Schlussklausel Musterklauseln
Schlussklausel. Sollten einzelne Klauseln dieser ATGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch für eine ▇▇▇▇▇ dieser ATGB.
Schlussklausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Regelung wird durch eine ersetzt, die rechtmäßig ist und dem Sinngehalt der nichtigen Bestimmung am nächsten kommt.
Schlussklausel. Sollten einzelne Punkte dieser AGB-DK ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrags und der übrigen Bedingungen nicht berührt. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
Schlussklausel. Vertragsänderungen oder -ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Nebenabreden bestehen nicht. Die Schriftformklausel gilt auch für Änderungen dieser Regelung.
Schlussklausel. Sollten einzelne Klauseln dieser Sonderbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch für eine ▇▇▇▇▇ diesen S
Schlussklausel. (1) Streitbeilegung: Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Bei- legung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufver- trägen erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: http:// ▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind die Gladiators weder bereit noch verpflichtet.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur An- wendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Besteller als Ver- braucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
(3) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetz- lichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.
Schlussklausel. Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist der Platz der Golfanlage; Gerichtsstand ist Mainz, soweit nicht von Gesetzes wegen ein anderer Gerichtsstand zwingend vor- geschrieben ist. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertra- ges unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirk- samkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. In diesem Falle ist die ungültige Vertragsbestimmung durch eine Rege- lung zu ersetzen, die bei rechtlicher Wirksamkeit dem beab- sichtigten wirtschaftlichen Ergebnis innerhalb gesetzlicher Zulässigkeit möglichst nahe kommt.
Schlussklausel. Sollten einzelne Punkte dieser AGB-DK ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrags und der übrigen Bedingungen nicht berührt. Eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch für eine ▇▇▇▇▇ dieser AGB-DK.
Schlussklausel. Sollten einzelne Punkte dieser ATGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrags und der übrigen Bedingungen nicht berührt. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
Schlussklausel. Sollten einzelne Punkte dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages sowie die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Das Recht der Bundesrepublik Deutschland gilt ausschließlich. Ausgeschlossen ist die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge betreffend des internationalen Warenkaufs, CISG.
