Regelungen zum Ablauf der Leasinglaufzeit. 12.1 Die Vertragspartner sind sich einig, dass die vom LN während der Leasinglaufzeit zu zahlenden Leasingraten lediglich eine Teilamortisation der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des LG sowie aller Nebenkosten, einschließlich der Finanzierungskosten und des Gewinnes des LG ergeben. Da der LG jedoch Anspruch auf Vollamortisation dieser Kosten einschließlich seines Gewinnes hat, wird ein „Restwert“ (vergleiche Restwertvereinbarung auf dem Antragsvordruck) für den Wert des Leasinggegenstandes nach Ablauf der fest vereinbarten Leasinglaufzeit bestimmt. Im Hinblick darauf vereinbaren die Parteien folgendes:
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Regelungen zum Ablauf der Leasinglaufzeit. 12.1 Die Vertragspartner sind sich einig, dass die vom LN während der Leasinglaufzeit zu zahlenden Leasingraten lediglich eine Teilamortisation der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des LG sowie aller Nebenkosten, einschließlich der Finanzierungskosten und des Gewinnes des LG LG, ergeben. Da der LG jedoch Anspruch auf Vollamortisation dieser Kosten einschließlich seines Gewinnes hat, wird ein „Restwert“ (vergleiche Restwertvereinbarung auf dem Antragsvordruck) für den Wert des Leasinggegenstandes nach Ablauf der fest vereinbarten Leasinglaufzeit bestimmt. Im Hinblick darauf vereinbaren die Parteien folgendes:
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