Re-Balancing (Swiss Life Tempomat) Musterklauseln

Re-Balancing (Swiss Life Tempomat). Wenn Sie sich für das optionale Re-Balancing entschieden haben, stellen wir Ihre gewählte pro- zentuale Aufteilung für die im Verteilerschlüssel vorhandenen Fonds wieder her. Das Re-Balan- cing ist für Sie kostenlos und im Rahmen von Swiss Life Investo Komfort obligatorisch verein- bart. Sie können vorgeben, dass Ihr Guthaben auf be- stimmte Fonds aufgeteilt sein soll. Zum Beispiel können Sie vorgeben, dass Ihr zugehendes Gut- haben zu jeweils 50 Prozent auf Fonds A und Fonds B aufgeteilt wird. Im Laufe der Zeit sind Ihre Fonds Marktschwankungen ausgesetzt und die Aufteilung kann sich verändern. Fonds A 30 Prozent und Fonds B 70 Prozent. Ein vereinbartes Re-Balancing stellt nun wieder die von Ihnen vorgegebene Fondsaufteilung von 50 Prozent auf Fonds A und 50 Prozent auf Fonds B automatisch her. Sie können im Rahmen von Swiss Life Investo Aktiv das Re-Balancing jederzeit beantragen oder auch wieder abwählen, jedoch nur gemeinsam für verrentete und noch nicht verrentete Guthaben- teile. Dazu müssen Sie uns zwei Wochen vor Be- ginn des folgenden Monats informieren. Sollten Fondsanteile zum Zeitpunkt der Durchfüh- rung durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft nicht zurückgenommen werden, können diese bei der Aufteilung nicht berücksichtigt werden. Für noch nicht verrentete Guthabenteile findet ein vereinbartes Re-Balancing zum 1. Juli eines Jah- res statt. Für Fonds, die nicht im Verteilerschlüs- sel vorhanden sind, findet kein Re-Balancing statt. Beispiel: Fonds A und Fonds B befinden sich in Ihrem Verteilerschlüssel. Sie shiften nun Gutha- benteile in Fonds C, möchten diesen aber nicht aktiv besparen. Das Re-Balancing stellt nun ein- mal jährlich die festgelegte prozentuale Aufteilung für Fonds A und Fonds B wieder her, das Gutha- ben in Fonds C bleibt hierbei unberücksichtigt. Wenn Sie für die Investmentfonds, in die Ihre Bei- träge fließen, das Re-Balancing gewählt haben, bleibt das Re-Balancing auch bei einer Zuzahlung aktiv, wenn für die Zuzahlung derselbe Verteiler- schlüssel wie für Ihre Beitragsaufteilung gilt oder wir die Zuzahlung gemäß Ihrer Anlageentschei- dung nur in Fonds anlegen, die in diesem Vertei- lerschlüssel nicht enthalten sind. Ansonsten endet das Re-Balancing. Sie haben das Re-Balancing gewählt und be- stimmt, dass wir je 50 Prozent Ihrer Beiträge in Fonds A und Fonds B anlegen. Für noch nicht verrentete Guthabenteile findet das obligatorische Re-Balancing monatlich statt. Hier- durch können wir eine möglichst genaue Abbil- dung unser...