Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten Musterklauseln

Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten. 5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Xxxxxx wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. 5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit vom jeweiligen Reisepreis verlangen. 5.3. Der Reiseveranstalter hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert, und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet: bis 45 Tage vor Reiseantritt 10 %, 44 bis 22 Tage vor Reiseantritt 40 %, 21 bis 15 Tage vor Reiseantritt 60 %, ab 14 Tage vor Reiseantritt 90 % des Reisepreises. 5.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist als die von ihm geforderte Pauschale. 5.5. Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit er nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. 5.6. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.
Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten. 5.1 Der Kunde kann vor Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber plantours & Partner, Xxxxxxxxxxxxx 00-00, 00000 Xxxxxx zu erklären; ist die Reise über einen Reisevermittler gebucht, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Die Rücktrittserklärung wird an dem Tag wirksam, an dem sie eingeht. Dem Xxxxxx wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Der Nichtantritt der Reise steht dem Rücktritt vom Reisevertrag am Anreisetag gleich. 5.2 plantours & Partner kann gemäß § 651h Abs. 2 BGB angemessene Entschädigungspauschalen festlegen. Die Entschädigung wird danach ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet: bis zum 90. Tag vor Reiseantritt 10 % des Reisepreises, mindestens EUR 60,- pro Person, vom 89. – 30. Tag vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises, vom 29. – 22. Tag vor Reiseantritt 30 % des Reisepreises, vom 21. – 15. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises, ab 14. Tag vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises, am Anreisetag oder bei Nichtantritt 95% des Reisepreises. 5.3 Dem Kunden bleibt es für den Fall der Geltendmachung eines pauschalierten Entschädigungsanspruchs unbenommen, plantours & Partner nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Entschädigungspauschale. 5.4 Das Recht des Kunden, gemäß § 651e BGB eine Vertragsübertragung zu erklären, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.
Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten. 4.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter unter der den allgemeinen Geschäflsbedingungen nachfolgend angegebenen Anschrifl zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro ge- bucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Xxxxxx wird empfohlen, den Rücktritt xxxxxxxxxxx zu erklären. 4.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reise- veranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vor- liegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevor- kehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. 4.3 Der Reiseveranstalter hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbar- ten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und ge- wöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet: Bis 30 Tage vor Reiseantritt: 30 %, 29 - 22 Tage vor Reiseantritt: 40 %, 21 - 15 Tage vor Reiseantritt: 50 %, 14 - 10 Tage vor Reiseantritt: 60 %, 9 - 7 Tage vor Reiseantritt: 75 %, 6 - 4 Tage vor Reiseantritt: 80 %, ab 3 Tage vor Reiseantritt: 90 % • Für Namibia gelten gesonderte Stornobedingungen: Für alle Unterkünfle und Touren gilt: Bis 31 Tage vor Reiseantritt: lt. AGB, 30 - 21 Tage vor Reiseantritt: 55%, 20 - 8 Tage vor Reiseantritt: 80%, ab 7 Tage vor Reise- antritt: 90% • Für Ostkanada und die Atlantikprovinzen gelten gesonderte Stornobedingungen: Für alle Unterkünfle gilt: Bis 8 Tage vor Reiseantritt lt. AGB, ab 7 Tage vor Reise- antritt: lt. AGB, mindestens jedoch eine Nacht. Für Fährüberfahrten gelten die Stornobedingungen lt. AGB, mind. jedoch CAD/USD 45,- pro Überfahrt. • Für Alaska gelten gesonderte Stornobedingungen: Für alle Unterkünfle und Kurztouren gilt: Bis 45 Tage vor Reiseantritt: lt. AGB, 44 - 31 Tage vor Reiseantritt: 65 %, ab 30 Tage vor Reiseantritt: 90 % • Für Papua Neuguinea gelten gesonderte Stornobedingungen: Bis 31 Tage vor Reiseantritt: 30 %, 30 - 15 Tage vor Reiseantritt: 55 %, ab 14 ...
Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten. 5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebe- ginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Walk Reisen unter der vorstehend/nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären, falls die Reise über ei- nen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt wer- den. Dem Kunden wird empfohlen, den Rück- tritt in Textform zu erklären. 5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert Walk Reisen den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Walk Reisen eine ange- messene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist o- der am Bestimmungsort oder in dessen un- mittelbarer Nähe unvermeidbare, außerge- wöhnliche Umstände auftreten, die die Durch- führung der Pauschalreise oder die Beförde- rung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind un- vermeidbar und außergewöhnlich, wenn
Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten. 6.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Edel GmbH & Co. KG unter der in diesen Bedingungen angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Xxxxxx wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. 6.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert Edel GmbH & Co. KG den Anspruch auf den Reisepreis. Statt dessen kann Edel GmbH & Co. KG, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. 6.3. Edel GmbH & Co. KG hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d.
Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten. 4.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber OC unter der unten angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Die Erklärung zum Rücktritt muss in schriftlicher Form erfolgen. 4.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert OC den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann OC, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. 4.3. OC hat bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird je nach Reiseart und nach dem Zeitpunkt des Zugang der Rücktrittserklärung des Kunden, insbesondere unter Berücksichtigung der eingeschränkten Kurzfristvermarktungsmöglichkeiten für Luxuskreuzfahrten wie folgt berechnet: a) Kreuzfahrten bis zu 14 Nächten Dauer: ◼ vom 120. bis zum 91. Tag vor Reiseantritt: 10% des Reisepreises ◼ bis zum 46. Tag vor Reiseantrtitt: 20% des Reisepreises ◼ ab dem 45. Tag vor Reiseantritt: 50 % des Reisepreises ◼ ab dem 21. Tag vor Reiseantritt: 90 % des Reisepreises ◼ ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 95 % des Reisepreises Für mitgebuchte Hotel- und Landprogramme vor bzw. nach der Kreuzfahrt, sowie für vorab gebuchte Landtours während der Kreuzfahrt findet ebenfalls obige Stornokostenstaffel a) Anwendung. b) Kreuzfahrten mit mehr als 14 Nächten Dauer ◼ vom 180.bis zum 151. Tag vor Reiseantritt: 10% ◼ ab dem 150.Tag vor Reiseantritt: 20% ◼ ab dem 74. Tag vor Reiseantritt 50 % ◼ ab dem 50. Tag vor Reiseantritt 75 % ◼ ab dem 21. Tag vor Reiseantritt 90 % ◼ ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 95 % des Reisepreises Für mitgebuchte Hotel- und Landprogramme vor bzw. nach der Kreuzfahrt, sowie für vorab gebuchte Landtours während der Kreuzfahrt findet ebenfalls obige Stornokostenstaffel b) Anwendung. c) Für Transfers, Landausflüge a la Carte, Unlimited & Your World Packages sowie für Vorreservierungen in den Restaurants La Reserve und Privée betragen die Stornokosten ab 36 Stunden vorAbreise 95% des Reisepreises. 4.4...
Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten. 5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Pauschalreise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber VIVA Xxxxxxx zu erklären. Falls die Pauschalreise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Xxxxxx wird empfohlen, den Rücktritt in Textform auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären. 5.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Pauschalreise nicht an, so verliert VIVA Xxxxxxx den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann VIVA Cruises eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von VIVA Cruises zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind dann unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten. 5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktre- ten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei TerraVista oder dem Reisebüro, über das die Buchung des Kunden erfolgte. Es wird dem Kunden empfohlen, den Rücktritt schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) zu erklären. 5.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, so verliert TerraVista den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, kann aber vom Kun- den eine angemessene Entschädigung verlangen. Dazu hat TerraVista die folgenden Entschädigungspauschalen festgelegt, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen von TerraVista und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reise- leistungen in Prozent des Reisepreises, je nach Rücktrittszeitpunkt des Kunden, wie folgt bestimmen: 5.3 TerraVista behält sich vor, anstelle der vorstehend genannten Pau- schalen eine konkret berechnete, ggf. höhere Entschädigung zu fordern und wird in diesem Fall die geforderte Entschädigung unter Berück- sichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderwei- tigen Verwendung der Reiseleistungen konkret beziffern und belegen.
Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten. 6.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Omnibus Xxxxxx Xxxx e.
Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten. 6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter während der offiziellen Büroöffnungszeiten, Montag – Xxxxxxx von 09:00 – 18:00 Uhr (ansonsten gilt der nächste offizielle Werktag des Reiseveranstalters, dies berücksichtigt auch nationale und bundeslandspezifische Feiertage) unter der vorstehend angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Xxxxxx wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären. 6.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist. Der Reiseveranstalter kann keine Entschädigung verlangen, soweit am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei, die sich hierauf beruft, unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. 6.3 Der Reiseveranstalter hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d.