Sachbezüge Musterklauseln

Sachbezüge. Für die Gewährung von Kost und Wohnung sind die hierfür amtlich festgesetzten Bewertungssätze anzurechnen, jedoch nicht mehr als die Hälfte der Vergütung.
Sachbezüge. Sachleistungen können in Höhe der nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch festgesetzten Sachbezugswerte angerechnet werden, jedoch nicht über 75 Prozent der Bruttovergütung hinaus. Kann der/die Auszubildende während der Zeit, für welche die Vergütung fortzuzahlen ist, aus berechtigtem Grund (z. B. Urlaub, überbetriebliche Ausbildung, Krankenhausaufent- halt etc.) vereinbarte Sachbezüge nicht abnehmen, so sind diese nach den Sachbezugs- werten abzugelten.
Sachbezüge. Vorstandsmitgliedern wird ein Personenkraftwagen der gehobenen Mittelklasse für dienstliche und private Zwecke zur Verfügung gestellt. Die Auswahl der Type berücksichtigt den Repräsentationscharakter der Gesellschaft.
Sachbezüge. Für die Gewährung von Kost und Wohnung sind die hierfür amtlich festgesetzten Bewertungs- sätze anzurechnen, jedoch nicht mehr als die Hälfte der Vergütung. (1)Die Tiermedizinische Fachangestellte/Tierarzthelferin hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Urlaub. Der Urlaub soll unter Berücksichtigung der Belange der Praxis und der Wün- sche der Tiermedizinische Fachangestellte/Tierarzthelferin nach Möglichkeit zusammenhängend gewährt werden.
Sachbezüge. Vorstandsmitglieder erhalten einen Dienstwagen; bei Bedarf kann ein Poolfahrer in Anspruch genommen werden. Vorstandsmitglieder haben zudem Anspruch auf eine Unfallversicherung, die im Todesfall und bei Invalidität zusätzlichen Versicherungsschutz gewährt. Zudem besteht eine Krankenzusatzversicherung für die Vorstandsmitglieder und ihre Familienangehörigen (Ehepartner und Kinder bis zum 18. Lebensjahr). Ferner haben Vorstandsmitglieder Anspruch auf zur Verfügung Stellung von Telefon- und Internetanschlüssen an ihren Wohnsitzen.
Sachbezüge. Sonstige Nebenleistungen
Sachbezüge. In markt- und konzernüblicher Weise gewährt die Gesellschaft allen Mitgliedern des Vorstands
Sachbezüge. Zu den Sachbezügen gehört jede Vergütung, die nicht in Geld gewährt wird; z.B. Firmenwagen, der privat genutzt werden kann; Personalrabatte; Deputate; Aktienoptionen; Gutscheine; etc.
Sachbezüge. Bei Abschluss des Arbeitsvertrags ist zu vereinbaren, ob und in welchem Umfang Kost und/oder Wohnung gewährt wird. Für die Gewährung bzw. Berechnung von Kost und Wohnung gelten die in der Sachbezugsverordnung fest- gelegten Werte.
Sachbezüge. Für besonders schmutzige Arbeiten sind der Angestellten Schutzbekleidungsstücke auf Kosten des Arbeitgebers zu stellen. Die sonstige Berufskleidung (mindestens eine Aus- stattung pro Jahr) wird vom Arbeitgeber gestellt. Die Kosten der Reinigung gehen in je- dem Falle zu Lasten des Arbeitgebers.