Sachbezüge. Für die Gewährung von Kost und Wohnung sind die hierfür amtlich festgesetzten Bewertungssätze anzurechnen, jedoch nicht mehr als die Hälfte der Vergütung.
Sachbezüge. Sachleistungen können in Höhe der nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch festgesetzten Sachbezugswerte angerechnet werden, jedoch nicht über 75 Prozent der Bruttovergütung hinaus. Kann der/die Auszubildende während der Zeit, für welche die Vergütung fortzuzahlen ist, aus berechtigtem Grund (z. B. Urlaub, überbetriebliche Ausbildung, Krankenhausaufent- halt etc.) vereinbarte Sachbezüge nicht abnehmen, so sind diese nach den Sachbezugs- werten abzugelten.
Sachbezüge. Für die Gewährung von Kost und Wohnung sind die hierfür amtlich festgesetzten Bewertungs- sätze anzurechnen, jedoch nicht mehr als die Hälfte der Vergütung. (1)Die Tiermedizinische Fachangestellte/Tierarzthelferin hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Urlaub. Der Urlaub soll unter Berücksichtigung der Belange der Praxis und der Wün- sche der Tiermedizinische Fachangestellte/Tierarzthelferin nach Möglichkeit zusammenhängend gewährt werden. In dem Kalenderjahr, in dem die Tiermedizinische Fachangestellte/Tierarzthelferin das 53. Lebensjahr vollendet, erhöht sich der Jahresurlaub auf 30 Arbeitstage. Bei regelmäßiger Verteilung der tariflichen Arbeitszeit auf sechs Werktage in der Woche, ist der in Arbeitstagen zu gewährende Urlaub entsprechend der nachfolgenden Tabelle in Werktage umzurechnen: 29 Arbeitstage Urlaub = 34 Werktage Urlaub 30 Arbeitstage Urlaub = 36 Werktage Urlaub Teilzeitbeschäftigte erhalten sechs Werktage bzw. fünf Arbeitstage für jede volle Urlaubswoche angerechnet. Für die Berechnung des Urlaubsanspruches gelten als Arbeitstage alle Kalendertage mit Ausnah- me der Samstage, Sonntage und gesetzlichen Feiertage, sofern eine Fünftagewoche besteht. Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubsta- ge aufzurunden. Scheidet die Angestellte nach erfüllter Wartezeit in der zweiten Hälfte des Kalenderjahres aus, so erhält sie - ungeachtet der Zwölftelung - mindestens den gesetzlichen Urlaub von 20 Arbeitstagen bzw. 24 Werktagen. Der Anspruch auf Mindesturlaub nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz sowie auf den Zusatzurlaub nach dem Sozialgesetzbuch IX bleibt unberührt.
Sachbezüge. 4.1.3 Sonstige Nebenleistungen
Sachbezüge. In markt- und konzernüblicher Weise gewährt die Gesellschaft allen Mitgliedern des Vorstands
Sachbezüge. Zu den Sachbezügen gehört jede Vergütung, die nicht in Geld gewährt wird; z.B. Firmenwagen, der privat genutzt werden kann; Personalrabatte; Deputate; Aktienoptionen; Gutscheine; etc. Bitte geben Sie an, in welcher Höhe und unter welchen Voraussetzungen Sachbezüge einem vergleichbaren Arbeitnehmer gewährt werden. Das AÜG definiert den Begriff des Arbeitsentgelts nicht. Da der Equal Pay-Begriff jedoch weit auszulegen ist, teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie über die vorstehend aufgeführten Entgeltbestandteile hinaus weitere Vergütungsbestandteile an Ihre Stammmitarbeiter gewähren. Falls nachträglich noch weitere Vergütungsbestandteile angegeben werden, kann das zur Erhöhung des vereinbarten Verrechnungssatzes führen. Die vorliegende Kundenauskunft zu den Entgeltbestandteilen gem. § 8 AÜG (Equal Pay) wird Bestandteil des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages vom bzw. AÜV-Nr.
Sachbezüge. Für besonders schmutzige Arbeiten sind der Angestellten Schutzbekleidungsstücke auf Kosten des Arbeitgebers zu stellen. Die sonstige Berufskleidung (mindestens eine Aus- stattung pro Jahr) wird vom Arbeitgeber gestellt. Die Kosten der Reinigung gehen in je- dem Falle zu Lasten des Arbeitgebers.
Sachbezüge. Für die Gewährung von Kost und Wohnung sind die aufgrund des § 17 SGB IV in der jeweils gültigen Sachbezugsverordnung festgesetzten Bewertungsansätze in Anrech- nung zu bringen, jedoch nicht mehr als 50 vom Hundert der Vergütung. Die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes finden entsprechend Anwendung. Stirbt eine Angestellte nach mindestens einjähriger Beschäftigungsdauer, so wird das Gehalt für den Sterbemonat und einen weiteren Monat an die gesetzlichen Erben als Sterbegeld gezahlt.
Sachbezüge. Bei Abschluss des Arbeitsvertrags ist zu vereinbaren, ob und in welchem Umfang Kost und/oder Wohnung gewährt wird. Für die Gewährung bzw. Berechnung von Kost und Wohnung gelten die in der Sachbezugsverordnung fest- gelegten Werte.
Sachbezüge. Vorstandsmitglieder erhalten einen Dienstwagen; bei Bedarf kann ein Poolfahrer in Anspruch genommen werden. Vorstandsmitglieder haben zudem Anspruch auf eine Unfallversicherung, die im Todesfall und bei Invalidität zusätzlichen Versicherungsschutz gewährt. Zudem besteht eine Krankenzusatzversicherung für die Vorstandsmitglieder und ihre Familienangehörigen (Ehepartner und Kinder bis zum 18. Lebensjahr). Ferner haben Vorstandsmitglieder Anspruch auf zur Verfügung Stellung von Telefon- und Internetanschlüssen an ihren Wohnsitzen.