemäß Ziffer 2.2 und 2.3 bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung des/der bestellten Ticket(s). 7.2 Umtausch und Rücknahme: Umtausch und Rücknahme von Tickets sind grundsätzlich ausgeschlossen. Kann ein Kunde sein Ticket aus persönlichen Gründen nicht nutzen (z.B. Krankheit), ist ausnahmsweise eine Weitergabe des Tickets an einen Dritten im Rahmen der Regelung unter Ziffer 8.3 zulässig.
Rücknahme und Erstattung. 8.1 Kein Widerrufs- oder Rücknahmerecht: Auch wenn der 1. FC Nürnberg Tickets über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB anbietet und damit gemäß § 312c Abs. 1 BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß 8.2 Umtausch und Rücknahme: Umtausch und Rücknahme von Tickets sind grund- sätzlich ausgeschlossen. Kann ein Kunde sein Ticket aus persönlichen Gründen nicht nutzen (z.B. Krankheit), ist eine Weitergabe des Tickets an einen Dritten im Rahmen der Regelung unter Ziffer 9.3 zulässig. 8.3 Verlegung oder Spielabbruch: Bei einer zeitlichen oder örtlichen Verlegung der Veranstaltung, insbesondere wenn ein Spiel zum Zeitpunkt der Ticketbestellung noch nicht endgültig terminiert war, behalten die Tickets ihre Gültigkeit. Es besteht in die- sem Fall und auch bei Abbruch der Veranstaltung kein Anspruch auf eine Erstattung des Ticketpreises, es sei denn, den 1. FC Nürnberg trifft nachweislich ein Verschulden für die zeitliche oder örtliche Verlegung oder den Abbruch der Veranstaltung.
Rücknahme und Erstattung. 6.1 Kein Widerrufs- oder Rücknahmerecht: Auch wenn Eintracht Braunschweig Tickets über 6.2 Umtausch und Rücknahme: Ein Umtausch oder die Rücknahme von Tickets sind ausgeschlossen.
Rücknahme und Erstattung. 9.1 Kein Widerrufs- oder Rücknahmerecht: 9.2 Umtausch und Rücknahme: 9.3 Verlegung oder Spielabbruch:
Rücknahme und Erstattung. Eine Rücknahme der Großgruppenkarte und die Erstattung des bereits gezahlten Fahrpreises ist bis 7 Tage vor Fahrtantritt und einer Gebühr von 10,00 € pro Großgruppenkarte möglich. Danach ist keine Erstattung mehr möglich.
Rücknahme und Erstattung. 9.2 Umtausch und Rücknahme: 9.3 Verlegung oder Spielabbruch:
Rücknahme und Erstattung. 9.1 Kein Widerrufs- oder Rücknahmerecht: Auch wenn der FCM Tickets über Fernkommunika- tionsmittel im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB anbietet und damit gemäß § 312c Abs. 1 BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht des Kunden beim Kauf eines Tickets. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Angebotsabgabe bzw. Bestellung von Tickets ist damit un- mittelbar nach Bestätigung durch den FCM bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezah- lung der bestellten Tickets.
Rücknahme und Erstattung. (1) Abhandenkommen/Ausstellung von Ersatzkarten: Der Club ist über das Abhandenkommen von bei ihm erworbenen Tickets unverzüglich zu unterrichten. Der Club ist berechtigt, diese Tickets unmittelbar nach Anzeige des Abhandenkommens zu sperren. Im Fall des Abhandenkommens eines der elektronischen Zugangskontrolle unterliegenden Tickets kann nach Anzeige des Abhandenkommens, Sperrung des Tickets und Legitimationsprüfung des Kunden eine Neuausstellung des Tickets erfolgen. Für die Ausstellung von Ersatztageskarten wird vom Club eine Bearbeitungsgebühr von 5,- € erhoben sowie bei Verlust oder äußerer Beschädigung der Dauerkarte gegen eine Bearbeitungsgebühr von 10,-€ eine Ersatzdauerkarte ausgestellt, sofern das Ticket gesperrt werden kann. Bei missbräuchlichen Anzeigen eines Abhandenkommens erstattet der Club Strafanzeige. Eine Neuausstellung abhandengekommener Tickets, die keiner elektronischen Zugangskontrolle unterliegen, kann aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nicht vorgenommen werden. (2) Umtausch und Rücknahme: Umtausch und Rücknahme von Tickets sind grundsätzlich ausgeschlossen. Kann ein Kunde sein Ticket aus persönlichen Gründen nicht nutzen (z.B. Krankheit), ist ausnahmsweise eine Weitergabe des Tickets an einen Dritten im Rahmen der Regelung unter Ziffer 9.3 zulässig. (3) Verlegung oder Spielabbruch: Bei einer zeitlichen oder örtlichen Verlegung der Veranstaltung, insbesondere wenn ein Spiel zum Zeitpunkt der Ticketbestellung noch nicht endgültig terminiert war, behalten die Tickets ihre Gültigkeit. Es besteht in diesem Fall und auch bei Abbruch der Veranstaltung kein Anspruch auf eine Erstattung des Ticketpreises, es sei denn, den Club trifft nachweislich ein Verschulden für die zeitliche oder örtliche Verlegung oder den Abbruch der Veranstaltung. (4) Wiederholungsspiel: Im Fall eines Wiederholungsspiels gilt das Wiederholungsspiel als neue Veranstaltung; das Ticket für die ursprüngliche Veranstaltung besitzt hierfür keine Gültigkeit und der Kunde hat keinen Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Entschädigung. (5) Spielabsage und Zuschauerausschluss: Bei ersatzloser Absage der Veranstaltung bzw. bei einer Veranstaltung, die nach Maßgabe eines zuständigen Verbandes oder einer zuständigen Behörde ganz oder zum Teil unter Ausschluss von Zuschauern stattfinden muss, ist der Club berechtigt, vom Vertrag über den Erwerb eines oder mehrerer Tickets für das betroffene Spiel zurückzutreten bzw. Dauerkarten zu sperren. Die betroffenen Kunden erhalten ge...