Common use of Regelungen zu Reaktions*- und Wiederherstellungszeiten Clause in Contracts

Regelungen zu Reaktions*- und Wiederherstellungszeiten. Hotline und Teleservice* 10.1 Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* Es werden folgende Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* vereinbart: Mängelklasse Reaktionszeit* in Stunden Wiederherstellungszeit* in Stunden Betriebsverhindernder Mangel Siehe LB (Anlage V2) Betriebsbehindernder Mangel Leichter Mangel Die Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* werden in Anlage Nr. festgelegt. Weitere Vereinbarungen (z.B. Reaktionszeiten*, Wiederherstellungszeiten*, Service Level Agree- ment) gemäß LB Anlage (V2). Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* beginnen ausschließlich mit dem Zugang der Störungs- bzw. Män- gelmeldung während der vereinbarten Servicezeiten und laufen ausschließlich während der vereinbarten Ser- vicezeiten. Ergänzend können in Nummer 16 für die Nichteinhaltung der o.g. Zeiten Vertragsstrafen vereinbart werden.

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Samples: Software Development Agreement, Software Development Agreement

Regelungen zu Reaktions*- und Wiederherstellungszeiten. Hotline und Teleservice* 10.1 Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* Es werden folgende Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* vereinbart: Mängelklasse Reaktionszeit* in Stunden Wiederherstellungszeit* in Stunden Betriebsverhindernder Mangel Siehe LB (Anlage V2) Betriebsbehindernder Mangel Leichter Mangel Die Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* werden in Anlage Nr. festgelegt. Weitere Vereinbarungen (z.B. Reaktionszeiten*, Wiederherstellungszeiten*, Service Level Agree- ment) gemäß LB Anlage (V2)Nr. . Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* beginnen ausschließlich mit dem Zugang der Störungs- bzw. Män- gelmeldung Mängelmeldung während der vereinbarten Servicezeiten und laufen ausschließlich während der vereinbarten Ser- vicezeitenvereinbar- ten Servicezeiten. Ergänzend können in Nummer 16 für die Nichteinhaltung der o.g. Zeiten Vertragsstrafen vereinbart werden.

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Samples: Software Development Agreement

Regelungen zu Reaktions*- und Wiederherstellungszeiten. Hotline und Teleservice* 10.1 Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* Es werden folgende Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* vereinbart: Mängelklasse Reaktionszeit* in Stunden Wiederherstellungszeit* in Stunden Betriebsverhindernder Mangel Siehe LB (Anlage V2) 2h Betriebsbehindernder Mangel 2h Leichter Mangel 2h Die Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* werden in Anlage Nr. festgelegt. Weitere Vereinbarungen (z.B. Reaktionszeiten*, Wiederherstellungszeiten*, Service Level Agree- ment) gemäß LB Anlage (V2)Nr. . Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* beginnen ausschließlich mit dem Zugang der Störungs- bzw. Män- gelmeldung Mängelmeldung während der vereinbarten Servicezeiten und laufen ausschließlich während der vereinbarten Ser- vicezeitenvereinbar- ten Servicezeiten. Ergänzend können in Nummer 16 für die Nichteinhaltung der o.g. Zeiten Vertragsstrafen vereinbart werden.

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Samples: Software Development Agreement