Sozialversicherung Musterklauseln

Sozialversicherung. Stipendien der DFG begründen kein Arbeits- bzw. Dienstverhältnis. Die Zahlungen sind kein Arbeitsentgelt im Sinne des § 14 SGB IV. Sie unterliegen daher nicht der Sozialver- sicherungspflicht. Die Bewilligungsempfängerin bzw. der Bewilligungsempfänger ist selbständig tätig im Sinne des § 18 EStG.
Sozialversicherung die/den Auszubildende/n zu den gesetzlichen Sozialversicherungen anzumelden, unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages die Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der Landwirtschaftskammer unter Beifügung dieser Vertragsniederschrift zu beantragen. Entsprechendes gilt bei späteren Änderungen von wesentlichen Vertragsinhalten.
Sozialversicherung den Auszubildenden/die Auszubildende zu den gesetzlichen Sozialversicherungen anzumelden;
Sozialversicherung. Innerhalb des EWR bzw. der EU gelten die EU-Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und 987/2009. Demnach unterliegt der Arbeitnehmer weiterhin der deutschen Sozialversicherung (d.h. Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen-, Renten- und Unfallversicherung), wenn folgende Vo- raussetzungen erfüllt sind:
Sozialversicherung. Steuerfreie Aufwandsentschädigungen aus der nebenberuflichen ehrenamtlichen Tätigkeit an Ganztagsschulen (x. Xxxxxx 5) gehören nicht zum Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung und sind daher grundsätzlich sozialversicherungsfrei. Bei ehrenamtlich im Ganztagsbetrieb täti- gen Personen, deren Aufwandsentschädigung die Übungsleiterpauschale von 2.400,00 Euro pro Jahr nicht überschreitet, muss daher nicht geprüft werden, ob ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis vorliegt. BGB Bürgerliches Gesetzbuch GG Grundgesetz SGB Sozialgesetzbuch Wer sich im Ganztagsbetrieb ehrenamtlich an einer Schule engagieren möchte und gleichzeitig Arbeitslosengeld bezieht, muss der regionalen Agentur für Arbeit, die für sie oder ihn zuständig ist, diese Tätigkeit dann melden, wenn sie oder er eine Aufwandsentschädigung erhält. Dazu legt sie oder er der Agentur eine „Nebenverdienstbescheinigung“ (bei der Agentur erhältlich) und eine Ko- pie der ausgefüllten und auch von der Schulleitung unterzeichneten "Vereinbarung über die Über- nahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit im Rahmen des Ganztagsbetriebs“ vor. Weitere Informationen sind bei den regional zuständigen Agenturen für Arbeit erhältlich. Das Minijob-Recht sieht grundsätzlich Folgendes vor: Es können mehrere Minijobs gleichzeitig ausgeübt werden, allerdings nicht beim selben Arbeitge- ber. Damit soll verhindert werden, dass normale Beschäftigungsverhältnisse in mehrere Minijobs aufgespaltet werden, um Sozialbeiträge zu sparen. Die Arbeitsentgelte aus allen geringfügigen Beschäftigungen werden in diesem Fall zusammengerechnet, dabei darf die Entgeltgrenze nicht überschritten werden, weil andernfalls eine Sozialversicherungspflicht einsetzt. Wir empfehlen, sich bei Auslegungsfragen zu Minijobs bei der hierfür zuständigen Minijob-Zentrale zu erkundigen (xxx.xxxxxxxxxxxxxxx.xx). Im Übrigen wird auf die Richtlinien für die versicherungs- rechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen (Geringfügigkeitsrichtlinie) vom Dezem- ber 2012 hingewiesen, die zur Klärung von im Einzelfall auftretenden Rechtsfragen herangezogen werden kann. ⮚ Wichtig: Fragen Sie nach einer Ansprechpartnerin/einem Ansprechpartner an der Schule, die/der Sie bei Fragen unterstützen und beraten kann! Denken Sie auch an mögliche Notfälle: Wer ist er- reichbar? Xxx kann man kontaktieren? Wo bekommt man Hilfe? Und wie muss man vorgehen? Informieren Sie sich über die Schulregeln und klären Sie, auf welchem Weg Sie z. B. erfahren kön- nen, wenn ein...
Sozialversicherung. 8.1 Entsendungen bis maximal 24 Monate
Sozialversicherung. Steuerfreie Aufwandsentschädigungen aus der Tätigkeit als Jugendbegleiter/in (x. Xxxxxx 4) gehören nicht zum Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung und sind daher sozialversicherungsfrei. Bei Jugendbegleiter/inne/n, deren Aufwandsentschädigung nicht die Übungsleiterpauschale von 2.100 EURO pro Jahr überschreitet, muss daher nicht geprüft werden, ob ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis vorliegt. Legende: BGB Bürgerliches Gesetzbuch GG Grundgesetz SGB Sozialgesetzbuch Wer sich als Jugendbegleiter/in ehrenamtlich an einer Schule engagieren möchte und gleichzeitig Arbeitslosengeld bezieht, muss der regionalen Agentur für Arbeit, die für ihn zuständig ist, diese Tätigkeit dann melden, wenn er eine Aufwandsentschädigung erhält. Dazu legt er der Agentur eine "Nebenverdienstbescheinigung" vor (bei der Agentur erhältlich) und eine Kopie der ausgefüllten und auch von der Schulleitung unterzeichneten "Übernahme einer ehrenamtlichen Betreuungsaufgabe im Rahmen des Jugendbegleiter-Programms" (vgl. Kapitel 2.5). Weitere Informationen sind bei den regional zuständigen Agenturen für Arbeit erhältlich. Das Minijob-Recht sieht grundsätzlich Folgendes vor: Es können mehrere Minijobs gleichzeitig ausgeübt werden, allerdings nicht beim selben Arbeitgeber. Damit soll verhindert werden, dass normale Beschäftigungsverhältnisse in mehrere Minijobs aufgespaltet werden, um Sozialbeiträge zu sparen. Die Arbeitsentgelte aus allen geringfügigen Beschäftigungen werden in diesem Fall zusammengerechnet, dabei darf die Entgeltgrenze nicht überschritten werden, weil andernfalls eine Sozialversicherungspflicht einsetzt. Wir empfehlen, sich bei Auslegungsfragen zu Minijobs bei der hierfür zuständigen Minijob-Zentrale zu erkundigen (xxx.xxxxxxxxxxxxxxx.xx). Im Übrigen wird auf die Richtlinien für die versicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen (Geringfügigkeitsrichtlinie) vom 25.2.2003 hingewiesen, die zur Klärung von im Einzelfall auftretenden Rechtsfragen herangezogen werden kann. Die Geringfügigkeitsrichtlinie kann im Internet unter www.jugendbegleiter.deunter der Rubrik Praxis >
Sozialversicherung. 5.1 Die Sozialversicherung richtet sich nach den jeweils gel- tenden gesetzlichen Bestimmungen. Die Frage der Sozialversi- cherungspflicht ist eingehend zu prüfen. In Zweifelsfällen ist ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Renten- versicherung durchzuführen.
Sozialversicherung. Die Organmitgliedschaft allein schließt eine Beschäftigung in einem persönlichen Abhängigkeitsverhältnis nicht aus. Wenn ein Gesellschafter gleichzeitig als Geschäftsfüh‐ rer der GmbH tätig ist, kommt es für die Beurteilung der Sozialversicherungspflicht dar‐ auf an, ob der Gesellschafter-Geschäftsführer einen maßgeblichen Einfluss auf den Umfang der Kapitalbeteiligung sowie auf die Geschicke der Gesellschaft geltend machen kann (z. B. Sperrminorität). Ist dies der Fall, ist der GmbH-Gesellschafter-Geschäftsfüh‐ rer nicht als abhängig Beschäftigter zu beurteilen und damit nicht sozialversicherungs‐ pflichtig. In Zweifelsfällen kann durch die Einleitung eines Statusfeststellungsverfahrens bei der deutschen Rentenversicherung Bund eine Klärung herbeigeführt werden. Stand: 1. Januar 2023 Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die Vollständig‐ keit und Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine per‐ sönliche Beratung zur Verfügung. Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Sozialversicherung. 4.1. Der Arbeitnehmer erklärt, 🞏 dass er im laufenden Kalenderjahr keine kurz- fristige Beschäftigung übernommen hat, durch die die Grenze von 2 Monaten oder 50 Arbeits- tagen überschritten wird. 🞏 dass er im laufenden Kalenderjahr nachfol- gende kurzfristige Beschäftigung ausgeübt hat: Arbeitgeber: Beschäftigungsdauer: Beschäftigungstage pro Woche: 4.2. Beim Arbeitnehmer handelt es sich um: 🞏 Xxxxxxx/in 🞏 Rentner/in 🞏 Student/in 🞏 Hausfrau/Xxxxxxxx 🞏 Selbständiger Hierfür erklärt der Arbeitnehmer, die kurzfristige Beschäftigung nicht berufsmäßig auszuüben. 4.3. Es besteht keine Sozialversicherungspflicht nach dem deutschen Recht, weil 🞏 Sozialversicherung im Wohnstaat 🞏 Sonstiges 4. Ubezpieczenie społeczne 4.1. Pracownik oświadcza, że: 🞏 w bieżącym roku kalendarzowym nie podejmował żadnych krótkoterminowych zatrudnień, które prowadziłyby do przekroczenia granicy 2 miesięcy albo 50 dni roboczych. 🞏 w bieżącym roku kalendarzowym podlegał następującemu krótkoterminowemu zatrudnieniu: Pracodawca: Okres zatrudnienia: Dni zatrudnienia na tydzień: 4.2. Pracownik jest: 🞏 uczniem / uczennicą 🞏 rencistą / rencistką 🞏 studentem / studentką 🞏 gospodynią domowa / gospodarzem domowym 🞏 osobą samodzielnie pracującą Pracownik oświadcza, że praca krótkoterminowa nie jest wykonywana zawodowo. 4.3. Nie istnieje obowiązek ubezpieczenia społecznego według niemieckiego prawa, gdyż pracownik posiada: 🞏 ubezpieczenie społeczne w kraju zamieszkania 🞏 Inne