Reaktion der Tarifvertragsparteien auf die Veränderung der Rahmenbedingungen der TÜV Musterklauseln

Reaktion der Tarifvertragsparteien auf die Veränderung der Rahmenbedingungen der TÜV. Die Tarifgemeinschaft und ihre Mitglieder sahen schon Ende der 1970ger Jahre die sich anbahnenden Veränderungen durch eine fortschreitende Liberalisierung der technischen Überwachung. Zunächst reagierten sie in den Tarifverhandlungen noch nicht auf die abzeichnenden Veränderungen, weil die Arbeitgeberseite die Gewerkschaft und viele Beschäftigte angesichts der schleichenden Veränderungen noch nicht Besitzstandsdenken – „die Tarifverträge haben sich bewährt und müssen so bleiben“ – abbringen konnten. Mit zunehmender Liberalisierung der Technischen Überwachung durch Öffnung des Wettbewerbs auf den Prüfmarkt räumte die Gewerkschaft ÖTV (heute ver.di) ein, dass die aufgrund des Monopols der TÜV in den Kerngebieten „überwachungsbedürftige Anlagen“ und „KFZ-Wesen“ am Beamtenrecht orientierten Tarifnormen nicht mehr in der Wettbewerbssituation tragfähig sind. Für die bisher Beschäftigten bedeutete die Veränderung der Rahmenbedingungen bei der Aufgabenerfüllung ein Umdenken. Hierzu gehörte die Ausrichtung der Dienstleistung an den Wünschen des Kunden durch flexible Arbeitszeiten, das Zugehen auf Kunden sowie die Bezahlung nach Leistung und Erfolg. Auf der anderen Seite bedeutete die Veränderung die Abkehr von Regelaufstiegen innerhalb von Vergütungsgruppen und Dienstaltersstufen, wie sie der Beamtenbesoldung immanent sind. Die Beschäftigten haben zu einem großen Teil die Bereitschaft zu Veränderungen und zur Anpassung ihrer Arbeitsbedingungen an die Herausforderungen der Zukunft gezeigt. Es gab aber auch in einem erheblichen Umfang Kräfte, die die Bewahrung von Besitzständen gleichsam zu einer Art arbeitsrechtlichem Grundrecht erhoben haben. Die Wirtschaftlichkeit eines in den Wettbewerb gestellten Unternehmens kann aber nicht auf der Basis der nicht auf den Wettbewerb zugeschnittenen Beamtenregelungen erreicht werden. Die Wettbewerber der TÜV unterliegen keiner Tarifbindung. Die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten der Wettbewerber sind wesentlich durch eine leistungs- und erfolgsorientierte Vergütung geprägt. Dies forderte den Tarifvertragsparteien im Bereich der TÜV die Abkehr von der Beamtenorientierung der Tarifnormen und die Hinwendung zu marktgerechten Arbeitsbedingungen ab. Insbesondere die Tarifgemeinschaft TÜV e.V. hat neue Konzepte für die Gestaltung der Tarifverträge entwickelt und den Tarifpartner ins Boot genommen. Im Ergebnis eines langen Verhandlungsweges, der sich über 16 Jahre hinzog, sind die Tarifvertragsparteien ihre Verantwortung in der Tarif...

Related to Reaktion der Tarifvertragsparteien auf die Veränderung der Rahmenbedingungen der TÜV

  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.