Rechnungsgrundlagen im Rentenbezug. Bei klassischem Rentenbezug verwenden wir die Rechnungsgrundlagen der höheren Rente nach der Günstigerprüfung bei Rentenbeginn. Bei in- vestmentorientiertem Rentenbezug verwenden wir die Rechnungsgrund- lagen der Rente mit Rechnungsgrundlagen bei Rentenbeginn. Die Rech- nungsgrundlagen der garantierten Mindestrente werden bei der Festle- gung der Rechnungsgrundlagen im Rentenbezug nicht berücksichtigt.
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Rechnungsgrundlagen im Rentenbezug. Bei klassischem Im Rentenbezug verwenden wir die Rechnungsgrundlagen der höheren Rente nach der Günstigerprüfung bei Rentenbeginn. Bei in- vestmentorientiertem Rentenbezug verwenden wir die Die Rechnungsgrund- lagen der Rente mit Rechnungsgrundlagen bei Rentenbeginn. Die Rech- nungsgrundlagen der garantierten Mindestrente werden bei der Festle- gung der Rechnungsgrundlagen im Rentenbezug hierbei nicht berücksichtigt.
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