Schlichtungsstelle Musterklauseln

Schlichtungsstelle. Unser Unternehmen ist Mitglied im Verein Versi- cherungsombudsmann e. V. und nimmt damit an Streitbeilegungsverfahren vor dem Versiche- rungsombudsmann teil. Als Alternative ist damit für Verbraucher die Möglichkeit eröffnet, zur Schlichtung den unabhängigen und neutralen Ombudsmann in Anspruch zu nehmen. Die Mög- lichkeit den Rechtsweg zu beschreiten bleibt hier- durch für Sie unberührt. Versicherungsombudsmann e. V. Postfach 08 06 32 10006 Berlin xxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Für weitere Informationen: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx
Schlichtungsstelle. Bei Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen„ kann sowohl vom Indirekteinleiter als auch von den Betreibern der öffentlichen Kanalisationsanlage die beim Tiroler Gemeindeverband, Xxxxxxxxx 0x, 0000 Xxxxxxxxx, eingerichtete Schlichtungsstelle angerufen werden.
Schlichtungsstelle. 12.1. Energieversorgungsunternehmen, Messstellenbetreiber und Messdienstleister sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden, die den Vertragsschluss oder die Qualität der Leistungen des Lieferanten betreffen, sind zu richten an: Stadtwerke Zeven GmbH, Xxxxx-Xxxxx 0, 00000 Xxxxx
Schlichtungsstelle. Wir möchten, dass Sie mit unserem Service jederzeit zufrieden sind. Sollte dies einmal nicht der Fall sein, dann wenden Sie sich an die EVS, Beschwerdemanagement, Xxxx Xxxxx 0-0, 00000 Xxxxxxxxxxxx. Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit, sich an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas zu wenden. Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haus- haltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar: Bundesnetzagentur Xxxxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxx Xxxxxxxx 0000 00000 Xxxx Telefon: 030 / 22480 – 500 Telefax: 030 / 22480 – 323 Internet: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx Zur Beilegung von Streitigkeiten nach § 111a EnWG kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Verbraucherservice unseres Unternehmens angerufen wurde und keine beidseitige zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsver- fahren der Schlichtungsstelle Energie verpflichtet. Schlichtungsstelle Energie e. V. Xxxxxxxxxxxxxxx 000 00000 Xxxxxx Telefon: 030 / 0000000 – 0 Telefax: 030 / 2757240 – 69 Internet: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx „Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.“
Schlichtungsstelle. Unser Unternehmen ist Mitglied im Verein Versi- cherungsombudsmann e. V. und nimmt damit an Streitbeilegungsverfahren vor dem Versiche- rungsombudsmann teil. Als Alternative ist damit für Sie als Verbraucher die Möglichkeit eröffnet, zur Schlichtung den unabhängigen und neutralen Ombudsmann in Anspruch zu nehmen. Die Mög- lichkeit den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt hier- durch für Sie unberührt. Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine un- abhängige und für Verbraucher kostenfrei arbei- tende Schlichtungsstelle. Versicherungsombudsmann e. V. Postfach 08 06 32 10006 Berlin xxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Für weitere Informationen: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Wenn Sie Verbraucher sind und diesen Versiche- rungsvertrag online (z. B. über eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen haben, können Sie sich mit ihrer Beschwerde auch online an die Plattform xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ wenden. Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Versicherungsombudsmann wei- tergeleitet.
Schlichtungsstelle. Wir verpflichten uns, in Streitfällen am Schlichtungsverfahren des Internet Ombudsmann teilzunehmen: xxx.xxxxxxxxxx.xx Xxxxxxxxxxxxxxx 00/0/0/00 0000 Xxxx FN 000000x XX Xxxx Telefon +00 0 000 00 00 Fax +00 0 000 00 00 00 E-Mail xxxxxx@xxxx.xx Web xxxx://xxx.xxxx.xx/ Konto-Nr. 51846000102 UID ATU62559500 IBAN XX000000000000000000 BIC XXXXXXXX 22/23 Internet Ombudsmann, Xxxxxxxxxxxxxxxx 00/0/00, X-0000 Xxxx Nähere Informationen zu den Verfahrensarten unter xxx.xxxxxxxxxx.xx oder in den jeweiligen Ver- fahrensrichtlinien: Verfahrensrichtlinien des Internet Ombudsmann für die alternative Streitbeilegung nach dem AStG (AStG- Schlichtungsverfahren) xxxx://xxx.xxxxxxxxxx.xx/xxxxx/xxxx/00.Xxxxxxxxxxx_Xxxxxxxx_Xxxxxxxxxx_XXxXXxxxxxxxx.Xxx Richtlinien für das Schlichtungsverfahren beim Internet Ombudsmann außerhalb des Anwendungsbe- reichs des AStG (Standard-Verfahren): xxxxx://xxxxxx.xxxxxxxxxx.xx/xxxxx/xxxx/00.Xxxxxxxxxxx_Xxxxxxxx_Xxxxxxxxxx_Xxxxxxxx-Xxxxxxxxx.xxx Für die Beilegung von Streitigkeiten mit unserem Unternehmen kann auch die OS-Plattform genutzt werden: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx Unsere E-Mail-Adresse: xxxxxx@xxxx.xx
Schlichtungsstelle. Vor der Anrufung des zuständigen Gerichts haben die Kundinnen und Kunden die Möglichkeit, zur Streitbeilegung an die Schlich- tungsstelle der PostCom zu gelangen. Die Kontaktangaben finden sich auf xxx.xxxxx-xxxxxxx.xx.
Schlichtungsstelle. Schlichtungsstellen: Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung Xxxxxxxx 00 00 00 | 00000 Xxxxxx xxx.xxx-xxxxxxxxxx.xx Versicherungsombudsmann e.V. Xxxxxxxx 00 00 00 | 00000 Xxxxxx xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx § 11 Hinweis gemäß § 36 VSBG und Art. 14 Abs. 1 ODR-VO
Schlichtungsstelle. Die Nahverkehr Schwerin GmbH ist Mitglied der Schlichtungsstelle Nahverkehr. Bei Streitigkeiten schlichtet diese Stelle zwischen dem Verkehrsunternehmen und dem Fahrgast. Dabei werden die Beteiligten über rechtliche Vorgaben sowie über das Verfahren der Schlichtung kostenfrei informiert. Die Schlichtungsstelle wird nur tätig, wenn keine Klärung einer Streitigkeit zwischen Verkehrsunternehmen und dem Verbraucher/der Verbraucherin erzielt worden ist. Sollten Kunden mit der Bearbeitung bzw. der Beantwortung Ihrer Beschwerde nicht einverstanden sein, wenden Sie sich bitte an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. (söp). Kontaktdaten: Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. Xxxxxxxxxxxxx 00 00000 Xxxxxx Telefon: 000 000 00 00-0 Telefax: 000 000 00 00-00 E-Mail: xxxxxxx@xxxx-xxxxxx.xx Weitere Informationen: xxx.xxxx-xxxxxx.xx/
Schlichtungsstelle. 9.1 Unbeschadet der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte kann der Kunde und KBC Streit- oder Be- schwerdefällen, insbesondere (i) betreffend die Qualität des Dienstes und bei Zahlungsstreitigkeiten, die zwischen dem Kunden und KBC nicht befriedigend gelöst worden sind, oder (ii) über eine behaup- tete Verletzung des TKG, der Regulierungsbehörde vorlegen. KBC verpflichtet sich, an einem solchen Verfahren mitzuwirken und alle zur Beurteilung der Sachlage erforderlichen Auskünfte zu erteilen so- wie erforderliche Unterlagen vorzulegen. Die Regulierungsbehörde hat eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen oder den Parteien ihre Ansicht zum herangetragenen Fall mitzuteilen.