Berechnung der Entschädigung. Die Gesellschaft tritt im Fall eines gedeckten Schadensfalls gemäß der abgeschlossenen Formel und vereinbarten Versicherungssummen ein, die in den Persönlichen Bedingungen aufgeführt sind: Die Gesellschaft verpflichtet sich, das Todesfallkapital auszuzahlen, sofern der Versicherte innerhalb von drei Jahren ab dem Unfalldatum verstirbt. Das Kapital wird innerhalb von fünfzehn Tagen ab der Todesfeststellung und dem Erhalt der von der Gesellschaft angeforderten Belege ausgezahlt. Tritt der Tod nach der Auszahlung von Entschädigungen einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit ein, so werden die hierfür ausgezahlten Beträge von der im Todesfall geschuldeten Leistung abgezogen. Dieses Todesfallkapital wird gezahlt: ◼ zugunsten des weder geschiedenen noch gerichtlich getrennt lebenden Ehepartners; ◼ falls es keinen solchen Ehepartner gibt, zugunsten der ehelichen, adoptierten oder anerkannten unehelichen Kinder oder an deren Stelle an deren Kinder; ◼ falls es keine solchen Kinder gibt, zugunsten anderer Begünstigten, die der Versicherte gegebenenfalls bezeichnet hat; ◼ falls es keine solchen Begünstigten gibt, zugunsten seines Vaters und/oder seiner Mutter; ◼ falls es keinen überlebenden Elternteil gibt, zu gleichen Anteilen zugunsten seiner Verwandten in aufsteigender Linie bis zum zweiten Grad; ◼ falls es keine überlebenden Verwandten in aufsteigender Linie bis zum zweiten Grad gibt, zugunsten von deren gesetzlichen Erben. ◼ Die Gesellschaft verpflichtet sich, die mit dem Erwerbsunfähigkeitssatz multiplizierte Versicherungssumme auszuzahlen. ◼ Die Entschädigung verringert sich um die Hälfte, falls sich der Erwerbsunfähigkeitssatz auf unter 5 % beläuft, und um ein Viertel, falls er zwischen 5 % und 10 % liegt. ◼ Die im Todesfall und bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit zu zahlenden Entschädigungen sind nicht miteinander kumulierbar. Bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit: ◼ Die Gesellschaft verpflichtet sich, ab dem 1. Tag der Erwerbsunfähigkeit und in dem Fall, dass die Dauer der Erwerbsunfähigkeit über sieben Tage ab dem Unfall beträgt und dass die Erwerbsunfähigkeit bei mindestens 50 % liegt: Tagegeld in Höhe von 90 % der vertraglichen Vergütung geteilt durch 365 Tage anteilig zum Satz der vorübergehenden Erwerbsunfähigkeit. Die Gesellschaft tritt maximal drei Jahre ab dem Datum des Unfalls ein. ◼ Die Gesellschaft erstattet bis in Höhe von 6.500€ (nicht indexiert) und bis zur Konsolidierung die Arzt-, Behandlungs-, Krankenwagen-, Arzneimittel-, Krankenhaus-, Rehabili...
Berechnung der Entschädigung. 8.1.6.1 Falls der Versicherungsnehmer das beschädigte Gerät reparieren lässt: Die Gesellschaft übernimmt die Reparaturrechnung unter Berücksichtigung seines Mehrwertsteuer-Status und der Selbstbeteiligung.
8.1.6.2 Falls der Versicherungsnehmer das nicht reparierbare Gerät ersetzt: Die Gesellschaft ersetzt das Gerät zum Neuwert unter Berücksichtigung des Mehrwertsteuer-Status des Versicherungsnehmers und der Selbstbeteiligung. In keinem Fall kann die Entschädigung den Ersatzwert eines Neugeräts mit vergleichbarer Leistung übersteigen.
8.1.6.3 Falls der Versicherungsnehmer das beschädigte Gerät weder ersetzt noch reparieren lässt: Die Gesellschaft entschädigt den Versicherungsnehmer zum Realwert (das heißt, dass die Gesellschaft einen pauschalen Abzug wegen Alterung um 10 % pro Jahr ab dem Kaufdatum vornimmt) und unter Berücksichtigung des Mehrwertsteuer-Status des Versicherungsnehmers sowie der Selbstbeteiligung. In keinem Fall kann die Entschädigung den Ersatzwert eines Neugeräts mit vergleichbarer Leistung übersteigen. Im Fall einer Unterversicherung, das heißt falls der Gesamtwert des versicherten Xxxxxx über 115 % des zuletzt angegebenen Gesamtwerts beträgt, wendet die Gesellschaft die Proportionalitätsregel der Beträge auf die gesamte Entschädigung an.
Berechnung der Entschädigung. Die Entschädigung wird wie folgt berechnet:
8.2.3.1 durch Addieren der je Monat im Entschädigungszeitraum tatsächlich angefallenen Kosten;
8.2.3.2 durch Abzug der nach Instandsetzung oder Ersetzung der beschädigten versicherten Geräte erstatteten oder erstattungsfähigen Kosten von dem gemäß 8.2.3.1 erhaltenen Ergebnis. Es werden nur die im Entschädigungszeitraum angefallenen Kosten berücksichtigt;
8.2.3.3 durch Beschränkung des gemäß 8.2.3.2 erhaltenen Ergebnisses je Monat auf die in den Persönlichen Bedingungen vorgesehene Versicherungssumme;
8.2.3.4 durch Addieren der gemäß 8.2.3.3 erhaltenen Beträge für den gesamten Entschädigungszeitraum;
8.2.3.5 durch Beschränkung des gemäß 8.2.3.4 erhaltenen Ergebnisses auf die gesamte in den Persönlichen Bedingungen vermerkte Versicherungssumme;
8.2.3.6 durch Abzug der gegebenenfalls in den Persönlichen Bedingungen vorgesehenen Selbstbeteiligung von dem gemäß 8.2.3.5 erhaltenen Betrag;
Berechnung der Entschädigung. Die Entschädigung wird wie folgt berechnet:
8.3.3.1. durch Addieren der innerhalb eines Jahres nach Eintritt des Schadensfalls zu dem ausschließlichen Zweck, eine Verringerung der Geschäftstätigkeit des Versicherungsnehmers zu vermeiden oder zu begrenzen, tatsächlich und mit Umsicht aufgewendeten Ausgaben;
8.3.3.2. durch Beschränkung des gemäß 8.3.3.1 erhaltenen Ergebnisses auf die in den Persönlichen Bedingungen vermerkte Versicherungssumme;
8.3.3.3. durch Abzug der gegebenenfalls in den Persönlichen Bedingungen vorgesehenen Selbstbeteiligung von dem gemäß 8.3.3.2 erhaltenen Betrag.
Berechnung der Entschädigung. (1) Haftet der Frachtführer für gänzlichen Verlust der Güter, so hat er nur den Wert der Güter am Ort und Tag, an dem sie nach dem Frachtvertrag hätten abgeliefert werden müssen, zu ersetzen. Die Ablieferung an einen Nichtberechtigten wird wie ein Verlust behandelt.
(2) Bei teilweisem Verlust oder bei Be- schädigung der Güter hat der Frachtführer nur in Höhe der Wertverminderung Scha- denersatz zu leisten.
(3) Der Wert der Güter bestimmt sich nach dem Börsenwert, mangels eines sol- chen nach dem Marktpreis und mangels beider nach dem gemeinen Wert der Güter gleicher Art und Beschaffenheit am Ab- lieferungsort.
(4) Für Güter, die infolge ihrer natürlichen Beschaffenheit einem Schwund an Raum- gehalt oder Gewicht ausgesetzt sind, haftet der Frachtführer ohne Berücksichtigung der Dauer der Beförderung nur für den Teil des Schwundes, der den normalen Schwund, wie dieser im Frachtvertrag vereinbart oder, mangels Vereinbarung, in den am Ab- lieferungsort geltenden Vorschriften oder Ge- bräuchen des betreffenden Handels festge- setzt ist, übersteigt.
(5) Dieser Artikel berührt nicht die Fracht- ansprüche des Frachtführers, wie sie im Frachtvertrag oder, mangels Vereinbarung, in den anwendbaren nationalen Vorschriften oder Gebräuchen vorgesehen sind.
Berechnung der Entschädigung. Für die Berechnung der Entschädigung versicherter Kosten gemäß Nr. 3.2 b) und c) gelten diese Paragrafen entsprechend.
Berechnung der Entschädigung. 1. Für Hausrat wird die Entschädigung berechnet aufgrund des Betrages, den die Neuanschaffung zur Zeit des Schadenfalles erfordert (= Ersatzwert), abzüglich des Wertes der Reste. Ein persönlicher Liebhaberwert wird nicht berücksichtigt.
Berechnung der Entschädigung. Bei Totalverlust oder -beschädigung eines oder mehrerer Objekte vergütet der Versicherer deren Ersatzwert gemäss Art. 7. Bei Teilverlust oder -beschädigung vergütet der Versicherer die Kosten des Teilersatzes oder der Reparatur. Ein persönlicher Liebhaberwert wird bei der Festsetzung der Entschädigung nur dann berücksichtigt, wenn dies ausdrücklich vereinbart worden ist. Bei Schäden an Paaren, Pendants, Serien und mehrteiligen, zusammengehörenden Sachen vergütet der Versicherer:
a) die Restaurierungskosten oder
b) die Kosten für die Neuanschaffung einer vergleichbaren Sache oder
c) die Wertminderung der Sachgesamtheit, wenn ein gemäss b) geeigneter Gegenstand nicht beschafft werden kann, jedoch insgesamt nicht mehr als der Versicherungswert der Paare, Pendants etc. (gegebenenfalls zuzüglich Vorsorgever- sicherung). Der Schadenersatz, den der Versicherungsnehmer von Dritten erhalten hat, wird von der Leistung des Versicherers abgezogen.
Berechnung der Entschädigung. Wir berechnen die Entschädigung aufgrund des Ersatzwertes der versicherten Sachen unmittelbar vor Eintritt des Schadenereignisses, abzüglich des Wertes der Reste. Als Ersatzwert gilt 1 bei Beweglichen Sachen (Hausrat) der Neuwert, das ist der Betrag, den die Neuanschaffung zum Zeitpunkt des Schadenfalles erfordert;
Berechnung der Entschädigung. Wir berechnen die Entschädigung aufgrund des Ersatzwertes der versicherten Sachen unmittelbar vor Eintritt des Schadenereignisses, abzüglich des Wertes der Reste. Für teilweise beschädigte Sachen werden im Maxi- mum die Kosten der Reparatur entschädigt. Die Entschädigung ist in allen Fällen durch die Ver- sicherungssumme begrenzt. In jedem Fall wird der vereinbarte Selbstbehalt berücksichtigt. Für versicherte Kosten besteht der Anspruch pro Ereignis nur einmal, auch wenn diese Leistung in mehreren Policen der Mobiliar vorgesehen ist.