Rechtsfolgen einer Pflichtverletzung im Schadenfall. Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung E.7.1 Verletzen Sie vorsätzlich eine dieser Pflichten im Schadenfall, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Verletzen Sie eine Ihrer Pflichten grob fahr- lässig, sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der Versi- cherungsschutz bestehen. Wenn Sie eine im Schadenfall bestehende Auskunfts- oder Aufklärungs- pflicht verletzten, gilt: • Wir sind nur dann vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn wir Sie auf diese Rechtsfolge durch gesonderte Mitteilung in Textform hinge- wiesen haben. • Allerdings können Sie von uns in Ausnahmefällen keinen Hinweis erwarten, etwa wenn wir keine Möglichkeit haben, Sie rechtzeitig zu informieren. Beispiel für eine solche spontan zu erfüllende Aufklä- rungspflicht: Sie dürfen den Unfallort nicht verlassen, ohne die erfor- derlichen Feststellungen zu ermöglichen und müssen die gesetzliche Wartezeit einhalten. E.7.2 Wir sind jedoch zur Leistung verpflichtet, soweit Sie nachweisen, dass die Pflichtverletzung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Ver- sicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leis- tungspflicht ursächlich war. Dies gilt nicht, wenn Sie die Pflicht arglistig verletzen.
Appears in 3 contracts
Samples: KFZ Versicherung, KFZ Versicherung, KFZ Versicherung
Rechtsfolgen einer Pflichtverletzung im Schadenfall. Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung
E.7.1 Leistungskürzung Verletzen Sie vorsätzlich eine dieser Pflichten im SchadenfallScha- denfall, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Verletzen Sie eine Ihrer Pflichten grob fahr- lässigfahrlässig, sind wir berechtigtberech- tigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens Ver- schuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der Versi- cherungsschutz Versicherungsschutz bestehen. Wenn Sie eine im Schadenfall bestehende Auskunfts- oder Aufklärungs- pflicht Aufklärungspflicht verletzten, gilt: • Wir sind nur dann vollständig oder teilweise leistungsfreileistungs- frei, wenn wir Sie auf diese Rechtsfolge durch gesonderte geson- derte Mitteilung in Textform hinge- wiesen hingewiesen haben. • Allerdings können Sie von uns in Ausnahmefällen keinen kei- nen Hinweis erwarten, etwa wenn wir keine Möglichkeit haben, Sie rechtzeitig zu informieren. Beispiel für eine solche spontan zu erfüllende Aufklä- rungspflichtAufklärungspflicht: Sie dürfen den Unfallort nicht verlassen, ohne die erfor- derlichen erforder- lichen Feststellungen zu ermöglichen und müssen die gesetzliche erforderliche Wartezeit einhalten. E.7.2 Wir sind jedoch zur Leistung verpflichtet, soweit Sie nachweisen, dass die Pflichtverletzung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Ver- sicherungsfalls Versicherungsfalls noch für die Feststellung Feststel- lung oder den Umfang unserer Leis- tungspflicht ursächlich Leistungspflicht ursäch- lich war. Dies gilt nicht, wenn Sie die Pflicht arglistig verletzenver- letzen.
Appears in 1 contract
Samples: KFZ Versicherung