Recht und Vertragssprache Musterklauseln

Recht und Vertragssprache. Ihr Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesre- publik Deutschland. Ergänzend zu diesen Bedin- gungen gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Die Vertragssprache für alle Erklä- rungen zu diesem Vertrag ist Deutsch. Wenn sich Ihre Anschrift ändert, müssen Sie uns dies unverzüglich mitteilen. Tun Sie dies nicht, können Ihnen Nachteile entstehen: Wir können Ihnen Erklärungen zum Vertrag mit eingeschrie- benem Brief an Ihre letzte Anschrift senden. Drei Tage danach gilt die Erklärung als bei Ihnen zu- gegangen – auch wenn Sie sie tatsächlich nicht erhalten haben. Dies gilt auch, wenn Sie Gewer- betreibender sind und Ihre gewerbliche Niederlas- sung verlegt haben. Dasselbe gilt, wenn Sie Ihren Namen ändern.
Recht und Vertragssprache. Ihr Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesre- publik Deutschland. Ergänzend zu diesen Bedin- gungen gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Die Vertragssprache für alle Erklä- rungen zu diesem Vertrag ist Deutsch. Alle Erklärungen zu diesem Vertrag müssen in Textform erfolgen. Ihre Erklärungen richten Sie bitte an unsere Adresse. Derzeit lautet sie: Swiss Life AG Niederlassung für Deutschland Xxxxxxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxxxxx x. Xxxxxxx Fax +00 00 00000-0000 xxxx@xxxxxxxxx.xx Unsere Mitteilungen senden wir an die Adresse, die im Versicherungsvertrag angegeben ist. Wenn die Versicherte Person stirbt, dürfen wir unsere Erklärungen an folgende Personen schi- cken: • eine von Ihnen bevollmächtigte Person, • den Begünstigten oder den Inhaber des Versicherungsscheins, wenn kein Be- günstigter vorhanden ist oder wir seinen Aufenthaltsort nicht ermitteln können. Wenn sich Ihre Anschrift ändert, müssen Sie uns dies unverzüglich mitteilen. Tun Sie dies nicht, können Ihnen Nachteile entstehen: Wir können Ihnen Erklärungen zum Vertrag mit eingeschrie- benem Brief an Ihre letzte Anschrift senden. Drei Tage danach gilt die Erklärung als bei Ihnen zu- gegangen – auch wenn Sie sie tatsächlich nicht erhalten haben. Dies gilt auch, wenn Sie Gewer- betreibender sind und Ihre gewerbliche Niederlas- sung verlegt haben. Dasselbe gilt, wenn Sie Ihren Namen ändern.