Regelung der Zutrittsberechtigungen Musterklauseln

Regelung der Zutrittsberechtigungen. 🗹 Zutrittsregelungen zu den Datenverarbeitungsanlagen für Mitarbeiter 🗹 Festlegung befugter Personen in den Räumen der Datenverarbeitungsanlagen 🗹 Regelung beim Ausscheiden und Wechseln von Berechtigten 🗹 Regelungen / Folgemaßnahmen bei Verlust von Schlüsseln usw.

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  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige HerbeifĂĽhrung des Versicherungsfalles a) FĂĽhrt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die HerbeifĂĽhrung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche HerbeifĂĽhrung des Schadens als bewiesen.

  • Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die ebase an, die vom Zah- lungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenĂĽber der ebase die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch fĂĽr vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen fĂĽr den Zahlungsverkehr erteilte Einzugser- mächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Name des Kunden, • Kundenkennung nach Nr. 2.1.2. oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden. Ăśber die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.

  • Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die fĂĽr den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An- trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver- sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau- er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes gefĂĽhrt (Vertrags- daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be- rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk- statt ĂĽber einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis- tungsdaten).

  • Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Die ALTE LEIPZIGER gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die RĂĽckschlĂĽsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschĂĽtzte Informationen ĂĽber Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darĂĽber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, AusschlĂĽsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder AusschlĂĽsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Ăśbermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen ĂĽber bestehende Risikozuschläge und AusschlĂĽsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Meine Einwilligung gilt entsprechend fĂĽr die Datenweitergabe an und die Daten- verarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern (z. B. Betreiber von Vergleichssoftware, Maklerverwaltungsprogrammen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung meiner Versicherungsverträge einschaltet. Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen. Ich willige ein, dass die ALTE LEIPZIGER meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschĂĽtzten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den fĂĽr mich zuständigen selbstständigen Versicherungs- vermittler ĂĽbermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungs- zwecken genutzt werden dĂĽrfen.

  • Verwahrung Im Rahmen des Depotvertrags verwahrt die USB die Anteile oder Aktien des Anlegers an den Fonds sowie sonstige Wertpapiere, soweit diese von der USB fĂĽr verwahrfähig erklärt wurden. AuĂźerdem erbringt die USB die in den Bedingungen fĂĽr UnionDepots und in den Sonderbedingungen beschriebenen Dienstleistungen.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Ă„nderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum RĂĽcktritt vom Vertrag bleibt unberĂĽhrt.

  • Ă„nderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Ă„quivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Ă„nderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem MaĂźe gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der DurchfĂĽhrung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel fĂĽr unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzĂĽglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Ă„quivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener VertragslĂĽcken zur zumutbaren Fort- und DurchfĂĽhrung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Ăśberleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer KĂĽndigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kĂĽndigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf fĂĽr Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschlieĂźen.

  • Gerichtsstände Wenn Sie uns verklagen Wenn wir Sie verklagen Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt

  • Reservierungen 2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Xxxx zum kostenlosen RĂĽcktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrĂĽcklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so fĂĽhrt die Buchung nach Ziffer 1.1 und