Regelmäßige Ausbildungszeit. (1) Für die regelmäßige Ausbildungszeit der Auszubildenden, die nicht unter das Jugendar- beitsschutzgesetz fällt, kommen die Arbeitszeitregelungen des für die Arbeitnehmerinnen der Einrichtung jeweils geltenden Tarifvertrages zur Anwendung.
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Samples: Tarifvertrag Über Ein Lohngruppenverzeichnis Zum Kirchlichen Arbeitertarifvertrag Vom, Tarifvertrag Über Ein Lohngruppenverzeichnis Zum Kirchlichen Arbeitertarifvertrag Vom
Regelmäßige Ausbildungszeit. (1) Für die regelmäßige Ausbildungszeit der Auszubildenden, die nicht unter das Jugendar- beitsschutzgesetz Jugendarbeitsschutzgesetz fällt, kommen die Arbeitszeitregelungen des für die Arbeitnehmerinnen der Einrichtung jeweils geltenden Tarifvertrages zur Anwendung.
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Samples: Tarifvertrag Ausbildung Vom 16. Dezember 2002, Tarifvertrag
Regelmäßige Ausbildungszeit. (1) Für die regelmäßige Ausbildungszeit der Auszubildenden, die nicht unter das Jugendar- beitsschutzgesetz Ju- gendarbeitsschutzgesetz fällt, kommen die Arbeitszeitregelungen des für die Arbeitnehmerinnen Arbeitnehmerin- nen der Einrichtung jeweils geltenden Tarifvertrages zur Anwendung.
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Samples: Tarifvertrag