Referenzreichweite Musterklauseln

Referenzreichweite. Die Referenzreichweite stellt die Erwartung von Sender an die Anzahl an Zuschauern der jeweiligen Produktion dar. Es gelten folgende Referenzreichweiten: 1.1.1 Referenzreichweite im Normalfall: Referenzreichweite (je Episode): 3.750.000 Zuschauer Spielfilm (Standard): 4.650.000 Zuschauer Diese Referenzreichweite wurde von Sender folgendermaßen hergeleitet: • Zur Refinanzierung eines Spielfilms bzw. einer TV-Serien-Episode sind drei Free-TV-Ausstrahlungen (eine Free-TV-Ausstrahlung = eine selbständige Ausstrahlung inkl. einer unselbständigen Wiederholung) in der Prime-Time (Sendestart zwischen 20:00 und 23:00 Uhr) bzw. in dem ursprünglich für die Produktion vorgesehenen Time-Slot erforderlich. • Die durchschnittliche Referenzreichweite wurde durch Betrachtung der in den letzten 10 Jahren (01.01.2002 bis 31.12.2011) erreichten Durchschnittsreichweiten von TV-Movies/TV-Reihen-Episoden und TV-Serien- Episoden ermittelt, in dem die Durchschnittsreichweiten (GfK D+EU, Zuschauer im Alter von 14 bis 49 Jahren) aller Free-TV-Erstausstrahlungen, aller Zweit- und aller Drittausstrahlungen (jeweils selbständige Ausstrahlung zzgl. unselbständiger Wiederholung) addiert wurden. Basis für die Referenzreichweite bei Spielfilmen (nicht: TV-Serie) ist eine durchschnittliche Senderfinanzierung in Höhe von EUR 1.250.000,- (Grundbetrag). 1.1.2 Referenzreichweite in Sonderfällen: Die Parteien vereinbaren für folgende zwei Sonderfälle eine abweichende Referenzreichweite: Referenzreichweite High-Cost- Spielfilm: Wenn der Finanzierungsbeitrag des Senders mehr als EUR 1.700.000,- beträgt, wird die Referenzreichweite im Verhältnis des tatsächlichen Finanzierungsbeitrags des Senders zum Grundbetrag in Höhe von EUR 1.250.000,- nach oben angepasst. Berechnungsbeispiel bei einem Finanzierungsbeitrag Sender in Höhe von EUR 2.000.000,-: Referenzreichweite beträgt 4.650.000 Zuschauer x 2.000.000 ./. 1.250.000 = 7. 440.000 Zuschauer Referenzreichweite Spielfilm Nachwuchs- projekt: Bei Nachwuchsprojekten wird die Referenzreichweite im Verhältnis des tatsächlichen Finanzierungsbeitrags des Senders zum Grundbetrag in Höhe von EUR 1.250.000,- nach unten angepasst. Berechnungsbeispiel bei einem Finanzierungsbeitrag Sender in Höhe von EUR 450.000,-: Referenzreichweite beträgt 4.650.000 Zuschauer x 450.000 ./. 1.250.000 = 1.674.000 Zuschauer
Referenzreichweite 

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  • Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad. 5.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.

  • Stillschweigende Verlängerung Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Er verlängert sich nicht, wenn einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit eine Kündigung zugegangen ist.

  • Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden aus Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzungen.

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