Regelung bei Beschwerden Musterklauseln

Regelung bei Beschwerden. 1. Der Unternehmer besitzt ein hinreichend bekannt gemachtes Verfahren im Falle von Beschwerden und behandelt Beschwerden in Übereinstimmung mit diesem Verfahren. 2. Beschwerden in Bezug auf die Vertragserfüllung müssen binnen gehöriger Zeit nachdem der Verbraucher die Mängel festgestellt hat, vollständig und eindeutig beschrieben bei dem Unternehmer eingereicht werden. 3. Beim Unternehmer eingereichte Beschwerden werden innerhalb 14 Tagen, gerechnet ab Empfangsdatum, beantwortet. Wenn eine Beschwerde voraussehbar länger bearbeitet werden muss, schickt der Unternehmer innerhalb 14 Tagen eine Antwort, in der er den Empfang der Beschwerde bestätigt und angibt wann der Verbraucher eine ausführlichere Antwort erwarten kann. 4. Eine Beschwerde zu einer Ware, einer Dienstleistung oder einem Service des Unternehmers kann auch über das Beschwerdeformular auf der Verbraucherseite der Webseite von Nederlandse Thuiswinkel Organisatie (xxx.xxxxxxxxxxx.xxx) eingereicht werden. Die Beschwerde wird dann sowohl dem betreffenden Unternehmer als auch der Nederlandse Thuiswinkel Organisatie zugeschickt. 5. Der Konsument hat dem Unternehmer in jedem Fall 4 Wochen Zeit einzuräumen um die Beschwerde in gegenseitigem Einvernehmen beizulegen. Erst nach dieser Frist entsteht ein Streitfall für eine Klärung durch den Schlichtungsausschuss.
Regelung bei Beschwerden. 1. Der Unternehmer besitzt ein hinreichend bekannt gemachtes Verfahren im Falle von Beschwerden und behandelt Beschwerden in Übereinstimmung mit diesem Verfahren. 2. Beschwerden in Bezug auf die Vertragserfüllung müssen binnen gehöriger Zeit nachdem der Verbraucher die Mängel festgestellt hat, vollständig und eindeutig beschrieben bei dem Unternehmer eingereicht werden. 3. Beim Unternehmer eingereichte Beschwerden werden innerhalb 14 Tagen, gerechnet ab Empfangsdatum, beantwortet. Wenn eine Beschwerde voraussehbar länger bearbeitet werden muss, schickt der Unternehmer innerhalb 14 Tagen eine Antwort, in der er den Empfang der Beschwerde bestätigt und angibt wann der Verbraucher eine ausführlichere Antwort erwarten kann. 4. Der Konsument hat dem Unternehmer in jedem Fall 4 Wochen Zeit einzuräumen um die Beschwerde in gegenseitigem Einvernehmen beizulegen. Erst nach dieser Frist entsteht ein Streitfall für eine Klärung durch den Schlichtungsausschuss.
Regelung bei Beschwerden. 1. Der Unternehmer besitzt ein hinreichend bekannt gemachtes Verfahren im Falle von Beschwerden und behandelt Beschwerden in Übereinstimmung mit diesem Verfahren. 2. Beschwerden in Bezug auf die Vertragserfüllung müssen binnen gehöriger Zeit nachdem der Verbraucher die Mängel festgestellt hat, vollständig und eindeutig beschrieben bei dem Unternehmer eingereicht werden. 3. Beim Unternehmer eingereichte Beschwerden werden innerhalb 14 Tagen, gerechnet ab Empfangsdatum, beantwortet. Wenn eine Beschwerde voraussehbar länger bearbeitet werden muss, schickt der Unternehmer innerhalb 14 Tagen eine Antwort, in der er den Empfang der Beschwerde bestätigt und angibt wann der Verbraucher eine ausführlichere Antwort erwarten kann. 4. Eine Beschwerde zu einer Ware, einer Dienstleistung oder einem Service des Unternehmers kann auch über das Beschwerdeformular auf der Verbraucherseite der Webseite von Nederlandse Thuiswinkel Organisatie (xxx.xxxxxxxxxxx.xxx) eingereicht werden. Die Beschwerde wird dann sowohl dem betreffenden Unternehmer als auch der Nederlandse Thuiswinkel Organisatie zugeschickt. 5. Der Konsument hat dem Unternehmer in jedem Fall 4 Wochen Zeit einzuräumen um die Beschwerde in gegenseitigem Einvernehmen beizulegen. Erst nach dieser Frist entsteht ein Streitfall für eine Klärung durch den Schlichtungsausschuss. 6. Eine Beschwerde über ein Produkt, eine Dienstleistung oder den Service des Unternehmers kann auch über die Online- Streitbeilegung der Europäischen Kommission eingereicht werden. Dies ist möglich, nachdem Sie die Beschwerde bei dem betreffenden Unternehmer auf der ODR-Plattform auf folgender Website eingereicht haben: xxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxx/. Wenn sowohl der Unternehmer als auch der Verbraucher dem zustimmen, wird ein Streitbeilegungsgremium zur Schlichtung der Streitigkeit herangezogen.

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  • Außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des BGB betreffend Fernabsatz- verträge über Finanzdienstleistungen hat der Crowd-Investor, unbeschadet des Rechts, die Gerichte anzurufen, die Möglichkeit, die bei der Deutschen Bundesbank, www.bundes- xxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx, eingerichtete Schlichtungsstelle anzurufen. Die Be- schwerde ist schriftlich unter kurzer Schilde- rung des Sachverhalts und unter Beifügung der zum Verständnis der Beschwerde erfor- derlichen Unterlagen an „Deutsche Bundes- bank, Schlichtungsstelle, Xxxxxxxx 00 00 00, X-00000 Xxxxxxxxx“ zu richten. Nach der Schlichtungsstellenverfahrensverordnung wird eine Schlichtung abgelehnt, wenn - der Beschwerdegegenstand bereits bei einem Gericht anhängig ist oder war oder während des Schlichtungsverfah- rens anhängig gemacht wird, - die Streitigkeit durch außergerichtlichen Vergleich beigelegt ist, - ein Antrag auf Prozesskostenhilfe abge- wiesen worden ist, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine Aussicht auf Er- folg bietet, - die Angelegenheit bereits Gegenstand eines Schlichtungsvorschlags oder ei- nes Schlichtungsverfahrens einer Schlichtungsstelle oder einer anderen Gütestelle ist, - der Anspruch bei Erhebung der Kunden- beschwerde bereits verjährt war und der Beschwerdegegner sich auf Verjährung beruft, oder - die Schlichtung die Klärung einer grund- sätzlichen Rechtsfrage beeinträchtigen würde. Demnach hat der Crowd-Investor bei Erhe- bung der Beschwerde zu versichern, dass er in der Streitigkeit noch kein Gericht, keine Streitschlichtungsstelle und keine Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt, angerufen und auch keinen außergerichtlichen Vergleich mit dem Darlehensnehmer abgeschlossen hat.

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  • Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung 3.1. Verletzt der Versicherungsnehmer eine Obliegenheit nach Pkt. 1 oder 2 vorsätzlich, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegen- heit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entspricht. 3.2. Verletzt der Versicherungsnehmer eine nach Eintritt des Versicherungsfalls bestehende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, ist der Versicherer nur dann vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E- Mail, Telefax oder Brief) auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. 3.3. Der Versicherer bleibt zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt hat. Dies gilt auch, wenn der Ver- sicherungsnehmer nachweist, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der dem Ver- sicherer obliegenden Leistung ursächlich war. Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Obliegenheit arglistig verletzt hat.

  • Stillschweigende Verlängerung Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Er verlängert sich nicht, wenn einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit eine Kündigung zugegangen ist.

  • Verschlüsselung Während der Übertragung personenbezogener Daten innerhalb von Amadeus Produkten über unsichere oder öffentliche Netzwerke werden zum Schutz starke Kryptographie und Sicherheitsprotokolle eingesetzt; dies gilt nicht für in Amadeus Produkten vorhandene E-Mail- Funktionalitäten (z.B. Buchungsbestätigungen). Es werden ausschließlich vertrauenswürdige Schlüssel und Zertifikate akzeptiert. Das verwendete Protokoll unterstützt ausschließlich sichere Versionen oder Konfigurationen. Für die verwendete Verschlüsselungsmethode wird eine Verschlüsselungsstärke nach aktuellem Stand der Technik verwendet. Außerhalb des elektronischen Transports trifft Amadeus Maßnahmen, die sich aus den jeweiligen Leistungsbeschreibungen der Produkte oder Dienstleistungen ergeben oder durch den Verantwortlichen im Rahmen der Beauftragung definiert wurden.