Common use of Regelung des Vertragsabschlusses Clause in Contracts

Regelung des Vertragsabschlusses. 1.1 Zum Abschluss dieses Vertrags müssen die ge- forderten Unterlagen an die Gesellschaft gesendet und die vorgesehene Prämie, wie im Begleitbrief zum Kostenvoranschlag angegeben, bezahlt wer- den. Der Zahlungsbeleg oder der Kontoauszug gel- ten als Zahlungsbestätigung. Die Gesellschaft prüft vor Ausstellung des Vertrags die Richtigkeit der aus den Datenbanken hervorgehenden Daten bezüg- lich der Bescheinigung über den Schadenverlauf und der Identität des Versicherungsnehmers und des Fahrzeuginhabers, falls es sich dabei um eine andere Person handelt (gemäß Art.132 GvD Nr. 209 vom 7.9.2005). Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn die Prämie gezahlt wird, vorausgesetzt, die eingesandten Unterlagen bestätigen die im Kosten- voranschlag enthaltenen Informationen. Der Versi- cherungsschutz wird ab dem im Kostenvoranschlag angegebenen Datum wirksam.

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Regelung des Vertragsabschlusses. 1.1 Zum Abschluss dieses Vertrags müssen die ge- forderten gefor- derten Unterlagen an die Gesellschaft gesendet und die vorgesehene Prämie, wie im Begleitbrief zum Kostenvoranschlag Kostenvor- anschlag angegeben, bezahlt wer- denwerden. Der Zahlungsbeleg oder der Kontoauszug gel- ten gelten als Zahlungsbestätigung. Die Gesellschaft prüft vor Ausstellung des Vertrags die Richtigkeit der Daten aus den Datenbanken hervorgehenden Daten bezüg- lich der Bescheinigung über den Schadenverlauf Schadenverlauf, die in der Datenbank vor- liegt, und der Identität des Versicherungsnehmers und des Fahrzeuginhabers, falls es sich dabei um eine andere Person handelt (gemäß Art.132 GvD Nr. 209 vom 7.9.2005). Der Vertrag gilt als abgeschlossenabgeschlos- sen, wenn die Prämie gezahlt wird, vorausgesetzt, vorausgesetzt die eingesandten Unterlagen bestätigen die im Kosten- voranschlag Kostenvoranschlag enthaltenen Informationen. Der Versi- cherungsschutz Versicherungsschutz wird ab dem im Kostenvoranschlag Kostenvoran- schlag angegebenen Datum wirksam.

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Samples: www.zurich-connect.it, Versicherungsvertrag Motorräder Und Kleinkrafträder

Regelung des Vertragsabschlusses. 1.1 Zum Abschluss dieses Vertrags müssen die ge- forderten geforder- ten Unterlagen an die Gesellschaft gesendet und die vorgesehene vor- gesehene Prämie, wie im Begleitbrief zum Kostenvoranschlag Kostenvoran- schlag angegeben, bezahlt wer- denwerden. Der Zahlungsbeleg oder der Kontoauszug gel- ten gelten als Zahlungsbestätigung. Die Gesellschaft prüft vor Ausstellung des Vertrags Vertra- gs die Richtigkeit der Daten aus den Datenbanken hervorgehenden Daten bezüg- lich der Bescheinigung über den Schadenverlauf Schadenverlauf, die in der Datenbank vor- liegt, und der Identität des Versicherungsnehmers und des Fahrzeuginhabers, falls es sich dabei um eine andere Person handelt (gemäß Art.132 GvD Nr. 209 vom 7.9.2005). Der Vertrag gilt als abgeschlossenabgeschlos- sen, wenn die Prämie gezahlt wird, vorausgesetzt, die eingesandten Unterlagen bestätigen die im Kosten- voranschlag Ko- stenvoranschlag enthaltenen Informationen. Der Versi- cherungsschutz Versicherungsschutz wird ab dem im Kostenvoranschlag Kostenvoran- schlag angegebenen Datum wirksam.

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