Gebühren und Kosten. Die folgenden Gebühren fallen für Anteilsinhaber in Bezug auf jeden Anteil an (und fallen demgemäß nicht der Gesellschaft im Namen des Fonds an und wirken sich nicht auf den Nettoinventarwert des Fonds aus): Anteilsklasse „USD“ „EUR Hdg“ Zeichnungsgebühr Bis zu 5 % Bis zu 5 % Rücknahmegebühr Bis zu 3 % Bis zu 3 % Die Zeichnungsgebühr wird vom Anlagebetrag abgezogen, der von einem Anleger für die Zeichnung von Anteilen eingegangen ist. Diese Zeichnungsgebühr ist an die Verwaltungsgesellschaft zu zahlen. Die folgenden Gebühren und Kosten entstehen der Gesellschaft für den Fonds und wirken sich auf den Nettoinventarwert der jeweiligen Anteilsklasse des Fonds aus. Anteilsklasse „USD“ „EUR Hdg“ Managementgebühr Maximal 0,19 % jährlich oder ein niedrigerer Betrag, wie er den Anteilsinhabern von Zeit zu Zeit mitgeteilt werden kann. Maximal 0,24 % jährlich oder ein niedrigerer Betrag, wie er den Anteilsinhabern von Zeit zu Zeit mitgeteilt werden kann. Die Managementgebühr, ein Prozentsatz des Nettoinventarwerts der jeweiligen Anteilsklasse (gegebenenfalls zuzüglich MwSt.), ist von der Gesellschaft aus dem Fondsvermögen an die Verwaltungsgesellschaft zu zahlen. Die Managementgebühr fällt täglich an und wird an jedem Handelstag berechnet sowie monatlich rückwirkend gezahlt. Die Verwaltungsgesellschaft zahlt aus ihren Gebühren (und nicht aus dem Fondsvermögen) die etwaigen Gebühren und Kosten des Anlageverwalters, des Unteranlageverwalters, des Administrators, der Verwahrstelle, der Verwaltungsratsmitglieder sowie die dem Fonds entstandenen gewöhnlichen Gebühren, Aufwendungen und Kosten, wozu die Gründungskosten und sonstige Verwaltungskosten gemäß Beschreibung im Prospekt gehören. Als Unterstützung beim Bestreiten einiger Kosten des Fonds (einschließlich der Gebühren des Anlageverwalters, des Unteranlageverwalters, des Administrators, der Verwahrstelle und der Kosten für die Indexlizenz) kann die Verwaltungsgesellschaft einen Gebührenbeitrag von den genehmigten Gegenparteien verlangen (weitere Einzelheiten hierzu sind auf Anfrage erhältlich). Dieser Abschnitt „Gebühren und Kosten“ sollte in Verbindung mit dem Kapitel „Gebühren und Kosten“ im Prospekt gelesen werden. Der Referenzindex ist der Bloomberg Commodity Index („der Referenzindex“). Der Referenzindex ist als hoch liquide und breit gestreute Benchmark für Rohstoffe konzipiert. Aufgenommen werden können derzeit 24 Rohstoffe aus sechs Gruppen (Getreide, Energie, Industriemetalle, Edelmetalle, Lebendvieh und weic...
Gebühren und Kosten. Zusätzliche Gebühren oder Kosten für die Antragsbearbeitung werden nicht erhoben. Vermittler sind nicht berechtigt, von Ihnen irgendwelche besonde- ren Gebühren oder Kosten für die Aufnahme des Antrags zu erheben.
Gebühren und Kosten. Die folgenden Gebühren fallen für Anteilsinhaber in Bezug auf jeden Anteil an (und fallen demgemäß nicht der Gesellschaft im Namen des Fonds an und wirken sich nicht auf den Nettoinventarwert des Fonds aus): Zeichnungsgebühr Bis zu 5 % Rücknahmegebühr Bis zu 3 % Die Zeichnungsgebühr wird vom Anlagebetrag abgezogen, der von einem Anleger für die Zeichnung von Anteilen eingegangen ist. Diese Zeichnungsgebühr ist an die Verwaltungsgesellschaft zu zahlen. Die folgenden Gebühren und Kosten entstehen der Gesellschaft für den Fonds und wirken sich auf den Nettoinventarwert der jeweiligen Anteilsklasse des Fonds aus. Anteilsklasse „Acc” Managementgebühr Maximal 0,69 % jährlich oder ein niedrigerer Betrag, wie er den Anteilsinhabern von Zeit zu Zeit mitgeteilt werden kann. Anteilsklasse „Dist“ Managementgebühr Maximal 0,69 % jährlich oder ein niedrigerer Betrag, wie er den Anteilsinhabern von Zeit zu Zeit mitgeteilt werden kann. Anteilsklasse „GBP Hdg Acc“ Managementgebühr Maximal 0,74 % jährlich oder ein niedrigerer Betrag, wie er den Anteilsinhabern von Zeit zu Zeit mitgeteilt werden kann. Anteilsklasse „GBP Hdg Dist“ Managementgebühr Maximal 0,74 % jährlich oder ein niedrigerer Betrag, wie er den Anteilsinhabern von Zeit zu Zeit mitgeteilt werden kann. Anteilsklasse „EUR Hdg Acc“ Managementgebühr Maximal 0,74 % jährlich oder ein niedrigerer Betrag, wie er den Anteilsinhabern von Zeit zu Zeit mitgeteilt werden kann. Anteilsklasse „EUR Hdg Dist“ Managementgebühr Maximal 0,74 % jährlich oder ein niedrigerer Betrag, wie er den Anteilsinhabern von Zeit zu Zeit mitgeteilt werden kann. Anteilsklasse „CHF Hdg Acc“ Managementgebühr Maximal 0,74 % jährlich oder ein niedrigerer Betrag, wie er den Anteilsinhabern von Zeit zu Zeit mitgeteilt werden kann. Anteilsklasse „CHF Hdg Dist“ Managementgebühr Maximal 0,74 % jährlich oder ein niedrigerer Betrag, wie er den Anteilsinhabern von Zeit zu Zeit mitgeteilt werden kann.
Gebühren und Kosten. Alle Gebühren für erbrachte Dienstleistungen werden vom Konto des Kunden abgebucht, sofern nicht anders angegeben. Wenn der Kunde ein außergewöhnliches Anliegen hat oder WH durch einen Service Zusatzkosten für ein Konto entstehen, dann können diese Gebühren an den Kunden weitergegeben werden. Sie verpflichten sich, vor jedem Gebrauch eines Dienstes sich mit den jeweiligen Gebühren vertraut zu machen. Die für einen Dienst zu verrechnende Gebühr ist stets die, welche am Tag der Inanspruchnahme des Dienstes gültig ist. Guthaben werden, sofern nicht anders angegeben, nicht verzinst. Bei negativen Zinssätzen können Guthaben mit einem Zins belastet werden. Sollsalden können mit Zinsen belastet werden. Die Zinssätze basieren auf Referenzzinssätzen plus oder minus einem Prozentsatz. Marktzinssätze entwickeln sich stetig. Der präzise Zinssatz steht elektronisch zur Verfügung oder kann auf Anfrage erhalten werden. Um Leerverkaufspositionen, die Sie eröffnet haben und aufrechterhalten, verfügbar zu machen, müssen die betreffenden Aktien vom Stock Lending Service ausgeliehen werden. Hierfür wird Ihrem Konto eine Gebühr belastet. Aufgrund von Markt- oder anderen Bedingungen kann es vorkommen, dass die Aktienleihe nicht oder nicht mehr möglich ist. In diesem Fall können Sie keine Leerverkaufsposition eröffnen oder müssen Ihre Leerverkaufsposition möglicherweise schließen. Der Stock Lending Service kann auf Ihre Long-Positionen zurückgreifen, um sie zu verleihen. Sie profitieren nicht von Einnahmen im Zusammenhang mit dieser Dienstleistung.
Gebühren und Kosten. Der Anspruch von SIX SIS gegen den Teilnehmer auf Zahlung von Gebühren und Ersatz von Kosten und Auslagen für die unter dieser Vereinbarung erbrachten Dienstleistungen richtet sich gemäss der Preisliste in Anhang E.
Gebühren und Kosten. Die Gesellschaft wird der Verwaltungsgesellschaft, dem Anlageverwalter, der Vertriebsgesellschaft, der Verwahrstelle (einschließlich der Gebühren und Kosten ihrer Auslandskorrespondenzbanken) sowie der Verwaltungsstelle, Domizilstelle, Register- und Übertragungsstelle Gebühren, Kosten und alle sonstigen Ausgaben zahlen, die im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft anfallen. Die seitens der Gesellschaft getragenen Gebühren und Kosten werden ohne Einschränkung folgende Posten beinhalten: Steuern, Rechtskosten, Beratungskosten, Kosten für andere professionelle Dienstleistungen, Kosten für den Druck von Prospekten, PRIIPS KIDs, Vollmachten, Aktienzertifikaten, Anteilinhaberberichten, Verkaufsprospekten und sonstige angemessene Werbungs- und Vermarktungskosten, Kosten der Emission, der Umwandlung und der Rücknahme von Anteilen sowie die Zahlung von Dividenden, falls zutreffend, Kosten der Übertragungsstelle, Registrierungsgebühren und sonstige Kosten, die in Verbindung mit der Bevollmächtigung von und der Berichterstattung an Kontrollbehörden in verschiedenen Gerichtsständen stehen, Kosten für die Übersetzung des Verkaufsprospekts, der PRIIPS KIDs und anderer Dokumente, die in verschiedenen Gerichtsständen erforderlich sind, in denen die Gesellschaft eingetragen ist, die Gebühren und Spesen der Direktoren der Gesellschaft, Versicherungs-, Zins-, Notierungs- und Maklerkosten, (gegebenenfalls) bestimmte Gebühren / Kosten / Ausgaben in Bezug auf Finanzanalysen, Steuern und Kosten im Zusammenhang mit der Übertragung und der Hinterlegung von Wertpapieren oder Bargeld, verauslagte Beträge der Verwaltungsgesellschaft, der Verwaltungsstelle, der Register- und Übertragungsstelle und der Verwahrstelle und aller anderen Stellen der Gesellschaft sowie die Kosten der Errechnung und Veröffentlichung des Nettoinventarwertes pro Anteil. Falls in irgendeinem Land, in dem die Anteile angeboten werden, die lokalen Gesetze oder Praktiken verlangen, dass die Zeichnung-, Rücknahme- und/oder Umtauschanträge und die damit zusammenhängenden Geldströme über lokale Zahlstellen abgewickelt werden müssen, können dem Anleger durch diese lokalen Zahlstellen für die einzelnen Aufträge sowie für die zusätzlichen Verwaltungsdienste zusätzliche Gebühren in Rechnung gestellt werden.
Gebühren und Kosten. Einzelheiten zu den Gebühren und Kosten, die aus dem Vermögen der Teilfonds gezahlt werden, sind im Folgenden und/oder im Abschnitt „Informationen zu den Anteilsklassen“ im Prospektnachtrag für den jeweiligen Teilfonds aufgeführt.
Gebühren und Kosten. (1) In Anhang C dieser Vereinbarung ist ein Verzeichnis aller Gebühren der Behörde und aller sonstigen Kosten enthalten, die sie in ihrer Eigenschaft als Internationale Recherchen- behörde und mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragte Behörde in Rechnung stellen kann.
(2) Unter den in Anhang C dieser Ver- einbarung angegebenen Bedingun- gen und in dem dort vorgesehenen Umfang wird von der Behörde
i) die gezahlte Recherchengebühr ganz oder teilweise erstattet, bzw. die Recherchengebühr erlassen oder ermäßigt, wenn ein internationaler Recherchenbericht ganz oder teil- weise auf die Ergebnisse einer von ihr durchgeführten früheren Recher- che gestützt werden kann (Regeln 16.3 und 41.1);
ii) die Recherchengebühr erstattet, wenn die internationale Anmeldung vor Beginn der internationalen Recherche zurückgenommen wird oder als zurückgenommen gilt.
(3) Die Behörde erstattet unter den in Anhang C dieser Vereinbarung ange- gebenen Bedingungen und in dem dort vorgesehenen Umfang die gezahlte Gebühr für die vorläufige Prüfung ganz oder teilweise, wenn der Antrag auf internationale vorläu- fige Prüfung als nicht gestellt gilt (Regel 58.3) oder dieser Antrag oder die internationale Anmeldung vom Anmelder vor Beginn der internatio- nalen vorläufigen Prüfung zurück- genommen wird.
Gebühren und Kosten. Die Gesellschaft kann Bruchteilanteile (auf das nächste Tausendstel eines Anteils gerundet) ausgeben. Für den Fall, dass Anteile der Teilfonds gegen Übertragung von Kapitalanlagen ausgegeben werden, sind die Verwaltungsratsmitglieder berechtigt, einen Betrag für steuerliche Abgaben und Gebühren, die in Zusammenhang mit einem zulässigen Tausch von Kapitalanlagen in Anteile anfallen, abzuziehen. Anträge auf Ausgabe von Anteilen, die während eines Zeitraums eingehen, in dem die Ausgabe oder Wertermittlung der Anteile vorübergehend ausgesetzt wurde, wie im Abschnitt „Ermittlung, Veröffentli- chung und vorübergehende Aussetzung des Nettoinventarwerts“ beschrieben, werden bis zur Wieder- aufnahme des Handels nicht ausgeführt. Derartige Anträge werden am ersten Handelstag ausgeführt, der auf die Wiederaufnahme des Handels folgt, es sei denn, diese Anträge wurden während des Zeit- raums der Handelsaussetzung zurückgezogen.
Gebühren und Kosten. Jede Partei trägt ihre gesamten Kosten, wenn bezüglich dieses Vertrags ein Prozess oder ein Schiedsverfahren geführt wird, insbesondere, jedoch nicht beschränkt auf die Kosten ihrer Anwaltshonorare, Anmeldegebühren, Rechtssachen oder Reisen. Die Parteien teilen die Honorare und Auslagen des Schlichters sowie die Kosten der Räumlichkeiten und Einrichtungen Dritter für Schlichtungstermine gleichmäßig untereinander auf.