Rabatttausch. I.6.1.2 Sie besitzen außer dem versicherten Fahrzeug noch ein anderes Fahrzeug und veräußern dieses oder setzen es ohne Ruheversicherung außer Betrieb und beantragen die Übernahme des Schadenverlaufs. I.6.1.3 Das Fahrzeug einer anderen Person wurde überwiegend von Ihnen gefahren und Sie beantragen die Übernahme des Schadenverlaufs.
Rabatttausch. I.7.1.2 a) Bei Fahrzeugveräußerung I.7.1.3 Das Fahrzeug einer anderen Person wurde überwiegend von Ihnen gefahren und Sie beantragen die Übernahme des Schadenverlaufs. Es gelten die zusätzlichen Voraussetzungen nach I.7.2.3. I.7.1.4 Sie sind mit Ihrem Fahrzeug von einem anderen Versicherer zu uns gewechselt. I.7.2.1 Die Fahrzeuge, zwischen denen der Schadenverlauf übertragen wird, gehören derselben Fahrzeuggruppe an, oder das Fahrzeug, von dem der Scha- denverlauf übernommen wird, gehört einer höheren Fahrzeuggruppe an als das Fahrzeug, auf das übertragen wird.
Rabatttausch. I.6.1.2 a) Sie besitzen neben dem versicherten Fahrzeug noch ein anderes Fahrzeug. Sie veräußern dieses oder setzen es außer Betrieb und beantragen die Übernahme des Schadenverlaufs.
Rabatttausch. I.7.1.5 Sie haben zwei Fahrzeuge, von denen jeweils für ein Fahrzeug die Ruheversicherung nach H.1 besteht oder denen für die entsprechenden Zeiträume Saisonkennzeichen zugeteilt sind und beantragen, dass der Schadenverlauf zwischen den beiden Verträgen getauscht wird. Schadenverlauf einer anderen Person I.7.1.6 Der Pkw einer anderen Person wurde überwiegend von Ihnen gefahren und Sie beantragen die Übernahme des Schadenverlaufs.
Rabatttausch. I.6.1.2 Es sind folgende beiden Fälle zu unterscheiden: a Sie besitzen neben dem versicherten Fahrzeug noch ein anderes Fahr- zeug und veräußern dieses oder setzen es ohne Ruheversicherung au- ßer Betrieb und beantragen die Übernahme des Schadenverlaufs.
Rabatttausch. I.6.1.2.1 Sie besitzen außer dem versi- cherten Fahrzeug noch ein anderes Fahr- zeug und veräußern dieses oder setzen es ohne Ruheversicherung außer Betrieb und beantragen die Übernahme des Schaden- verlaufs. I.6.1.2.2 Sie versichern ein weiteres, neu hinzu kommendes Fahrzeug und beantra- gen, dass der Schadenverlauf von dem bisherigen auf das weitere Fahrzeug über- tragen wird. Das zuerst versicherte Fahr- zeug wird dann nach I.2 eingestuft. I.6.1.3 Das Fahrzeug einer anderen Per- son wurde überwiegend von Ihnen gefah- ren und Sie beantragen die Übernahme des Schadenverlaufs.
Rabatttausch. I.7.1.2 a. bei Fahrzeugveräußerung Sie besitzen außer dem versicherten Fahrzeug noch ein anderes Fahr- zeug und veräußern dieses ohne es zu ersetzen. Für eine Übertragung des Schadenverlaufs auf das versicherte Fahrzeug ist erforderlich, dass sie glaubhaft machen, dass die Übertragung des Schadenverlaufs des been- deten Vertrages auf den fortbestehenden Versicherungsvertrag gerecht- fertigt ist. Zur Glaubhaftmachung gehört insbesondere eine schriftliche Erklärung, dass das ausgeschiedene und das verbleibende Fahrzeug über- wiegend von demselben Personenkreis geführt wurden. Eine Übertragung des Schadenverlaufs ist ausgeschlossen, wenn der beendete Vertrag sich in einer um mehr als 20 %-Punkte besseren SF-Klasse oder Schadenklasse befindet als der fortbestehende Versicherungsvertrag, es sei denn, der fortbestehende Versicherungsvertrag war seit Beginn oder – bei mehr als zweijährigem Bestehen – mindestens in den letzten beiden Jahren scha- denfrei. Sie haben für zwei Fahrzeuge Versicherungsverträge abgeschlossen, von denen einer nach H.1 oder H.2 ruht oder denen für die entsprechenden Zeiträume Saisonkennzeichen zugeteilt wurden und beantragen die Über- nahme des Schadenverlaufs. Sie versichern ohne Veräußerung des Fahrzeugs nach G.7 oder Wag- niswegfall nach G.8 ein weiteres Fahrzeug. Für eine Übertragung des Schadenverlaufs auf das neu versicherte Fahrzeug ist erforderlich, dass Sie glaubhaft machen, dass die Anrechnung des Schadenverlaufs des Vertrags des zuerst versicherten Fahrzeugs auf den Versicherungsvertrag des weiteren Fahrzeugs gerechtfertigt ist. Hierzu gehört insbesondere eine schriftliche Erklärung, dass das neu versicherte Fahrzeug überwiegend von demselben Personenkreis geführt wird, der das zuerst versicherte Fahrzeug geführt hat. Der Versicherungsvertrag für das zuerst versicherte Fahrzeug wird wie ein erstmalig abgeschlossener behandelt. I.2.2 bleibt unberührt. I.7.1.3 Das Fahrzeug einer anderen Person wurde überwiegend von Ihnen gefah- ren und Sie beantragen die Übernahme des Schadenverlaufs. Es gelten die zusätzlichen Voraussetzungen nach I.7.2.3. I.7.1.4 Sie sind mit Ihrem Fahrzeug von einem anderen Versicherer zu uns gewechselt. Für die Übernahme eines Schadenverlaufs gelten folgende Voraussetzun- gen: I.7.2.1 Die Fahrzeuge, zwischen denen der Schadenverlauf übertragen wird, gehören derselben Fahrzeuggruppe an, oder das Fahrzeug, von dem der Schadenverlauf übernommen wird, gehört einer höheren Fahrzeuggruppe an als das Fahrzeug, auf d...
Rabatttausch. I.6.1.2a Sie besitzen außer dem versicherten Fahrzeug noch ein anderes Fahrzeug und veräußern dieses oder setzen es außer Betrieb und beantragen die Übernahme des Schadenverlaufs. Dies gilt auch, wenn Sie Versicherungsverträge für zwei Fahrzeuge abgeschlossen haben, von denen jeweils eines außer Betrieb gesetzt ist (siehe auch H.1) oder denen für die entsprechenden Zeiträume Saisonkennzeichen zugeteilt wurden (siehe auch H.2). I.6.1.2b Sie versichern, ohne dass ein anderes Fahrzeug wegfällt, ein weiteres Fahrzeug und beantragen die Übernahme des Schadenverlaufs Ihres bisherigen Fahrzeugs.
Rabatttausch. Sie besitzen neben dem versicherten Fahrzeug noch ein anderes Fahrzeug. Sie veräußern dieses oder setzen es ohne Ruhe- versicherung außer Betrieb und beantragen die Übernahme des Schadenverlaufs. - Sie versichern ein weiteres Fahrzeug, das überwiegend von demselben Personenkreis benutzt werden soll wie das versicherte Fahrzeug. Sie beantragen, dass der Schadenverlauf von dem bisherigen auf das weitere Fahrzeug übertragen wird.
Rabatttausch. I.6.1.2a Sie besitzen neben dem versicherten Fahrzeug noch ein an- deres Fahrzeug und veräußern dieses oder setzen es ohne Ruheversi- cherung außer Betrieb und beantragen die Übernahme des Schadenver- laufs. I.6.1.2b Sie versichern ein weiteres Fahrzeug, das überwiegend von demselben Personenkreis benutzt werden soll wie das bereits versicherte und beantragen, dass der Schadenverlauf von dem bisherigen auf das weitere Fahrzeug übertragen wird. Eine Einstufung nach Satz 1 ist ausgeschlossen, wenn der beendete Vertrag sich in einer um mehr als 20 % -Punkte besseren SF-Klasse be- findet als der fortbestehende Versicherungsvertrag, es sei denn, der fortbestehende Versicherungsvertrag war seit Beginn oder - bei mehr als zweijährigem Bestehen - mindestens in den letzten beiden Jahren scha- denfrei. Weiteres neu hinzukommendes Fahrzeug I.6.1.3 Sie erwerben zu dem versicherten ein zusätzliches Fahrzeug und beantragen die Übernahme des Schadenverlaufs des bisherigen Fahrzeugs. Der Versicherungsvertrag für das zuerst versicherte Fahrzeug wird wie ein erstmalig abgeschlossener behandelt. I.2.3.1 bleibt unbe- rührt.