Regelmäßige Arbeitszeit. 1.1 Die regelmäßige werktägliche Arbeitszeit, ausschließlich der Pausen, beträgt wöchentlich 39 Stunden. Sie ist auf fünf Werktage, Montag bis Xxxxxxx, zu verteilen. 1.2 Durch Witterungseinflüsse ausfallende Arbeitsstunden können ohne Mehrarbeitszuschlag innerhalb der folgenden 12 Werktage nachgeholt werden. 1.3 Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sowie der Ruhepausen sind vom Arbeitgeber mit der be- trieblichen Interessenvertretung unter Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes festzulegen, wobei die be- trieblichen Erfordernisse zu berücksichtigen sind. Die Arbeitszeit an den einzelnen Wochentagen kann dabei gleichmäßig oder ungleichmäßig auf die einzelnen Arbeitstage verteilt werden (betriebliche Ar- beitszeit). 1.4 Die Arbeitszeit der Jugendlichen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. 1.5 Bei 3-Schichten-Arbeit ist ohne Lohnabzug eine bezahlte Pause von mindestens ½ Stunde einzulegen. 1.6 Umkleiden und Waschen gelten nicht als Arbeitszeit. Die notwendige Zeit zum Ordnen des Geschirrs und Werkzeugs sowie das Aufräumen der Arbeitsstelle gehört zur regelmäßigen Arbeitszeit. 1.7 Bei Arbeiten mit einer außergewöhnlichen Verschmutzung ist für die Körperreinigung vor den Pausen und vor Beendigung der Arbeitszeit bis zu 15 Minuten bezahlte Waschzeit zu gewähren. 1.8 Die Arbeitszeit der Arbeitnehmer beginnt und endet an der Arbeitsstelle. Die Arbeitsstelle ist der Ort an dem die Tätigkeit für den Betrieb aufgenommen wird.
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Samples: Rahmentarifvertrag
Regelmäßige Arbeitszeit. 1.1 Die regelmäßige werktägliche Arbeitszeit, ausschließlich der Pausen, beträgt wöchentlich 39 Stunden. Sie ist auf fünf Werktage, Montag bis Xxxxxxx, zu verteilen.
1.2 Durch Witterungseinflüsse ausfallende Arbeitsstunden können ohne Mehrarbeitszuschlag innerhalb der folgenden 12 Werktage nachgeholt werden.
1.3 Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sowie der Ruhepausen sind vom Arbeitgeber mit der be- trieblichen betrieblichen Interessenvertretung unter Einhaltung Ein- haltung des Arbeitszeitgesetzes festzulegen, wobei die be- trieblichen betrieblichen Erfordernisse zu berücksichtigen sind. Die Arbeitszeit an den einzelnen Wochentagen kann dabei gleichmäßig oder ungleichmäßig auf die einzelnen ein- zelnen Arbeitstage verteilt werden (betriebliche Ar- beitszeitArbeitszeit).
1.4 Die Arbeitszeit der Jugendlichen richtet sich nach den gesetzlichen BestimmungenBe- stimmungen.
1.5 Bei 3-Schichten-Arbeit ist ohne Lohnabzug eine bezahlte Pause von mindestens ½ 1/2 Stunde einzulegen.
1.6 Umkleiden und Waschen gelten nicht als Arbeitszeit. Die notwendige Zeit zum Ordnen des Geschirrs und Werkzeugs sowie das Aufräumen der Arbeitsstelle gehört zur regelmäßigen Arbeitszeit.
1.7 Bei Arbeiten mit einer außergewöhnlichen Verschmutzung ist für die Körperreinigung vor den Pausen und vor Beendigung der Arbeitszeit bis zu 15 Minuten bezahlte Waschzeit zu gewähren.
1.8 Die Arbeitszeit der Arbeitnehmer beginnt und endet an der ArbeitsstelleArbeitsstel- le. Die Arbeitsstelle ist der Ort an dem die Tätigkeit für den Betrieb aufgenommen auf- genommen wird.
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Samples: Tarifvertrag
Regelmäßige Arbeitszeit. 1.1 Die regelmäßige werktägliche Arbeitszeit, wöchentliche Arbeitszeit beträgt 35 Stunden ausschließlich der Pausen, beträgt wöchentlich 39 Stunden. Sie ist auf fünf Werktage, Montag bis Xxxxxxx, zu verteilen.
1.2 Durch Witterungseinflüsse ausfallende Arbeitsstunden können ohne Mehrarbeitszuschlag innerhalb Dabei soll in der folgenden 12 Werktage nachgeholt werden.
1.3 Beginn Regel die Arbeitszeit für alle unter diesen Tarifvertrag fallenden Arbeitnehmerinnen und Ende Arbeitnehmer mindestens 20 Stunden in der täglichen Arbeitszeit sowie der Ruhepausen sind vom Arbeitgeber mit der be- trieblichen Interessenvertretung unter Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes festzulegen, wobei die be- trieblichen Erfordernisse zu berücksichtigen sindWoche betragen. Die Arbeitszeit an den einzelnen Wochentagen kann dabei gleichmäßig oder ungleichmäßig Wochenarbeitszeit wird auf die Xxxx Xxxxxx bis Xxxxxxx verteilt (tägliche Normalarbeitsstunden). Aus dringenden betrieblichen Gründen kann auch das Wochenende mit Zustimmung des Betriebsrates in die Arbeitszeit einbezogen werden. Bei einer solchen Regelung muß den Arbeitnehmern eine 5-Tage-Woche erhalten bleiben. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit vermindert sich um die infolge gesetzlicher Feiertage ausfallenden Arbeitsstunden. In einzelnen Arbeitstage verteilt werden (betriebliche Ar- beitszeit).
1.4 Die Betrieben kann mit ver.di aus dringenden wirtschaftlichen Gründen die tarfliche wöchentliche Arbeitszeit zeitlich befristet für Betriebsteile oder den gesamten Betrieb in einem Tarifvertrag um bis zu drei Stunden auf maximal 38 Wochenstunden verlängert werden. Auszubildende sind von der Jugendlichen richtet sich Möglichkeit der Verlängerung der Arbeitszeit ausgenommen. In einem solchen Haustarifvertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen.
1.5 Bei 3§ 2 Ziffer 1 Absatz 3 ist folgender Text aufzunehmen: "Für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind betriebsbedingte Kündigungen wegen der Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit während der Laufzeit dieser Vereinbarung ausgeschlossen. Betriebsbedingte Kündigungen bleiben für die Dauer der Vereinbarung und das Folgejahr für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgeschlossen, deren Arbeitszeit verlängert wird. Grundlage für die Vergütung bleibt die 35-SchichtenStunden-Arbeit ist ohne Lohnabzug Woche mit dem Stundenfaktor 1/152 des tariflichen Monatsentgelts". Für jede angefangene Wochenstunde, die die 35-Stunden-Woche übersteigt, erhält die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer eine bezahlte Pause monatliche tarifliche Zulage von mindestens ½ Stunde einzulegen0,6 Prozent ihres/seines jeweiligen Tarifgehaltes.
1.6 Umkleiden und Waschen gelten nicht als Arbeitszeit. Die notwendige Zeit zum Ordnen des Geschirrs und Werkzeugs sowie das Aufräumen der Arbeitsstelle gehört zur regelmäßigen Arbeitszeit.
1.7 Bei Arbeiten mit einer außergewöhnlichen Verschmutzung ist für die Körperreinigung vor den Pausen und vor Beendigung der Arbeitszeit bis zu 15 Minuten bezahlte Waschzeit zu gewähren.
1.8 Die Arbeitszeit der Arbeitnehmer beginnt und endet an der Arbeitsstelle. Die Arbeitsstelle ist der Ort an dem die Tätigkeit für den Betrieb aufgenommen wird."
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Samples: Manteltarifvertrag
Regelmäßige Arbeitszeit. 1.1 (1) Die regelmäßige werktägliche Arbeitszeit, ausschließlich der Pausen, tarifliche Wochenarbeitszeit beträgt wöchentlich 39 ohne gesetzliche Pausen 37,0 Stunden. Sie ist auf fünf Werktage, Montag bis Xxxxxxx, zu verteilenGrundlage für die Berechnung einer Jahresarbeitszeit.
1.2 Durch Witterungseinflüsse ausfallende Arbeitsstunden können ohne Mehrarbeitszuschlag (2) Die Arbeitszeit kann anderweitig auf mehrere Wochen innerhalb der folgenden 12 Werktage nachgeholt eines Ausgleichszeitraumes von längstens 52 Wochen verteilt werden, insbesondere auch im Rahmen von Freischichtenregelungen.
1.3 (3) Die anderweitige Verteilung der Arbeitszeit ist ebenso wie die Verteilung der Jahresarbeitszeit auf die Kalenderwochen und die einzelnen Wochentage, einschließlich der Festlegung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen sowie die Einführung von Schichtarbeit, sind zwischen Betriebsleitung und Betriebsrat zu vereinbaren. In Schichtbetrieben kann die Gesamtdauer der Ruhepausen sind vom Arbeitgeber in Vereinbarung mit der be- trieblichen Interessenvertretung unter Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes festzulegen, wobei die be- trieblichen Erfordernisse zu berücksichtigen sind. Die Arbeitszeit an den einzelnen Wochentagen kann dabei gleichmäßig oder ungleichmäßig dem Betriebsrat auf die einzelnen Arbeitstage verteilt werden (betriebliche Ar- beitszeit)Kurzpausen von angemessener Dauer aufgeteilt werden.
1.4 Die (4) Bei Verteilung der regelmäßigen Arbeitszeit bleibt der Jugendlichen richtet sich Samstag ab 12.00 Uhr arbeitsfrei, soweit nicht Schichtarbeit, Vor- oder Nacharbeit, Nachholarbeit, Tätigkeiten nach den gesetzlichen BestimmungenAbs. 2 oder Tätigkeiten des Maschinisten, Heizers, Kraftfahrers, Pförtners, Wächters, Kesselwärters bzw. ähnliche Versorgungs- und Überwachungsdienste oder Tätigkeiten in betrieblichen Ladengeschäften vorliegen und Tätigkeiten, die die Versorgung der betrieblichen Ladengeschäfte sicherstellen.
1.5 Bei 3-Schichten-Arbeit ist ohne Lohnabzug eine bezahlte Pause von mindestens ½ Stunde einzulegen(5) Am 24. und 31. Dezember endet die regelmäßige Arbeitszeit um 12.00 Uhr.
1.6 Umkleiden und Waschen gelten nicht als Arbeitszeit. Die notwendige Zeit zum Ordnen des Geschirrs und Werkzeugs sowie das Aufräumen der Arbeitsstelle gehört zur regelmäßigen Arbeitszeit.
1.7 Bei Arbeiten mit einer außergewöhnlichen Verschmutzung ist für die Körperreinigung vor den Pausen und vor Beendigung der Arbeitszeit bis zu 15 Minuten bezahlte Waschzeit zu gewähren.
1.8 Die Arbeitszeit der Arbeitnehmer beginnt und endet an der Arbeitsstelle. Die Arbeitsstelle ist der Ort an dem die Tätigkeit für den Betrieb aufgenommen wird.
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Samples: Manteltarifvertrag Angestellte