Schlichtungsstelle. Bei Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen„ kann sowohl vom Indirekteinleiter als auch von den Betreibern der öffentlichen Kanalisationsanlage die beim Tiroler Gemeindeverband, Xxxxxxxxx 0x, 0000 Xxxxxxxxx, eingerichtete Schlichtungsstelle angerufen werden.
Schlichtungsstelle. Unser Unternehmen ist Mitglied im Verein Versi- cherungsombudsmann e. V. und nimmt damit an Streitbeilegungsverfahren vor dem Versiche- rungsombudsmann teil. Als Alternative ist damit für Verbraucher die Möglichkeit eröffnet, zur Schlichtung den unabhängigen und neutralen Ombudsmann in Anspruch zu nehmen. Die Mög- lichkeit den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt hierdurch für Sie unberührt. Versicherungsombudsmann e. V. Postfach 08 06 32 10006 Berlin xxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Für weitere Informationen: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx
Schlichtungsstelle. 12.1. Energieversorgungsunternehmen, Messstellenbetreiber und Messdienstleister sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden, die den Vertragsschluss oder die Qualität der Leistungen des Lieferanten betreffen, sind zu richten an: Stadtwerke Zeven GmbH, Xxxxx-Xxxxx 0, 00000 Xxxxx
12.2. Ein Kunde ist berechtigt, die Schlichtungsstelle nach § 111b EnWG anzurufen. Ein solcher Antrag ist erst zulässig, wenn das Unternehmen der Verbraucherbeschwerde nicht spätestens nach vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen abgeholfen hat. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach dem EnWG zu beantragen, bleibt unberührt. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Der Lieferant wird den Kunden über die Anschrift und Internetadresse der Schlichtungsstelle ab Einrichtung bzw. Anerkennung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie auf jeder Rechnung sowie im Internet unter xxx.xxxxxxxxxx-Xxxxx.xx informieren. Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Telefon: 030 / 00000-000 oder 00000 000000 (Montag - Xxxxxxx 09:00 Uhr - 15:00 Uhr), Telefax: 030 / 22480-323, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx.
Schlichtungsstelle. Schlichtungsstellen: Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung Xxxxxxxx 00 00 00 | 00000 Xxxxxx xxx.xxx-xxxxxxxxxx.xx
Schlichtungsstelle. Unser Unternehmen ist Mitglied im Verein Versi- cherungsombudsmann e. V. und nimmt damit an Streitbeilegungsverfahren vor dem Versiche- rungsombudsmann teil. Als Alternative ist damit für Sie als Verbraucher die Möglichkeit eröffnet, zur Schlichtung den unabhängigen und neutralen Ombudsmann in Anspruch zu nehmen. Die Mög- lichkeit den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt hier- durch für Sie unberührt. Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine un- abhängige und für Verbraucher kostenfrei arbei- tende Schlichtungsstelle. Versicherungsombudsmann e. V. Postfach 08 06 32 10006 Berlin xxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Für weitere Informationen: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Wenn Sie Verbraucher sind und diesen Versiche- rungsvertrag online (z. B. über eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen haben, können Sie sich mit ihrer Beschwerde auch online an die Plattform xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ wenden. Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Versicherungsombudsmann wei- tergeleitet.
Schlichtungsstelle. Wir möchten, dass Sie mit unserem Service jederzeit zufrieden sind. Sollte dies einmal nicht der Fall sein, dann wenden Sie sich an die EVS, Beschwerdemanagement, Xxxx Xxxxx 0-0, 00000 Xxxxxxxxxxxx. Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit, sich an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas zu wenden. Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haus- haltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar: Bundesnetzagentur Xxxxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxx Xxxxxxxx 0000 00000 Xxxx Telefon: 030 / 22480 – 500 Telefax: 030 / 22480 – 323 Internet: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx Zur Beilegung von Streitigkeiten nach § 111a EnWG kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Verbraucherservice unseres Unternehmens angerufen wurde und keine beidseitige zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsver- fahren der Schlichtungsstelle Energie verpflichtet. Schlichtungsstelle Energie e. V. Xxxxxxxxxxxxxxx 000 00000 Xxxxxx Telefon: 030 / 0000000 – 0 Telefax: 030 / 2757240 – 69 Internet: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx „Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.“
Schlichtungsstelle. 17.1. Im Fall eines Rechtsstreites aus dem Ausbildungsvertrag oder im Zusammenhang mit dem Ausbildungsvertrag oder auch im Zusammenhang mit der Auslegung der Satzung oder von Satzungsteilen verpflichten sich beide Vertragsteile vor der Anrufung der Gerichtsbarkeit die interne Streitschlichtungs- bzw. Mediationsstelle in Anspruch zu nehmen. In Fällen der Beschwerden gegenüber Entscheidungen der Studiengangsleitung ist vor Beantragung einer Schlichtungsstelle bei der Leitung Kollegium der interne Instanzenzug der FH-GmbH in Anspruch zu nehmen. Die Streitschlichtungs- bzw. Mediationsstelle besteht aus drei Mitgliedern, wobei ein Mitglied vom Kollegium bestellt wird, die beiden anderen Mitglieder werden von den Vertragsteilen autonom ausgesucht. Die Streitschlichtungs- bzw. Mediationsstelle tritt unmittelbar nach dem Entstehen des Konfliktes auf Antrag auch nur eines Vertragsteiles, spätestens jedoch binnen zwei Wochen, zusammen. Der Streit ist unverzüglich, aber spätestens innerhalb eines Monat ab Antragstellung beizulegen. Xxxxx, der ein Schiedsrichteramt übernehmen will, hat seine Unbefangenheit im Sinn der Zivilprozessordnung (ZPO) darzutun und über jeden Zweifel sowie Befangenheiten offen aufzuklären. Personen mit Leitungsfunktion im jeweiligen Studiengang sind erhalterseitig jedenfalls ausgeschlossen. Die/Der Studierende ist berechtigt, eine – rechtskundige – Person seines/ihres Vertrauens dem gesamten Streitschlichtungsverfahren beizuziehen.
17.2. Das gesamte Verfahren und alle seine Schritte sind schriftlich zu dokumentieren bzw. zu protokolieren. Persönliche Aussagen sind wortgetreu und nicht nur sinngemäß zu protokollieren. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der ZPO über die Schiedsgerichtsbarkeit (§ 577 ff ZPO) sinngemäß. Die Anrufung der ordentlichen Gerichte ist während des Schlichtungsverfahrens ausgeschlossen und kann mit der materiell-rechtlichen Einrede der mangelnden derzeitigen Klagbarkeit geahndet werden. Das Verfahren endet spätestens zu dem Zeitpunkt, zu dem die beklagte Partei im gerichtlichen Verfahren auf die Einrede der mangelnden derzeitigen Klagbarkeit verzichtet.
Schlichtungsstelle. Vor der Anrufung des zuständigen Gerichts haben die Kundinnen und Kunden die Möglichkeit, zur Streitbeilegung an die Schlich- tungsstelle der PostCom zu gelangen. Die Kontaktangaben finden sich auf xxx.xxxxx-xxxxxxx.xx.
Schlichtungsstelle. 9.1 Unbeschadet der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte kann der Kunde und CANCOM Streit- oder Beschwerdefällen, insbesondere (i) betreffend die Qualität des Dienstes und bei Zahlungsstreitigkei- ten, die zwischen dem Kunden und CANCOM nicht befriedigend gelöst worden sind, (ii) betreffend die Qualität der Dienste, bei (iii) Ansprüchen aus dem Universaldienst oder (iv) über eine behauptete Ver- letzung des TKG sowie der auf dessen Grundlage erlassenen Verordnungen und Bescheide, der Re- gulierungsbehörde vorlegen zu Streitbeilegung vorlegen (§ 205 TKG, § 4 AStG), vorausgesetzt, dass zuvor keine einvernehmliche Lösung zwischen dem Kunden und CANCOM erzielt werden konnte.. CANCOM verpflichtet sich, an einem solchen Verfahren mitzuwirken und alle zur Beurteilung der Sachlage erforderlichen Auskünfte zu erteilen sowie erforderliche Unterlagen vorzulegen.
9.2 Ein Einspruch ist schriftlich innerhalb von drei Monaten ab Erhalt der Rechnung zu erheben, wobei CANCOM binnen angemessener Frist eine schriftliche Stellungnahme übermittelt. Kunden haben ein Jahr ab Beschwerdeerhebung Zeit, bei der Schlichtungsstelle einen Schlichtungsantrag zu stellen. Das für diesen Antrag erforderliche Verfahrensformular und nähere Informationen über den Ablauf, die Voraussetzungen und etwaigen Kosten des Schlichtungsverfahrens sind unter xxx.xxx.xx/xxxxxxx- tungsstelle abrufbar.
Schlichtungsstelle. Wir verpflichten uns, in Streitfällen am Schlichtungsverfahren des Internet Ombudsmann teilzunehmen: