Referenzen/Werbung Musterklauseln

Referenzen/Werbung. Der Auftragnehmer ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung vom Auftraggeber nicht berechtigt, Informationen über eine beabsichtigte oder bestehende vertragliche Zusammenarbeit zu Referenz- oder Marketingzwecken zu verwenden. Auch das Fotografieren auf Grundstücken bzw. Baustellen des Auftraggebers sowie diesbezügliche Veröffentlichungen jeglicher Art sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung vom Auftraggeber untersagt.
Referenzen/Werbung. Der Lieferant ist ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht berechtigt, Informationen über eine beabsichtigte oder bestehende vertragliche Zusammenarbeit mit uns zu Referenz- oder Marketingzwecken zu verwenden. Das Fotografieren auf unseren Grundstücken oder in unseren sonstigen Geschäftsräumen und Betriebsstätten ist dem Lieferanten ohne schriftliche Zustimmung strikt untersagt. Die Nutzung und/oder Veröffentlichung jeglicher Art von Informationen, Unterlagen, Datenträger ist nur bestimmungsgemäß zulässig. Zu Referenz-/Werbungszwecken ist dem Lieferanten diese Nutzung streng untersagt.
Referenzen/Werbung. Der Auftragnehmer ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Xxxxxxx nicht berechtigt, Informationen über eine beabsichtigte oder bestehende vertragliche Zusammenarbeit zu Referenz- oder Marketingzwecken zu verwenden. Auch das Fotografieren auf Grundstücken bzw. Baustellen der Amprion sowie diesbezügliche Veröffentlichungen jeglicher Art sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Amprion untersagt. 23.
Referenzen/Werbung. Der Auftragnehmer ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der ELE nicht berechtigt, Informationen über eine beabsichtigte oder bestehende vertragliche Zusammenarbeit zu Referenz- oder Marketingzwecken zu verwenden. Fotografieren auf dem Gelände der ELE oder auf einer von ELE betreuten Baustelle sowie jegliche Veröffentlichung bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der ELE.
Referenzen/Werbung. Der AN ist ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht berechtigt, Informationen über eine be- absichtigte oder bestehende vertragliche Zusammenarbeit mit ihm zu Referenz- oder Marke- tingzwecken zu verwenden. Auch das Fotografieren auf unseren Grundstücken und Betriebs- stätten sowie die Nutzung und/oder die Veröffentlichung von Informationen über unser Unter- nehmen ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung untersagt.
Referenzen/Werbung. Der Lieferant ist ohne schriftliche Zustimmung von Nölken nicht berechtigt, Informationen über eine beabsichtigte oder bestehende Zusammenarbeit zu Referenz- oder Marketingzwecken zu verwenden. by Nölken. The same shall apply if the recall program is undertaken by customers of Nölken. Insofar as is possible and reasonable, Nölken will advise the Supplier of the content and extent of the recall programs undertaken and allow the Supplier the opportunity to comment. This does not affect any other legal claims.
Referenzen/Werbung. HMS ist berechtigt, Lichtbildmaterial über den Mietgegenstand oder Teilen davon im Zu- stand der Abnahme und im Zustand des Veranstaltungsbetriebs (Fest-, Tagungs- oder Mes- sebetrieb, etc.) und Angaben zur Veranstaltung für Werbezwecke und auf Referenzlisten zu verwenden, soweit keine Persönlichkeits- oder sonstigen Rechte Dritter verletzt werden.
Referenzen/Werbung. Der AN ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des AG nicht berechtigt, Informationen über eine beabsichtigte oder bestehende vertragliche Zusammenarbeit zu Referenz- oder Marketingzwecken zu verwenden. Auch das Fotografieren auf Grundstücken bzw. Baustellen des AG sowie diesbezügliche Veröffentlichungen jeglicher Art sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung untersagt.
Referenzen/Werbung. Der Auftragnehmer ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht berech- tigt, Informationen über eine beabsichtigte oder bestehende vertragliche Zu- sammenarbeit zu Referenz- oder Marketingzwecken zu verwenden. Auch das Fotografieren auf den Grundstücken und Betriebsstätten von ILK sowie die Nutzung und/oder Veröffentlichung jeglicher Art ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von ILK untersagt.

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  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde wird LEVANTE alle zur Berücksichtigung dieses Vertrages erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen. Der Kunde ist verpflichtet, LEVANTE seine vollständige und korrekte Wohnanschrift, Telefonnummer und ggf. E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen. Der Kunde ist verpflichtet, die an ihn gerichteten Sendungen gegenüber den jeweiligen Absendern mit der korrekten Lieferadresse von LEVANTE zu versehen. Etwaige Irrtümer des Kunden und dadurch verursachte Fehllieferungen gehen nicht zu Lasten von LEVANTE. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Sendungen nicht gegen Beförderungsbedingungen des Transportunternehmens verstoßen. Der Kunde ist verpflichtet, die Sendung innerhalb einer Frist von 5 Werktagen nach der Benachrichtigung von LEAVTE abzuholen. Für eine darüber hinausgehende Lagerung kann LEVANTE eine zusätzliche Lagerungsgebühr erheben, deren Höhe der aktuellen Preisliste zu entnehmen ist. Der Kunde hat sich bei der Abholung der Sendung durch einen Personalausweis oder ein anderes amtliches Lichtbilddokument auszuweisen. Die Abholung durch einen Bevollmächtigten des Kunden ist nur gegen Vorlage einer Vollmachtsurkunde gestattet, die die Person des Bevollmächtigten mit Vor- und Zuname ausweist. Der Bevollmächtigte muss bei der Abholung einen Personalausweis oder ein anderes amtliches Lichtbilddokument vorlegen. Waren oder Gegenstände, deren Erwerb strafrechtlich oder behördlich verboten ist, dürfen durch den Kunden nicht über den Liefer- und Annahmeservice von LEVANTE bestellt werden. Dasselbe gilt für außergewöhnlich wertvolle Gegenstände wie Wertpapiere, Bargeld, Edelmetalle, Unikate, Uhren oder ähnliche Gegenstände. Gefährliche Ware darf durch den Kunden nicht im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses bestellt werden. Der Kunde ist auch ohne eigenes Verschulden für Schäden verantwortlich, die durch gefährliche Ware, unzureichende Verpackung oder sonstige Gefährdungen in den Geschäftsräumen von LEVANTE an Personen oder Sachen entstehen. Die Lieferung von Tieren ist über die Annahmeservice von LEVANTE ausgeschlossen. Der Kunde hat dafür Gewähr zu leisten, dass die von ihm bestellte Ware keine Geruchsbelästigung in den Geschäftsräumen von LEVANTE auslöst.