Recht auf Buchprüfung Musterklauseln

Recht auf Buchprüfung. Unbeschadet anderer Rechte, die dem Unternehmen hinsichtlich der Prüfung der Bücher des Vertragspartners gemäß diesem Vertrag oder einer anderen zwischen den Parteien geschlossenen Vereinbarung zustehen, erlaubt und ermöglicht der Vertragspartner dem Unternehmen für die Dauer dieses Vertrages und 5 Jahre nach dem Vertragsende den Zugang zu allen seinen Büchern, Unterlagen, Rechnungen und relevanten Dokumenten mit direktem Bezug zu diesem Vertrag ausschließlich zwecks Prüfung auf Einhaltung der Bestimmungen in Ziff. 1.3 - 1.5, 1.7, 1.9 und 1.10 und der Anforderungen der anwendbaren deutschen Gesetze zur Korruptionsbekämpfung. Der Vertragspartner sichert zu, dass er uneingeschränkt bei mit allen Revisionen oder Untersuchungen kooperieren wird.
Recht auf Buchprüfung. Jede Partei hat das Recht, die Geschäftsbücher der Gegenseite von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer mit Blick auf die Daten prüfen zu lassen, die für die Bestimmung des Kaufpreises nach Art. 3 erforderlich sind. […] für den Lieferanten für den Distributor Signiert Signiert Chemiewerke AG Industrial Clean OOO 27. Februar 2002 [Anhang 1: Spezifikation] Von: Xxxxxx.Xxxxxx@xxxxxxxxxxx.xx An: Xxxxxxx.Xxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxx.xxx Sehr geehrter Herr Xxxxxx

Related to Recht auf Buchprüfung

  • Preisänderung 2.1 Sowohl der Grundpreis als auch der Arbeitspreis sind variable Preise. Sie bilden sich jeweils zum 01.01. eines Jahres anhand der folgenden Preisformel neu. Relevant ist für die Formel und die darin verwendeten Indexwerte jeweils der durchschnittliche Wert des letzten, vor der Preisänderung, vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „neu“ gekennzeichnete Indexwerte bzw. des vorletzten, vor der Preisänderung vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „alt“ gekennzeichnete Indexwerte.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.