Absage der Veranstaltung. Bei Absage der Veranstaltung seitens des Veranstalters/Xxxxxxx tritt folgende Rücktrittsstaffelung in Kraft. Der Mieter hat folgende Ausfallgebühren zu zahlen: − Die Absage innerhalb der letzten 14 Tage vor der Veranstaltung 100 % der angebotenen Mietgebühr. − Bei Absage zwischen dem 15. Tag u. dem 28. Tag vor der Veranstaltung 60 % der voraussichtl. Mietgebühr. − Bei Absage zwischen dem 29. Tag u. dem 42. Tag vor der Veranstaltung 40 % der voraussichtl. Mietgebühr. − Bei vorheriger Absage wird die Reservierungsgebühr einbehalten. Die MAO hat das Recht, in dringenden Fällen von der Vermietung zurückzutreten, wenn die Terminverlegung (Einfü- gung) einer Großveranstaltung oder Bauarbeiten dieses erfordert. Voraussetzung ist, dass diese Großveranstaltung nur durchgeführt werden kann, wenn auch die gemietete Anlage dafür zur Verfügung steht. Ersatzansprüche des Veranstal- ters/Mieters sind ausgeschlossen. Die Reservierungsgebühr wird dann dem Veranstalter/Mieter erstattet.
Absage der Veranstaltung. Der Veranstalter ist berechtigt den gebuchten Event bis spätestens 8 Wochen vor dem vereinbarten Termin ohne Angabe von Gründen und anfallenden Kosten abzu- sagen. Bei einer Absage zwischen 4 und 8 Wochen vor dem vereinbarten Termin werden von Seiten der Agentur 50% des vereinbarten Rechnungsbetrages in Rech- nung gestellt. Sagt der Kunde den Event kürzer als 4 Wochen vor dem vereinbarten Termin ab, werden von Seiten der Agentur 100% des Rechnungsbetrages in Rech- nung gestellt. Unabhängig davon können von Seiten der Agentur mit dem Kunden vereinbarte und erbrachte Vorleistungen in Rechnung gestellt werden.
Absage der Veranstaltung. Im Falle einer endgültigen Absage der Veranstaltung steht dem Kunden ein Anspruch gegen den Veranstalter auf Rückerstattung des für das Ticket bezahlten offiziellen Preises zu. Zusätzlich zum Ticketpreis bezahlte Bearbeitungsgebühren werden nicht zurückerstattet. Diese Rückerstattungsansprüche aufgrund einer Absage einer Veranstaltung können bei EYZ eingefordert werden. Bei Ansprüchen welche über den bezahlten Ticketpreis hinausgehen, verpflichtet sich EYZ die dafür erforderlichen Kontaktdaten des Veranstalters an die Kunden weiter zu geben. EYZ kann für diese Ansprüche nicht haftbar gemacht werden. Sämtliche Ansprüche verfallen 10 Tage nach offiziellem Durchführungsdatum einer Veranstaltung.
Absage der Veranstaltung. 1. ATIX behält sich das Recht vor, die Veranstaltung
2. Im Falle einer Absage durch ATIX wird im Falle einer bereits eingegangenen Zahlung dem Auftraggeber der volle Preis zurückerstattet. Darüberhinausgehende Haftungs- und Schadensersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens ATIX vorliegt, ausgeschlossen. Dies gilt auch für vergebliche Aufwendungen (z.B. von Auftraggeber gebuchte Hotelzimmer sowie Flug- oder Bahntickets).
Absage der Veranstaltung. Die Destination Davos Klosters erstattet bei Absage einer Veranstaltung den Nennwert des Tickets zurück, sofern der Veran- stalter diesem Vorgehen zustimmt und das Ticket innerhalb von 30 Tagen nach dem auf dem Ticket aufgedruckten Veranstal- tungsdatum an die Destination Davos Klosters zurückgesandt oder am Schalter der Destination Davos Klosters retourniert wird. Zusätzlich zum Ticketpreis bezahlte Bearbeitungsgebühren werden nicht zurückerstattet. In allen andern Fällen hat sich der Kunde/ die Kundin direkt an den Veranstalter zu halten. Bei Absagen von Veranstaltungen, bei welchen die Destination Davos Klosters als Veranstalter auftritt, wird dem Kunden/der Kundin der Nennwert des Tickets zurückerstattet. Zusätzlich zum Ticketpreis bezahlte Bearbeitungsgebühren werden nicht rückerstattet. Reise- und/oder anderweitige Kosten werden dem Kunden/ der Kundin bei Absage nicht ersetzt.
Absage der Veranstaltung. Im Falle einer endgültigen Absage der Veranstaltung steht dem Kunden ein Anspruch gegen den Veran- stalter auf Rückerstattung des für das Ticket bezahlten offiziellen Preises zu. Zusätzlich zum Ticketpreis bezahlte Bearbeitungsgebühren werden nicht zurückerstattet. Diese Rückerstattungsansprüche aufgrund einer Absage einer Veranstaltung können bei BSM eingefordert werden. Bei Ansprüchen welche über den bezahlten Ticketpreis hinausgehen, verpflichtet sich BSM die dafür erforderlichen Kontaktdaten des Ver- anstalters an die Kunden weiter zu geben. BSM kann für diese Ansprüche nicht haftbar gemacht werden. Sämtliche Ansprüche verfallen 10 Tage nach offiziellem Durchführungsdatum einer Veranstaltung.
Absage der Veranstaltung. Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung bis drei Monate vor Veranstaltungsbeginn abzusagen, soweit die Anzahl der angemeldeten Aussteller bis zu diesem Tag weniger als 75 Anmeldungen beträgt, obwohl der Veranstalter dies nicht zu vertreten hat. In einem solchen Fall wäre eine Durchführung der Messe weder im Interesse des Veranstalters noch im Interesse der Aussteller. Für die Absage bedarf es der einseitigen, schriftlichen Erklärung des Veranstal- ters. Geleistete Anzahlungen werden im vollen Umfang innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Bankverbindungsdaten des Ausstellers erstattet. Eine Verzinsung erfolgt nicht.
Absage der Veranstaltung. Eine aus organisatorischen oder unvorhersehbaren Gründen erforderliche Absage einer Veranstaltung behalten wir uns vor. Wir sind verpflichtet, Sie darüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Im Falle einer Stornierung oder Absage unsererseits sind weitergehende Haftungs- und Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.
Absage der Veranstaltung. Lebensflow behält sich vor, Dienste/Veranstaltungen wegen geringer Auslastung oder sonstigen wichtigen, von Lebensflow nicht zu vertretenen Gründen abzusagen. Bereits gezahlte Vergütungen erhält der Teilnehmer zurückerstattet. Darüber hinaus haftet Lebensflow nicht, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Lebensflow vorliegt. Dies gilt insbesondere auch für eventuell anfallende Hotel-/Übernachtungskosten.
Absage der Veranstaltung. Bei ersatzloser Absage der Veranstaltung ist der betroffene Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die betroffenen Kunden erhalten gegen Vorlage (bzw. Übersendung des Tickets auf eigene Rechnung an das Restaurant) entweder den entrichteten Ticketpreis erstattet oder einen Gutschein im Wert des entsprechenden Ticketpreises erstattet. 16|48 Café | Lounge | Gastronomie Stadthaus 1 Xxxxxxxx-Xxxxxxx-Xxxxxx 0 00000 Xxxxxxx Telefon: 0000 00000-0000