Welche weiteren Auskunftspflichten ha- ben Sie? Musterklauseln

Welche weiteren Auskunftspflichten ha- ben Sie?. Sofern wir aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Mel- dung von Daten zu Ihrem Vertrag verpflichtet sind, müssen Sie uns die notwendigen Daten bei Ver- tragsabschluss, bei Änderung nach Vertragsab- schluss oder auf Nachfrage unverzüglich zur Ver- fügung stellen. Sie sind auch zur Mitwirkung ver- pflichtet, soweit der Status dritter Personen, die Rechte an Ihrem Vertrag haben, für Datenerhe- bungen und Meldungen maßgeblich ist. Dies be- trifft insbesondere unwiderruflich bezugsberech- tigte Personen sowie im Leistungsfall anspruchs- berechtigte oder begünstigte Personen. Als Versi- cherungsnehmer willigen Sie unwiderruflich ein, dass Swiss Life befugt ist, sämtliche notwendigen Daten an die zuständigen Behörden in Erfüllung rechtlicher Pflichten weiterzuleiten. Notwendige Daten sind beispielsweise Umstände, die für die Beurteilung Ihrer persönlichen steuerli- chen Ansässigkeit, der steuerlichen Ansässigkeit dritter Personen, die Rechte an Ihrem Vertrag ha- ben, und der steuerlichen Ansässigkeit des Leis- tungsempfängers maßgebend sein können. Dazu zählen insbesondere die Steueridentifikations- nummer(n), das Geburtsdatum, der Geburtsort, der Wohnsitz, die Postanschrift, die Bankverbin- dung oder der Status als US-Person im Sinne des US-Foreign Account Tax Compliance Act, z. B. durch Heirat, Erwerb einer Aufenthaltsbewilligung („Green Card“) oder einen längeren US-Aufent- halt. Zur eventuellen Klärung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. Falls Sie einmal Anlass für eine Beschwerde ha- ben sollten, würden wir uns über eine Nachricht von Ihnen freuen. Gerne können Sie auch unser Kontaktformular auf unserer Website (www.swiss- xxxx.xx/xxxxxxxx-xxx-xxxxxx) nutzen. Sie können si- cher sein, dass wir alles tun werden um Sie zufrie- denzustellen.