Rabattrückerstattung bei geliehenen Kraftfahrzeugen. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers oder mit- versicherter Personen wegen einer Rabattrückstufung in der Kraftfahrzeugversi- cherung, wenn beim erlaubten Gebrauch eines unentgeltlich und gelegenheits- halber zur Verfügung gestellten Kraftfahrzeuges (PKW, Kraftrad oder Wohnmobil bis vier Tonnen) von der versicherten Person ein Haftpflichtschaden mit dem Kraftfahrzeug verursacht wird. Erstattet wird der durch die Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes in der Kfz- Haftpflichtversicherung entstehende Vermögensschaden. Die Entschädigung ist auf die Mehrprämie der ersten fünf Jahre, wie sie sich aus den für die betreffende Kfz-Haftpflichtversicherung gültigen Tarifbestimmungen ergibt, begrenzt. Mehr als die vom Kfz-Haftpflichtversicherer erbrachte Entschädigungsleistung wird je- doch nicht ersetzt. Voraussetzung für die Entschädigung ist ein Regulierungsnachweis des Kfz-Haft- pflichtversicherers, welchem die Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes in der Kfz-Haftpflichtversicherung entnommen werden kann. Kein Versicherungsschutz besteht für – Fahrzeuge, die dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Per- son zum dauerhaften oder regelmäßigen Gebrauch überlassen wurden oder die auf eine mitversicherte Person zugelassen sind – Die Rückstufung einer Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) – Schäden am Fahrzeug selbst – Drittschäden über die Rückstufung hinaus Die Entschädigung ist auf 10.000 € begrenzt.
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Rabattrückerstattung bei geliehenen Kraftfahrzeugen. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers oder mit- mit versicherter Personen wegen einer Rabattrückstufung in der Kraftfahrzeugversi- Kraftfahrzeugversi cherung, wenn beim erlaubten Gebrauch eines unentgeltlich und gelegenheits- halber gelegenheitshal ber zur Verfügung gestellten Kraftfahrzeuges (PKW, Kraftrad oder Wohnmobil bis vier Tonnen4 t) von der versicherten Person ein Haftpflichtschaden mit dem Kraftfahrzeug verursacht ver ursacht wird. Erstattet wird der durch die Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes in der Kfz- Kfz Haftpflichtversicherung entstehende Vermögensschaden. Die Entschädigung ist auf die Mehrprämie der ersten fünf Jahre, wie sie sich aus den für die betreffende Kfz-Haftpflichtversicherung KfzHaftpflichtversicherung gültigen Tarifbestimmungen ergibt, begrenzt. Mehr als die vom Kfz-Haftpflichtversicherer KfzHaftpflichtversicherer erbrachte Entschädigungsleistung wird je- doch jedoch nicht ersetzt. Voraussetzung für die Entschädigung ist ein Regulierungsnachweis des Kfz-Haft- KfzHaft pflichtversicherers, welchem die Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes in der Kfz-Haftpflichtversicherung KfzHaftpflichtversicherung entnommen werden kann. Kein Versicherungsschutz besteht für – Fahrzeuge, die dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Per- Per son zum dauerhaften oder regelmäßigen Gebrauch überlassen wurden oder die auf eine mitversicherte Person zugelassen sind – Die Rückstufung einer Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) – Schäden am Fahrzeug selbst – Drittschäden über die Rückstufung hinaus Die Entschädigung ist auf 10.000 € begrenzt.
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Rabattrückerstattung bei geliehenen Kraftfahrzeugen. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers oder mit- versicherter Personen wegen einer Rabattrückstufung in der Kraftfahrzeugversi- cherung, wenn beim erlaubten Gebrauch eines unentgeltlich und gelegenheits- halber gelegenheitshal- ber zur Verfügung gestellten Kraftfahrzeuges (PKW, Kraftrad oder Wohnmobil bis vier Tonnen4 t) von der versicherten Person ein Haftpflichtschaden mit dem Kraftfahrzeug verursacht ver- ursacht wird. Erstattet wird der durch die Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes in der Kfz- Haftpflichtversicherung entstehende Vermögensschaden. Die Entschädigung ist auf die Mehrprämie der ersten fünf Jahre, wie sie sich aus den für die betreffende Kfz-Haftpflichtversicherung gültigen Tarifbestimmungen ergibt, begrenzt. Mehr als die vom Kfz-Haftpflichtversicherer erbrachte Entschädigungsleistung wird je- doch jedoch nicht ersetzt. Voraussetzung für die Entschädigung ist ein Regulierungsnachweis des Kfz-Haft- pflichtversicherers, welchem die Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes in der Kfz-Haftpflichtversicherung entnommen werden kann. Kein Versicherungsschutz besteht für – Fahrzeuge, die dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Per- son zum dauerhaften oder regelmäßigen Gebrauch überlassen wurden oder die auf eine mitversicherte Person zugelassen sind – Die Rückstufung einer Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) – Schäden am Fahrzeug selbst – Drittschäden über die Rückstufung hinaus Die Entschädigung ist auf 10.000 € begrenzt.
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Rabattrückerstattung bei geliehenen Kraftfahrzeugen. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers oder mit- versicherter mitversicherter Personen wegen einer Rabattrückstufung Rabattrückstu- fung in der Kraftfahrzeugversi- cherungKraftfahrzeugversicherung, wenn beim erlaubten Gebrauch eines unentgeltlich und gelegenheits- halber gelegenheitshalber zur Verfügung gestellten Kraftfahrzeuges (PKW, Kraftrad oder Wohnmobil bis vier Tonnen4 t) von der versicherten Person ein Haftpflichtschaden mit dem Kraftfahrzeug verursacht wird. Erstattet wird der durch die Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes in der Kfz- Kfz-Haftpflichtversicherung entstehende VermögensschadenVermögens- schaden. Die Entschädigung ist auf die Mehrprämie der ersten fünf Jahre, wie sie sich aus den für die betreffende Kfz-Haftpflichtversicherung Haftpflichtver- sicherung gültigen Tarifbestimmungen ergibt, begrenzt. Mehr als die vom Kfz-Haftpflichtversicherer erbrachte Entschädigungsleistung Entschädigungslei- stung wird je- doch jedoch nicht ersetzt. Voraussetzung für die Entschädigung ist ein Regulierungsnachweis des Kfz-Haft- pflichtversicherersHaftpflichtversicherers, welchem die Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes in der Kfz-Haftpflichtversicherung entnommen werden kann. Kein Versicherungsschutz besteht für – Fahrzeuge, die dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Per- son Person zum dauerhaften oder regelmäßigen Gebrauch überlassen wurden oder die auf eine mitversicherte Person zugelassen sind – Die Rückstufung einer Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) – Schäden am Fahrzeug selbst – Drittschäden über die Rückstufung hinaus Die Entschädigung ist auf 10.000 € begrenzt.
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