Absage der Veranstaltung Musterklauseln

Absage der Veranstaltung. Bei Absage der Veranstaltung seitens des Veranstalters/Xxxxxxx tritt folgende Rücktrittsstaffelung in Kraft. Der Mieter hat folgende Ausfallgebühren zu zahlen: − Die Absage innerhalb der letzten 14 Tage vor der Veranstaltung 100 % der angebotenen Mietgebühr. − Bei Absage zwischen dem 15. Tag u. dem 28. Tag vor der Veranstaltung 60 % der voraussichtl. Mietgebühr. − Bei Absage zwischen dem 29. Tag u. dem 42. Tag vor der Veranstaltung 40 % der voraussichtl. Mietgebühr. − Bei vorheriger Absage wird die Reservierungsgebühr einbehalten. Die MAO hat das Recht, in dringenden Fällen von der Vermietung zurückzutreten, wenn die Terminverlegung (Einfü- gung) einer Großveranstaltung oder Bauarbeiten dieses erfordert. Voraussetzung ist, dass diese Großveranstaltung nur durchgeführt werden kann, wenn auch die gemietete Anlage dafür zur Verfügung steht. Ersatzansprüche des Veranstal- ters/Mieters sind ausgeschlossen. Die Reservierungsgebühr wird dann dem Veranstalter/Mieter erstattet.
Absage der Veranstaltung. Für den Fall der Absage der Veranstaltung wird QVC den Kunden schriftlich benachrichtigen und den Preis der Konzertkarten zurückerstatten.
Absage der Veranstaltung. Die Destination Davos Klosters erstattet bei Absage einer Veranstaltung den Nennwert des Tickets zurück, sofern der Veran- stalter diesem Vorgehen zustimmt und das Ticket innerhalb von 30 Tagen nach dem auf dem Ticket aufgedruckten Veranstal- tungsdatum an die Destination Davos Klosters zurückgesandt oder am Schalter der Destination Davos Klosters retourniert wird. Zusätzlich zum Ticketpreis bezahlte Bearbeitungsgebühren werden nicht zurückerstattet. In allen andern Fällen hat sich der Kunde/ die Kundin direkt an den Veranstalter zu halten. Bei Absagen von Veranstaltungen, bei welchen die Destination Davos Klosters als Veranstalter auftritt, wird dem Kunden/der Kundin der Nennwert des Tickets zurückerstattet. Zusätzlich zum Ticketpreis bezahlte Bearbeitungsgebühren werden nicht rückerstattet. Reise- und/oder anderweitige Kosten werden dem Kunden/ der Kundin bei Absage nicht ersetzt.
Absage der Veranstaltung. Bei ersatzloser Absage der Veranstaltung ist der betroffene Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die betroffenen Kunden erhalten gegen Vorlage (bzw. Übersendung des Tickets auf eigene Rechnung an das Restaurant) entweder den entrichteten Ticketpreis erstattet oder einen Gutschein im Wert des entsprechenden Ticketpreises erstattet. 16|48 Café | Lounge | Gastronomie Stadthaus 1 Xxxxxxxx-Xxxxxxx-Xxxxxx 0 00000 Xxxxxxx Telefon: 0000 00000-0000
Absage der Veranstaltung. Der Veranstalter kann eine Veranstaltung jederzeit absagen, abbrechen, verkürzen oder verlegen. Im Falle der Verlegung oder Absage einer Veranstaltung hat der Aussteller Anspruch auf Rückerstattung der Standgebühr sofern als Grund der Absage oder Verlegung nicht höhere Gewalt zutrifft. Alternativ können die gezahlten Gebühren für den Verlegungstermin bzw. Ersatztermin gutgeschrieben werden. Der Veranstalter ist in diesem Fall gegenüber dem Aussteller darüber hinaus nicht zum Schadensersatz, insbesondere zum Ersatz eines entgangenen Gewinns, verpflichtet.
Absage der Veranstaltung. Im Falle einer endgültigen Absage der Veranstaltung steht dem Veranstaltungsbesucher ein Anspruch gegen den Veranstalter auf Rückerstattung des für das Ticket bezahlten offiziellen Preises zu. Zusätzlich zum Ticketpreis bezahlte Bearbeitungsgebühren werden nicht zurückerstattet. Diese Rückerstattungsansprüche aufgrund einer Absage einer Veranstaltung können bei House of Winterthur, der offiziellen Vorverkaufsstelle, eingefordert werden. Bei Ansprüchen, welche über den bezahlten Ticketpreis hinausgehen, verpflichtet sich House of Winterthur, die dafür erforderlichen Kontaktdaten des Veranstalters an die Ticketkäufer weiter zu geben. House of Winterthur kann für diese Ansprüche nicht haftbar gemacht werden. Sämtliche Ansprüche verfallen 10 Tage nach offiziellem Durchführungsdatum einer Veranstaltung.
Absage der Veranstaltung. Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung bis drei Monate vor Veranstaltungsbeginn abzusagen, soweit die Anzahl der angemeldeten Aussteller bis zu diesem Tag weniger als 75 Anmeldungen beträgt, obwohl der Veranstalter dies nicht zu vertreten hat. In einem solchen Fall wäre eine Durchführung der Messe weder im Interesse des Veranstalters noch im Interesse der Aussteller. Für die Absage bedarf es der einseitigen, schriftlichen Erklärung des Veranstal- ters. Geleistete Anzahlungen werden im vollen Umfang innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Bankverbindungsdaten des Ausstellers erstattet. Eine Verzinsung erfolgt nicht. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Veranstaltungsbedingungen unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung geht diejenige rechtlich wirksame Regelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
Absage der Veranstaltung. Eine aus organisatorischen oder unvorhersehbaren Gründen erforderliche Absage einer Veranstaltung behalten wir uns vor. Wir sind verpflichtet, Sie darüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Im Falle einer Stornierung oder Absage unsererseits sind weitergehende Haftungs- und Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.
Absage der Veranstaltung. Lebensflow behält sich vor, Dienste/Veranstaltungen wegen geringer Auslastung oder sonstigen wichtigen, von Lebensflow nicht zu vertretenen Gründen abzusagen. Bereits gezahlte Vergütungen erhält der Teilnehmer zurückerstattet. Darüber hinaus haftet Lebensflow nicht, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Lebensflow vorliegt. Dies gilt insbesondere auch für eventuell anfallende Hotel-/Übernachtungskosten.
Absage der Veranstaltung. 1. ATIX behält sich das Recht vor, die Veranstaltung