Rechnungsbeträge Musterklauseln

Rechnungsbeträge. Die Rechnungsbeträge lauten im Zweifel auf Euro (€) ohne Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe und gelten je Einheit und ab Werk. Sollte die SW vom Kunden auch mit dem Transport der bestellten Ware zu einer vom Kunden bekanntgegebenen Abladestelle beauftragt werden, so sind die Kosten für den Transport der Ware (einschließlich einer etwaigen Transportversicherung und gesetzlicher Abgaben, wie beispielsweise Roadpricing etc.) ebenfalls vom Kunden zu bezahlen, sofern keine andere Vereinbarung zwischen der SW und dem jeweiligen Kunden getroffen wurde. Eine solche Vereinbarung bedarf der Schriftlichkeit. Die von der SW festgelegten Preise sind veränderlich im Sinne der Ö-Norm B2110, die Umrechnung erfolgt gemäß Ö-Norm B2111. Kunden, die Unternehmer sind, können sich gegenüber der SW nicht auf § 934 ABGB (Verkürzung über die Hälfte) stützen.
Rechnungsbeträge. (vom Zahnarzt auszufüllen) Die Abrechnung der Festzuschüsse für Regel- und/oder gleichartige Versorgungen erfolgt über die KZV durch Übersendung des Heil- und Kostenplans/Teil 1. Hier wird die Summe der unter Nr. III/1 genannten BEMA-Positionen für die Regelleis- tungen in EUR und Cent eingetragen. Wurden nur Teilleistungen erbracht, weil der Versicherte beispielsweise verstorben ist, wird in dieser Zeile ein „T“ für Teilleistungen eingetragen. In einem neuen Heil- und Kostenplan sind dann die tatsächlich erbrachten Leistungen und Festzuschüsse einzu- tragen und abzurechnen. Der ursprüngliche Heil- und Kostenplan ist beizufügen. Hier trägt der Zahnarzt das Honorar für die zusätzlichen BEMA-Leistungen in EUR und Cent ein, die im Laufe der Behandlung zusätzlich angefallen sind (beispielsweise das Wiederbefestigen oder die Neuanfertigung eines Provisoriums). Das umfasst auch das Honorar für nachträgliche Befunde, soweit diese der Regelversorgung zuzuordnen sind. Die tatsächlich angefallenen GOZ-Gebühren bei gleich- und andersartigen Versorgun- gen sind in EUR und Cent einzutragen. Es werden die im gewerblichen Labor angefallenen tatsächlichen Material- und Labor- kosten nach BEL und BEB in einer Gesamtsumme eingetragen. Hier werden die tatsächlichen Material- und Laborkosten der Praxis als Gesamtsumme ausgewiesen (siehe auch d). Hier werden Versandkosten der Praxis abgerechnet, je Versandgang für die Versen- dung von Arbeitsunterlagen (Abformung, Modell u.ä.) an das gewerbliche Labor. Addition der Reihen Nr. 1-6 Der Festzuschuss errechnet sich durch Addition der Zuschussfestsetzung der Kran- kenkasse unter IV. sowie ggf. Festzuschüsse für nachträgliche Befunde, höchstens je- doch die tatsächlichen Kosten. Bei Teilleistungen sind die Beträge gemäß Befundklas- se 8 einzutragen. Versicherte, die gemäß § 55 Abs. 2 SGB V unzumutbar belastet werden, erhalten grundsätzlich den doppelten Festzuschuss bzw. höchstens die tatsächlichen Kosten, wenn eine Regelversorgung durchgeführt wird. Deckt der doppelte Festzuschuss die tatsächlichen Kosten nicht ab, übernimmt die Krankenkasse auch die zusätzlichen Kosten. Wählen diese Versicherten einen über die Regelversorgung hinausgehenden gleich- und/oder andersartigen Zahnersatz, erhalten sie maximal den doppelten Festzuschuss. Bei der Abrechnung des Festzuschusses ist zu prüfen, ob und in welcher Höhe Kosten für die Verwendung einer Edelmetalllegierung oder von Reinmetall angefallen sind. Die tatsächlichen Kosten bei der Regel...

Related to Rechnungsbeträge

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.