Berechnung der Entschädigung. Die Entschädigung wird wie folgt berechnet:
Berechnung der Entschädigung. Die Gesellschaft tritt im Fall eines gedeckten Schadensfalls gemäß der abgeschlossenen Formel und vereinbarten Versicherungssummen ein, die in den Persönlichen Bedingungen aufgeführt sind: Die Gesellschaft verpflichtet sich, das Todesfallkapital auszuzahlen, sofern der Versicherte innerhalb von drei Jahren ab dem Unfalldatum verstirbt. Das Kapital wird innerhalb von fünfzehn Tagen ab der Todesfeststellung und dem Erhalt der von der Gesellschaft angeforderten Belege ausgezahlt. Tritt der Tod nach der Auszahlung von Entschädigungen einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit ein, so werden die hierfür ausgezahlten Beträge von der im Todesfall geschuldeten Leistung abgezogen. Dieses Todesfallkapital wird gezahlt: ◼ zugunsten des weder geschiedenen noch gerichtlich getrennt lebenden Ehepartners; ◼ falls es keinen solchen Ehepartner gibt, zugunsten der ehelichen, adoptierten oder anerkannten unehelichen Kinder oder an deren Stelle an deren Kinder; ◼ falls es keine solchen Kinder gibt, zugunsten anderer Begünstigten, die der Versicherte gegebenenfalls bezeichnet hat; ◼ falls es keine solchen Begünstigten gibt, zugunsten seines Vaters und/oder seiner Mutter; ◼ falls es keinen überlebenden Elternteil gibt, zu gleichen Anteilen zugunsten seiner Verwandten in aufsteigender Linie bis zum zweiten Grad; ◼ falls es keine überlebenden Verwandten in aufsteigender Linie bis zum zweiten Grad gibt, zugunsten von deren gesetzlichen Erben. ◼ Die Gesellschaft verpflichtet sich, die mit dem Erwerbsunfähigkeitssatz multiplizierte Versicherungssumme auszuzahlen. ◼ Die Entschädigung verringert sich um die Hälfte, falls sich der Erwerbsunfähigkeitssatz auf unter 5 % beläuft, und um ein Viertel, falls er zwischen 5 % und 10 % liegt. ◼ Die im Todesfall und bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit zu zahlenden Entschädigungen sind nicht miteinander kumulierbar. Bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit: ◼ Die Gesellschaft verpflichtet sich, ab dem 1. Tag der Erwerbsunfähigkeit und in dem Fall, dass die Dauer der Erwerbsunfähigkeit über sieben Tage ab dem Unfall beträgt und dass die Erwerbsunfähigkeit bei mindestens 50 % liegt: Tagegeld in Höhe von 90 % der vertraglichen Vergütung geteilt durch 365 Tage anteilig zum Satz der vorübergehenden Erwerbsunfähigkeit. Die Gesellschaft tritt maximal drei Jahre ab dem Datum des Unfalls ein. ◼ Die Gesellschaft erstattet bis in Höhe von 6.500€ (nicht indexiert) und bis zur Konsolidierung die Arzt-, Behandlungs-, Krankenwagen-, Arzneimittel-, Krankenhaus-, Rehabili...
Berechnung der Entschädigung. 8.1.6.1 Falls der Versicherungsnehmer das beschädigte Gerät reparieren lässt: Die Gesellschaft übernimmt die Reparaturrechnung unter Berücksichtigung seines Mehrwertsteuer-Status und der Selbstbeteiligung.
Berechnung der Entschädigung. (1) Haftet der Frachtführer für gänzlichen Verlust der Güter, so hat er nur den Wert der Güter am Ort und Tag, an dem sie nach dem Frachtvertrag hätten abgeliefert werden müssen, zu ersetzen. Die Ablieferung an einen Nichtberechtigten wird wie ein Verlust behandelt.
Berechnung der Entschädigung. Die Entschädigung ist begrenzt durch die Versicherungssumme. Die Ent- schädigung wird berechnet aufgrund des Ersatzwertes der versicherten Sachen zur Zeit des Schadenfalles, abzüglich der nach dem Schaden ver- bliebenen Restwerte, zum gleichen Ersatzwert berechnet. Bei Teilschäden werden im Maximum die Kosten der Reparatur entschädigt. Behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen beeinflussen die Leistungspflicht von Helvetia nicht. Schadenminderungskosten werden bis zur Höhe der Versicherungssumme vergütet. Soweit diese Kosten und die Entschädigung zusammen die Ver- sicherungssumme übersteigen, werden sie nur vergütet, wenn es sich um Aufwendungen handelt, die von Helvetia angeordnet wurden. Werden Eigenleistungen vom Versicherungsnehmer oder seinen Mitarbeiten- den selbst vorgenommen, erstreckt sich der Versicherungsschutz auf den Funktionslohn der entsprechenden Arbeitsgattung zu Selbstkosten bewertet. Ein allfälliger Selbstbehalt wird von der Entschädigung in Abzug gebracht. Der Anspruchsberechtigte hat die Entschädigung für nachträglich beigebrachte Sachen, abzüglich der Vergütung für einen allfälligen Minderwert, zurückzu- geben oder die Sachen Helvetia zur Verfügung zu stellen. Die folgenden Bestimmungen sind bei der Berechnung der Entschädigung zusätzlich zu beachten, wenn nicht etwas Gegenteiliges in der Police verein- bart ist. ■ ■ bei allen Xxxxxx ein persönlicher Liebhaberwert wird nicht entschädigt. ■ ■ bei Gebäuden Minderwerte, nach Wiederherstellung von künstlerischen und historischen Werten, werden nicht entschädigt. ■ bei Stockwerkeigentum versichert bei Stockwerkeigentum die Stockwerkeigentümergemeinschaft das gesamte Gebäude in dieser Police, gelten nachstehende Bestimmungen. Berechtigt das Verhalten eines einzelnen Stockwerkeigentümers Helvetia dazu, ihre Leistung ihm gegenüber zu verweigern oder zu kürzen, bleibt Helvetia den übrigen Stockwerkeigentümern bezüglich des nicht gemein- schaftlichen Eigentums zur Leistung verpflichtet. Bezüglich des gemein- schaftlichen Eigentums ist Helvetia der Stockwerkeigentümergemeinschaft zur Entschädigung der auf den fehlbaren Stockwerkeigentümer entfallenden Wertquote nur verpflichtet, wenn die Stockwerkeigentümergemeinschaft die gemeinschaftlichen Teile des Gebäudes wiederherstellt. Ist der Anteil des fehlbaren Stockwerkeigentümers verpfändet, bedarf die Entschädigung an die Stockwerkeigentümergemeinschaft überdies der Zustimmung des Pfandgläubigers. Der fehlbare Stockwerkeigentümer ist Helvetia zu...
Berechnung der Entschädigung. Für die Berechnung der Entschädigung versicherter Kosten gemäß Nr. 3.2 b) und c) gelten diese Paragrafen entsprechend.
Berechnung der Entschädigung. Bei Totalverlust oder -beschädigung eines oder mehrerer Objekte vergütet der Versicherer deren Ersatzwert gemäss Art. 7. Bei Teilverlust oder -beschädigung vergütet der Versicherer die Kosten des Teilersatzes oder der Reparatur. Ein persön- licher Liebhaberwert wird bei der Festsetzung der Entschä- digung nur dann berücksichtigt, wenn dies ausdrücklich vereinbart worden ist. Bei Schäden an Paaren, Pendants, Serien und mehrteiligen, zusammengehörenden Sachen vergütet der Versicherer:
Berechnung der Entschädigung. 1. Für Hausrat wird die Entschädigung berechnet aufgrund des Betrages, den die Neuanschaffung zur Zeit des Schadenfalles erfordert (= Ersatzwert), abzüglich des Wertes der Reste. Ein persönlicher Liebhaberwert wird nicht berücksichtigt.
Berechnung der Entschädigung. Wir berechnen die Entschädigung aufgrund des Ersatzwertes der versicherten Sachen unmittelbar vor Eintritt des Schadenereignisses, abzüglich des Wertes der Reste. Als Ersatzwert gilt 1 bei Beweglichen Sachen (Hausrat) der Neuwert, das ist der Betrag, den die Neuanschaffung zum Zeitpunkt des Schadenfalles erfordert;
Berechnung der Entschädigung. Die Entschädigung versicherter Sachen wird berech- net aufgrund ihres Ersatzwertes unmittelbar vor Ein- tritt des Schadenereignisses, abzüglich des Wertes der Reste, und ist begrenzt durch die Versicherungs- summe. Für teilweise beschädigte Sachen werden im Maximum die Kosten der Reparatur entschädigt. Wir können die erforderlichen Reparaturen veranlas- sen, Naturalersatz leisten oder die Entschädigung in bar auszahlen. In jedem Fall wird von der berechneten Entschädi- gung pro Schadenereignis der in der Police verein- barte Selbstbehalt abgezogen.