Rechtliche Zulässigkeit Musterklauseln

Rechtliche Zulässigkeit. Die Agentur wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemeinen anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Auftraggeber rechtzeitig auf für sie gewichtige Risiken hinweisen. Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrecht- lichen Vorschriften bei von der Agentur vorgeschlagenen Leistungen und Maßnahmen ist ausdrücklich der Auftraggeber selbst verantwort- lich. Insbesondere wird der Auftraggeber eine von der Agentur vor- geschlagene Leistung oder Maßnahme erst dann freigeben, wenn er sich selbst von der wettbewerbsrechtlichen (kennzeichenrechtlichen) Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, das mit der Durchführung verbundene Risiko selbst zu tragen. Die Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit der Werbung (insbeson- dere Wettbewerbs-, Kennzeichen- sowie Lebensmittelrecht) wird von der Agentur nur geschuldet, wenn diese ausdrücklich Gegenstand des Auftrags ist. Beauftragt der Auftraggeber die Agentur mit diesen Lei- stungen, trägt er die hierdurch entstehenden Gebühren und Kosten der Agentur und Dritter (Rechtsanwalt, Behörden u. a.) zu marktüblichen Konditionen, sofern nichts Abweichendes vereinbart wird.
Rechtliche Zulässigkeit. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der von flyd zu erbringenden Leistungen trägt der Kunde.