Schlussklausel Musterklauseln

Schlussklausel. Sollten einzelne Klauseln dieser ATGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch für eine Xxxxx dieser ATGB.
Schlussklausel. 12.1 Vertragsänderungen und -ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Schlussklausel. (1) Streitbeilegung: Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Bei- legung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufver- trägen erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: http:// xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx . Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind die Gladiators weder bereit noch verpflichtet.
Schlussklausel. Sollten einzelne Punkte dieser AGB-DK ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrags und der übrigen Bedingungen nicht berührt. Eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch für eine Xxxxx dieser AGB-DK.
Schlussklausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Regelung wird durch eine ersetzt, die rechtmäßig ist und dem Sinngehalt der nichtigen Bestimmung am nächsten kommt.
Schlussklausel. 14.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit im Übrigen unberührt.
Schlussklausel. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht.
Schlussklausel. Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist der Platz der des jeweiligen Kooperationspartners des AN: Gerichtsstand ist Frankfurt, soweit nicht von Gesetzeswegen ein anderer Gerichtsstand zwingend vorgeschrieben ist. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. In diesem Fall ist die ungültige Vertragsbestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die bei rechtlicher Wirksamkeit dem beabsichtigten wirtschaftlichen Ergebnis innerhalb gesetzlicher Zulässigkeit möglichst nahekommt. Vertragsbeginn ist der ⃝ Fortgeschrittenen-Paket , inkl. MWSt. ⃝ Advanced Golf-Paket , inkl. MWSt. Der GS erteilt dem AN für die Dauer von 6 Monaten, beginnend mit dem ersten des Monat, der auf den Vertragsbeginn folgt, eine mtl. Einzugsermächtigung in Höhe von (Zutreffendes bitte ankreuzen): ⃝ Einsteiger-Paket , inkl. MWSt., für max. 4 Std. mtl. ⃝ Fortgeschrittenen-Paket , inkl. MWSt., für max. 8 Std. mtl. ⃝ Advanced Golf-Paket , inkl. MWSt., für max. 12 Std mtl. Teile der Vergütung, die im Auftrag des GS zur Bezahlung späterer Leistungen Dritter an diese durch den AN vorzunehmen sind (z.B. Intensivkurs in Portugal), sind vom AN treuhänderisch zu verwalten und ausschließlich für den bestimmten Leistungszweck zu verwenden. Sollten die Leistungen Dritter, gleich aus welchem Grund, nicht erbracht werden, hat der AN den entsprechenden Betrag unverzüglich an den GS zurückzuzahlen.
Schlussklausel. Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist der Platz der Golfanlage; Gerichtsstand ist Mainz, soweit nicht von Gesetzes wegen ein anderer Gerichtsstand zwingend vor- geschrieben ist. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertra- ges unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirk- samkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. In diesem Falle ist die ungültige Vertragsbestimmung durch eine Rege- lung zu ersetzen, die bei rechtlicher Wirksamkeit dem beab- sichtigten wirtschaftlichen Ergebnis innerhalb gesetzlicher Zulässigkeit möglichst nahe kommt.
Schlussklausel. Sollten einzelne Klauseln dieser Bedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch für eine Xxxxx dieser Bedingungen.