Verlängerungsoption. Sie können spätestens einen Monat vor dem für den Beginn der Rentenzahlung vereinbarten Termin schriftlich verlangen, dass die Hauptversicherung im Rahmen der von Swiss Life festgelegten Tarifgrenzen und Konditionen einmalig und ohne Gesundheitsprü- fung für einen Zeitraum von höchstens 5 Jahren prä- mienfrei verlängert wird, sofern die versicherte Per- son den ursprünglich vereinbarten Beginn der Ren- tenzahlung erlebt.
Verlängerungsoption. Sie können den Rentenzahlungsbeginn bis zu 20 Jahre über den ursprünglich vereinbarten Termin hinaus ver- schieben, längstens jedoch bis zum Alter 85 der versicherten Person (Verlängerungsphase). Wenn der Vertrag nicht beitragsfrei gestellt ist und auch nicht beitragsfrei gestellt wird, verlängert sich die Beitragszah- lungsdauer entsprechend. Der Antrag auf Verschiebung des Rentenzahlungsbeginns muss mindestens drei Mo- nate vor dem ursprünglich vereinbarten Termin bei uns eingegangen sein. Wenn Sie mit uns eine Garantielaufzeit vereinbart haben, kürzen wir diese gegebenenfalls auf die maximale steuer- lich als Leibrente anerkannte Dauer. Ein späterer Rentenzahlungsbeginn führt in der Regel zu einer Erhöhung des Rentenfaktors. Bei der Berechnung des Mindest-Rentenfaktors unterscheiden wir zwischen den Jahren 1 bis einschließlich 5 und den Jahren 6 bis einschließlich 20 der Verlängerungsphase (siehe § 25). Die Berechnung der monatlichen Rente erfolgt gemäß Ab- satz 2. Für den späteren Rentenzahlungsbeginn gelten die glei- chen Gestaltungsmöglichkeiten wie für den ursprüngli- chen Rentenzahlungsbeginn. Die Fristen gemäß Ab- satz 5 gelten dann für den neuen Rentenzahlungsbeginn entsprechend.
Verlängerungsoption. 1. Wenn ein Endnutzer nach Kündigung oder Ablauf einer Cloud-Service-Subskription für den Export und das Abrufen seiner Daten den Zugriff auf einen Cloud Service benötigt, hat der Partner die Möglichkeit, die Laufzeit der entsprechenden Cloud-Service-Subskription für bis zu drei (3) Monate zu verlängern, indem er SAP mindestens einen (1) Monat vor der Beendigung oder dem Auslaufen der Cloud-Service-Subskription unter Angabe der konkreten Verlängerungslaufzeit hierüber informiert. Dies gilt nicht, wenn SAP das Sell-Cloud-Modell aus wichtigem Grund oder die betroffenen Order Forms wegen ausstehender Zahlungen, Verletzung grundlegender Bestimmungen oder grundlegender Verletzung anderer Bestimmungen gemäß Artikel 11 (Laufzeit und Kündigung einer Order Form) Nr. 6 („Verlängerungsoption“) gekündigt hat. Für die Verlängerungsoption zahlt der Partner an SAP einen auf Tagesbasis berechneten Anteil der Vergütung, die zum Zeitpunkt der Beendigung oder des Auslaufens des Cloud Service galt. Während der Laufzeit der Verlängerungsoption dürfen die entsprechenden Cloud Services ausschließlich für den Export und den Abruf von Daten genutzt werden.
2. Zur Klarstellung: In Fällen, in denen keine Verlängerungsoption verfügbar ist, dürfen Daten nur gemäß den Cloud-Bedingungen extrahiert und abgerufen werden.
Verlängerungsoption. Der Beginn der Rentenzahlung kann bis zu 20 Jahre über den ursprünglich vereinbarten Termin hinaus verschoben werden, maximal jedoch bis zu einem Rentenbeginnalter von 85 Jahren. Damit die Leibrente nur mit dem abgesenkten Ertragsanteil gemäß Tabelle zu § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG versteuert werden muss, darf die steuerlich zulässige höchstmögliche Rentengarantiezeit nicht überschritten werden. Sollte sich durch die Xxxx der Verlängerungsoption eine Überschreitung der steuerlich zulässigen Rentengarantiezeit ergeben, werden wir die Rentengarantiezeit entsprechend reduzieren.
Verlängerungsoption. Der LN wird dem LG den gewünschten Verlängerungszeitraum mitteilen. Der LG wird einer Verlängerung dann zustimmen und ein entsprechendes Verlängerungsangebot übersenden, wenn der LN - bis zum Zeitpunkt der Ausübung der Option seinen vertraglichen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Leasinggeber ordnungsgemäß nachgekommen ist und - der Leasingpreis für den gewünschten Verlängerungszeitraum den Wert für den Leasinggegenstand deckt, der sich auf der Basis des unter Berücksichtigung der linearen Absetzung für Abnutzung (AfA) nach der amtlichen AfA-Tabelle ermittelten Buchwertes oder des niedrigeren gemeinen Wertes (Zeitwert) und der Restnutzungsdauer laut AfA-Tabelle ergibt. Der Leasingpreis für die Verlängerung errechnet sich dabei aus dem Verhältnis zwischen Wertverzehr und dem vom Leasingnehmer gewünschten Verlängerungszeitraum, der durch den Erhaltungszustand des Leasinggegenstandes gerechtfertigt sein muss. Die im Zusammenhang mit einer Feststellung des gemeinen Wertes entstehenden Kosten trägt der Leasingnehmer. Der Leasinggeber kann den Leasingnehmer beauftragen, den gemeinen Wert feststellen zu lassen.
Verlängerungsoption. Wie können Sie individuelle Zuzahlungen zu Ihrem Vertrag leisten?
Verlängerungsoption. Sieht Ihr Vertrag keine Rentenbeginnphase vor, können Sie den verein- barten und im Versicherungsschein ausgewiesenen Rentenbeginn ein- malig um 5 Jahre hinausschieben, jedoch höchstens auf das 70. Le- bensjahr der versicherten Person (Verlängerungsoption). Bei Tarifen mit für den Todesfall vereinbarter Todesfallsumme können Sie den verein- barten Rentenbeginn um 2 Jahre hinausschieben. Die Verlängerungsop- tion können Sie frühestens ein Jahr und spätestens 3 Monate vor dem ursprünglich vereinbarten Rentenbeginn ausüben. Nach Ausübung der Verlängerungsoption haben Sie das Recht, die Rente auch vor dem hin- ausgeschobenen Leistungszeitpunkt beginnen zu lassen. Das Hinausschieben des vereinbarten Rentenbeginns kann beitrags- pflichtig - bei Tarifen mit für den Todesfall vereinbarter Todesfallsumme unter dem Vorbehalt des Ergebnisses einer neuen Gesundheitsprüfung - oder beitragsfrei erfolgen. Unter Berücksichtigung der anerkannten Re- geln der Versicherungsmathematik wird die Rente unter Verwendung der bei Vertragsabschluss zugrunde gelegten Rechnungsgrundlagen neu festgesetzt. Dies gilt auch dann, wenn Sie Ihr Recht wahrnehmen, die Rente vor dem hinausgeschobenen Leistungszeitpunkt beginnen zu lassen. Die Laufzeit etwaiger eingeschlossener Zusatzversicherungen verändert sich durch die Ausübung der Verlängerungsoption nicht - eine Aus- nahme hiervon bildet die Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung. Haben Sie eine Rentengarantiezeit vereinbart, verkürzt sich diese ent- sprechend der Verlängerungsdauer.
Verlängerungsoption. Plant Ihr Mitarbeiter länger zu arbeiten? Dann kann er bis zum 70. Lebensjahr den Vertrag verlängern und Beiträge einzahlen.
Verlängerungsoption. Sie können Ihre Versicherung ohne erneute Risikoprüfung verlängern. Dazu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: • Die Regelaltersgrenze in der deutschen gesetzlichen Rentenversiche- rung wurde erhöht. • Die versicherte Person ist kein Beamter, Richter oder Soldat. • Bei Vertragsabschluss entspricht das Alter der versicherten Person zum vereinbarten Ende der Versicherung der zu diesem Zeitpunkt gül- tigen Regelaltersgrenze. • die versicherte Person hat das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet. Für die Verlängerung gilt Folgendes: • Die Dauer der Versicherung, der Beitragszahlung und der Leistung werden um ganze Jahre verlängert. • Die Höhe der versicherten Rente bleibt unverändert. • Das Alter der versicherten Person zum neuen Ende der Versicherung entspricht der neuen Regelaltersgrenze. Es darf 70 Jahre nicht über- steigen. • Für die verlängerte Versicherung gelten die bei Vertragsabschluss ver- einbarten Rechnungsgrundlagen. • Die Risikoeinstufung der Versicherung, insbesondere Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse, bleibt unverändert.
Verlängerungsoption. Sie haben das Recht, bis spätestens einen Monat vor dem verein- barten Termin des Rentenbeginns in Textform (z.B. per Brief, Fax oder E-Mail) zu verlangen, dass die Aufschubzeit Ihrer Versiche- rung maximal bis zum Ende des Versicherungsjahres, in dem Sie das 85. Lebensjahr vollendet haben, verlängert wird. Die Beiträge sind während der verlängerten Aufschubzeit weiterzuzahlen (vgl. § 7), sofern Sie nicht verlangen, die Versicherung ganz oder teil- weise beitragsfrei zu stellen (vgl. § 16). Durch das Verlängern der Aufschubzeit wird der Rentenfaktor gemäß § 1 Abs. (7) nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik erhöht. Eine vereinbarte Rentengarantiezeit kann sich dadurch verkürzen oder gegebenenfalls ganz entfallen.