Aufsichtsbehörden Musterklauseln

Aufsichtsbehörden. Darüber hinaus können Sie sich an die Aufsichts- behörde wenden, wenn Sie mit unserer Entschei- dung einmal nicht einverstanden sein sollten: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000 00000 Xxxx Wenn Sie eine natürliche Person sind, können Sie eine Klage gegen uns bei folgenden zuständigen Gerichten erheben: • An Ihrem Wohnort oder Ihrem gewöhnli- chen Aufenthaltsort, wenn Sie keinen fes- ten Wohnsitz haben, oder • am Sitz unserer Niederlassung, die für Ih- ren Versicherungsvertrag zuständig ist. Wir müssen Klagen gegen Sie beim zuständigen Gericht an Ihrem Wohnort erheben. Wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, ist das Gericht Ihres gewöhnlichen Aufenthaltsortes zuständig. Wenn Sie eine juristische Person sind, können Sie an folgenden Orten Klage gegen uns erheben: • Beim zuständigen Gericht an unserem Geschäftssitz oder • am Sitz unserer Niederlassung, die für Ih- ren Versicherungsvertrag zuständig ist. Wir müssen Klagen gegen Sie beim zuständigen Gericht an Ihrem Geschäftssitz oder am Ort Ihrer Niederlassung erheben. Verlegen Sie Ihren Geschäfts-/Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland, sind für Klagen die Gerichte des Landes zustän- dig, in dem wir unseren Sitz haben.
Aufsichtsbehörden. Darüber hinaus können Sie sich an die Aufsichts- behörde wenden, wenn Sie mit unserer Entschei- dung einmal nicht einverstanden sein sollten: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Sektor Versicherungsaufsicht Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000 00000 Xxxx xxxxxxxxxx@xxxxx.xx Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schieds- stelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann. Wenn Sie eine Klage aus dem Vertrag gegen uns erheben, ist folgendes Gericht zuständig: • das Gericht, in dessen Bezirk unser Ge- schäftssitz liegt, • auch das Gericht, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohn- sitz haben. Wenn Sie keinen Wohnsitz haben, ist der Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts maßgeblich. • auch das Gericht, in dessen Bezirk Sie als juristische Person Ihren Sitz oder Ihre Niederlassung haben. Wir müssen Klagen aus dem Vertrag gegen Sie bei dem Gericht erheben, das für Ihren Wohnsitz zuständig ist. Wenn Sie keinen Wohnsitz haben, ist der Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts maß- geblich. Wenn Sie eine juristische Person sind, ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie Ihren Sitz oder Ihre Niederlassung haben. Verlegen Sie Ihren Wohnsitz oder den Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts ins Ausland, sind für Klagen aus dem Vertrag die Gerichte des Staates zuständig, in dem wir unseren Sitz haben.
Aufsichtsbehörden. Soweit der Auftraggeber seiner- seits einer Kontrolle der Aufsichtsbehörde, einem Ordnungs- widrigkeits- oder Strafverfahren, dem Haftungsanspruch einer betroffenen Person oder eines Dritten oder einem anderen An- spruch im Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ausgesetzt ist, hat ihn der Auftragnehmer nach besten Kräften zu unterstützen.
Aufsichtsbehörden sind alle Behörden und andere Stellen mit Aufsichtsfunktion über den Auftraggeber oder die Business-Partner oder deren jeweilige Geschäftstätigkeit, insbesondere die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und die Deutsche Bundesbank. ist die natürliche oder juristische Person, die gemäß der Bestellung oder dem Abruf die Services beauftragt. ist die Partei, die nach dem Vertrag die Services erbringt.
Aufsichtsbehörden. 01.3.1 Zuständige Aufsichtsbehörde im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung ist die Agentur für Arbeit Kiel.
Aufsichtsbehörden. Aufsichtsbehörden im Sinne dieser Vereinbarung sind gemäß § 24 Abs. 2 Satz 1; § 29 Abs. 2 i.V.m. Abs. 4 Ziff. 3 GkG der Oberkreisdirektor des Kreises Kleve als un- tere staatliche Verwaltungsbehörde (allgemeine Aufsicht) sowie der Regierungsprä- sident Düsseldorf als obere Wasserbehörde (Fachaufsicht) gemäß § 53 Abs. 6 i.V.m. § 136 LWG.
Aufsichtsbehörden. Die zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz ist der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfrei- heit, Xx. Xxxxxxxxx Xxxxxxxx, Xxxxxxxx 0000 00000 Xxxxxxxxx, Telefon: 0000-0000 0, Telefax: 0611-1408 900, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxx.xxxxxx.xx
Aufsichtsbehörden. Hauptamt der Slowakischen Handelsinspektion, Xxxxxxxxxx 00, Xxxxxxxxxx Amt der Slowakischen Handelsinspektion mit dem Sitz in Žilina (für die Žilina-Region), Xxxxxxxxxxx 00, 000 00 Xxxxxx
Aufsichtsbehörden. Der 1. FCN unterliegt keiner Aufsicht einer Behörde.
Aufsichtsbehörden. Die Aufsichtsbehörden der Bank sind die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) oder die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin). » Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) 000, xxxxx x’Xxxxx, X-0000 Xxxxxxxxxx » Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx oder Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Xxxxx-Xxxxx-Xxx. 00 - 28, 60439 Frankfurt a. M. Die für die Zulassung von Kreditinstituten zuständige Aufsichtsbehörde ist die Europäische Zentralbank (EZB). » Europäische Zentralbank (EZB) Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx x. M.