Schadenfreiheitsrabatt Musterklauseln

Schadenfreiheitsrabatt. Je länger Ihr Rechtsschutzvertrag ohne Schaden bleibt, desto höher wird Ihr Schadenfreiheitsrabatt. Das bedeutet: Wenn Sie keine Leistungen von uns beanspruchen, sinkt Ihr Beitrag oder Ihre Selbstbeteiligung. Mehr zum Schadenfreiheitsrabatt finden Sie in § 9 Absatz 2.
Schadenfreiheitsrabatt. Wir belohnen Sie ab dem 3. Versicherungsjahr ohne einen Leistungsfall und reduzieren Ihren Beitrag oder Ihre Selbst- beteiligung um einen Schadenfreiheitsrabatt. Die Höhe des Rabatts hängt von der jeweiligen schadenfreien Zeit des Vertrags ab. (1) Sie haben keine Selbstbeteiligung vereinbart? Wir reduzieren Ihren Beitrag: – zu Beginn des 3. Versicherungsjahrs um 5 %, – zu Beginn des 5. Versicherungsjahrs um 7,5 %, – zu Beginn des 7. Versicherungsjahrs um 10 %. (2) Sie haben eine Selbstbeteiligung von 150 € vereinbart? Wir reduzieren Ihre Selbstbeteiligung: – zu Beginn des 3. Versicherungsjahrs auf 100 €, – zu Beginn des 5. Versicherungsjahrs auf 50 €. – zu Beginn des 7. Versicherungsjahrs auf 0 €. (3) Sie haben eine Selbstbeteiligung von 300 € vereinbart? Wir reduzieren Ihre Selbstbeteiligung: – zu Beginn des 3. Versicherungsjahrs auf 200 €, – zu Beginn des 5. Versicherungsjahrs auf 100 €, – zu Beginn des 7. Versicherungsjahrs auf 0 €. Wenn Sie eine Leistung von uns erhalten, haben Sie ab der nächsten Hauptfälligkeit keinen Schadenfreiheitsrabatt mehr. Läuft Ihr Vertrag ab diesem Zeitpunkt ohne einen Leistungsfall weiter, erhalten Sie wieder einen Rabatt. Siehe dazu die Absätzen 1 bis 3. Wenn sich nur Ihr Vertrag ändert, wird die bereits erreichte leistungsfreie Zeit weiter angerechnet. Das gilt auch, wenn Ihr Vertrag vor der Ände- rung noch keinen Schadenfreiheitsrabatt hatte.
Schadenfreiheitsrabatt. (1) Der Versicherer gewährt dem Versicherungsnehmer zu Vertragsbeginn einen Schadenfreiheitsrabatt, sofern er nicht im letzten Jahr vor Antragsstellung einen Schaden hatte. (2) Der Schadenfreiheitsrabatt wird unter Berücksichtigung des Gründungsdatums und dem Zeitpunkt des letzten Schadens berechnet. Die Einstufung erfolgt analog folgender Tabelle: Schadenfreie Jahre Schadenfrei- heitsklasse Schadenfreiheitsrabatt für die Haftpflichtversicherung Schadenfreiheitsrabatt für die Sachinhalts- versicherung Kein Vorvertrag oder Gründungs- datum < 1 Jahr und kein Vorschaden SF1 3,5 % Nachlass 2 % Nachlass Schaden im Vorjahr SF 0 Kein Nachlass Kein Nachlass Seit 1 Jahr ohne Schaden SF1 3,5 % Nachlass 2 % Nachlass Seit 2 Jahren ohne Schaden SF 2 7 % Nachlass 4 % Nachlass Seit 3 Jahren ohne Schaden SF 3 10,5 % Nachlass 6 % Nachlass Seit 4 Jahren ohne Schaden SF 4 14 % Nachlass 8 % Nachlass Seit 5 oder mehr Jahren ohne Schaden SF 5 17,5 % Nachlass 10 % Nachlass (3) Hat der Versicherungsvertrag für ein ganzes Versicherungsjahr ununterbrochen bestanden, ohne dass in dieser Zeit eine Entschädigungsleistung erbracht wurde, so wird er mit Beginn des neuen Versicherungsjahres in die nächst höhere Schadenfreiheitsklasse eingestuft. (4) Sobald eine Entschädigungsleistung zu einem Schadenereignis gezahlt wurde, entfällt der Schadenfreiheitsrabatt ab dem nächsten Versicherungsjahr. Es erfolgt somit eine Rückstufung des Vertrages in die Schadenfreiheitsklasse 0.
Schadenfreiheitsrabatt. Bei einem schadenfreien Verlauf von mindestens 36 Monaten im Bereich Hausrat gewährt die Bayerische ei- nen Schadenfreiheitsrabatt in Höhe von 20 % auf den Beitrag zu Hausratversicherung.
Schadenfreiheitsrabatt. 4.8.1 Nur aufgrund besonderer Vereinbarung gewährt die AXA dem Versicherungsnehmer eine in der Police festgelegte Rückvergütung (exkl. Kriegskaskoprä- mie) wenn bis zum Ablauf eines Versicherungsjahrs kein entschädigungspflichtiger Kaskoschaden ein- getreten ist und die Vollkaskoversicherung um ein weiteres Jahr verlängert wird. 4.8.2 Der Schadenfreiheitsrabatt wird bereits bei der Kasko Jahresprämie abgezogen. Tritt ein Schaden ein, für welchen die AXA aufkommt, so wird der Schadenfreiheitsrabatt mit den von der AXA zu zah- lenden Leistungen verrechnet. Kündigt der Versi- cherungsnehmer die Police oder wird das Luftfahr- zeug verkauft, so wird der im Voraus abgezogene Schadenfreiheitsrabatt von der AXA eingefordert und ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Diese Regelung gilt nicht bei Turboprop Luftfahrzeu- gen, Jets und Helikopter.
Schadenfreiheitsrabatt. Der Verein kann den Mitgliedern zu Beginn eines Geschäftsjahres bzw. bei Vertragsbeginn, -änderung Schadenfreiheits- rabatte gewähren: Die Schadenfreiheitsrabatte sind nachzuentrichten, sofern der Verein während des Versicherungsjahres in der jeweiligen Sparte Schadenaufwendungen hatte, Schadenreserven bilden musste oder der Vertrag zum Ende des Jahres gekündigt wird. Der Verein behält sich das Recht vor, in diesen Fällen den eingeräumten Schadenfreiheitsrabatt zzgl. Versiche- rungssteuer von einer Schadenzahlung zu kürzen bzw. diesen per Nachtrag zu erheben.
Schadenfreiheitsrabatt. Sofern in dem Versicherungsschein ein Schadenfreiheitsrabatt vereinbart worden ist, werden dem Versicherungsnehmer bei schadenfreiem Verlauf und ununterbrochener Versicherung nachfolgende Schadenfreiheitsrabatte gewährt, sofern das Versicherungsverhältnis fortgesetzt wird: 10% nach einem schadenfreien Versicherungsjahr, 20% nach zwei schadenfreien Versicherungsjahren, 30% nach drei schadenfreien Versicherungsjahren. Hat der Versicherer eine Entschädigung geleistet oder Rückstellungen gebildet, so erfolgt ab nächster Hauptfälligkeit eine Rückstufung um eine Rabattklasse. Sind zwei oder mehr Schadenfälle während eines Versicherungsjahres eingetreten, so entfällt der Schadenfreiheitsrabatt ab der nächsten Hauptfälligkeit. Besteht der Vertrag bei der AIG Europe S.A., Direktion für Deutschland, mindestens 5 Jahre ununterbrochen schadenfrei, so entfällt eine Rückstufung bei einem Schadenfall. Ein Mindestbeitrag kann durch den Schadenfreiheitsrabatt nicht unterschritten werden.
Schadenfreiheitsrabatt. Bei Schadenfreiheit innerhalb eines Versicherungsjah- res gewährt die AXA dem Versicherungsnehmer einen in der Police festgelegten Schadenfreiheitsrabatt (ohne Stillliege- und Kriegskaskoprämie).
Schadenfreiheitsrabatt a) Die CSS gewährt nach Ablauf von zwei aufeinander­ folgenden schadenfreien Versicherungsjahren, in denen sie keine Leistungen erbringen musste, ab nächstfolgendem Hauptverfall/Prämienverfall auf der Netto­Jahresprämie einen Rabatt gemäss nachstehen­ der Tabelle: b) Tritt ein Schadenfall ein, für den die CSS eine Zahlung leistet, wird die Rabattstufe für das folgende Versiche­ rungsjahr um 3 Stufen reduziert. c) Tritt kein Schadenfall ein, für den die CSS eine Zahlung leistet, wird die Rabattstufe für das folgende Versiche­ rungsjahr um 1 Stufe erhöht. d) Erweist sich ein Schadenfall als folgenlos, ohne dass die CSS eine Zahlung erbringen musste oder vergütet der Versicherungsnehmer der CSS innert 30 Tagen, nachdem er von der Erledigung Kenntnis hat, alle von der CSS dafür geleisteten Entschädigungen zurück, so wird der Scha­ denfall als nicht eingetreten und folgenlos betrachtet. e) Der Schadenfreiheitsrabatt gilt nicht für die obligatori­ sche Elementarschadenversicherung.
Schadenfreiheitsrabatt a) Ihr Beitrag für die Rechtsschutzversicherung wird ab dem vierten Versicherungsjahr um 10 % reduziert, wenn der Rechtsschutzvertrag in den ersten drei Versicherungsjahren schadenfrei war. b) Schadenfrei ist der Rechtsschutzvertrag, wenn während drei aufeinander folgender Versicherungsjahre kein Versicherungsfall gemeldet wurde, für den Leistungen erbracht oder Rückstellungen gebildet werden. c) Ihr Rechtsschutzvertrag gilt auch dann als schadenfrei, wenn – der Versicherungsfall durch eine telefonische oder internetbasierte Erstberatung abschließend erledigt worden ist oder – für den Versicherungsfall ein auf Ihren Wunsch hin empfohlener Rechtsanwalt aus dem Kreis der aktuell von uns empfohlenen Rechtsanwälte beauftragt wird. d) Wenn nach drei schadenfreien Jahren im Laufe des vierten oder einem darauf folgenden Versicherungsjahr ein Versicherungsfall gemeldet wird, für den Leistungen erbracht oder Rückstellungen gebildet werden, entfällt die Bei- tragsreduzierung ab dem Beginn des nächsten Versicherungsjahres. Dies gilt nicht für die unter c) genannten Fälle. Ein Kündigungsrecht nach § 10 Abs. 7 steht Ihnen in diesem Fall nicht zu. e) Nach dem Entfallen einer Beitragsreduzierung kann der Schadenfreiheitsrabatt nach den oben genannten Regeln neu entstehen und entfallen.