Rechtswahl, Gerichtsstand, Sonstiges. 11.1 Die Einhaltung der Straßenverkehrsgesetze beim Betrieb des Fahrzeugs und der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr im In- und Ausland ist ausschließlich Sache des Mieters. 11.2 Die Parteien vereinbaren die Geltung von deutschem Recht für ihre gegenseitigen rechtlichen Beziehungen aus diesem Mietvertrag.
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Rechtswahl, Gerichtsstand, Sonstiges. 11.1 Die Einhaltung der Straßenverkehrsgesetze beim Betrieb des Fahrzeugs und der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr im In- und Ausland ist ausschließlich ausschließ- lich Sache des Mieters.
11.2 Die Parteien vereinbaren die Geltung von deutschem Recht für ihre gegenseitigen gegen- seitigen rechtlichen Beziehungen aus diesem Mietvertrag.
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Rechtswahl, Gerichtsstand, Sonstiges. 11.1 12.1 Die Einhaltung der Straßenverkehrsgesetze beim Betrieb des Fahrzeugs und der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr im In- und Ausland ist ausschließlich Sache des Mieters.
11.2 12.2 Die Parteien vereinbaren die Geltung von deutschem Recht für ihre gegenseitigen rechtlichen Beziehungen aus diesem Mietvertrag.
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Samples: Fahrzeugmietvertrag, Mietvertrag, Mietvertrag
Rechtswahl, Gerichtsstand, Sonstiges. 11.1 Die Einhaltung der Straßenverkehrsgesetze beim Betrieb des Fahrzeugs und der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr im In- und Ausland ist ausschließlich aus- schließlich Sache des Mieters.
11.2 Die Parteien vereinbaren die Geltung von deutschem Recht für ihre gegenseitigen gegen- seitigen rechtlichen Beziehungen aus diesem Mietvertrag.
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