Registrierung, Nutzungsvereinbarung Musterklauseln

Registrierung, Nutzungsvereinbarung. 4.1. Der Kunde sowie die Nutzer werden vor der erstmaligen Nutzung durch SAMSON registriert. 4.2. Voraussetzung für die Registrierung eines Nutzers ist, dass der Nutzer volljährig und auch ansonsten voll geschäftsfähig ist. 4.3. Die im Zuge der Registrierung von XXXXXX erfragten Daten sind zutreffend anzugeben. XXXXXX ist jede Änderung der Daten unverzüglich anzuzeigen. 4.4. Indem der Xxxxx XXXXXX Daten für die Registrierung überlässt, stellt dies ein Angebot des Kunden auf Abschluss der Vereinbarung über den Zugang zum und die Nutzung des Web-Dienstes dar. Nach erfolgreicher Registrierung erhält der Kunde und der jeweilige Nutzer eine Bestätigungs-E-Mail mit den persönlichen Zugangsdaten. Diese Bestätigungs-E-Mail verkörpert die Annahme des Angebots durch XXXXXX. Die Nutzungsvereinbarung ist damit zustande gekommen.
Registrierung, Nutzungsvereinbarung. 3.1 Für die Nutzung von myPass muss sich der Nutzer registrieren. 3.2 Die im Zuge der Registrierung angegebenen Daten müssen, sofern sie nicht wie das Passwort von dem Nutzer frei gewählt werden, richtig sein. Der Nutzer darf insbesondere keine Daten von dritten Personen angeben. 3.3 Das Absenden des ausgefüllten Registrierungsformulars stellt die Angebotserklärung des Nutzers auf Abschluss der Vereinbarung über die Nutzung von myPass (nachfolgend „Nutzungsvereinbarung“ genannt) dar. Wir nehmen dieses Angebot vorbehaltlich Ziffer 3.6 an, indem dem Nutzer die Registrierung per Bildschirmanzeige und/oder entsprechender E-Mail bestätigt oder indem der Nutzer nach Absenden des Registrierungsformulars für den Zugang zu den betreffenden registrierungsbedürften Bereichen bzw. Inhalten freigeschaltet wird. Die Nutzungsvereinbarung ist damit jeweils zustande gekommen. 3.4 Umgehend nach Eingang des Registrierungsformulars erhält der Nutzer eine Bestätigungs-E- Mail. In dieser E-Mail ist unter anderem ein Bestätigungslink enthalten. Indem der Nutzer diesen Link anklickt, bestätigt er seine E-Mail-Adresse. Diese Bestätigung ist Voraussetzung dafür, dass der Nutzer sich zukünftig über myPass anmelden oder unmittelbar nach der erfolgreichen Registrierung bei anderen Onlineangeboten Leistungen in Anspruch nehmen kann. Einzelne Onlineangebote können aber vorsehen, dass der Nutzer in der Session, in der die Registrierung erfolgt, bereits Leistungen in Anspruch nehmen kann, bevor die E-Mail- Adresse bestätigt ist. 3.5 Für den Vertragsschluss steht nur die deutsche Sprache zur Verfügung. 3.6 Wir sind berechtigt, einzelne Registrierungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Registrierung, Nutzungsvereinbarung. Zugangsdaten, Pflege des Stammdatensatzes
Registrierung, Nutzungsvereinbarung. 3.1 Für die Nutzung von myPass muss sich der Nutzer registrieren. 3.2 Die im Zuge der Registrierung angegebenen Daten müssen, sofern sie nicht wie das Passwort von dem Nutzer frei gewählt werden, richtig sein. Der Nutzer darf insbesondere keine Daten von dritten Personen angeben. 3.3 Das Absenden des ausgefüllten Registrierungsformulars stellt die Angebotserklärung des Nutzers auf Abschluss der Vereinbarung über die Nutzung von myPass (nachfolgend „Nutzungsvereinbarung“ genannt) dar. Wir nehmen dieses Angebot vorbehaltlich Ziffer 3.6 an, indem dem Nutzer die Registrierung per Bildschirmanzeige und/oder entsprechender E- Mail bestätigt oder indem der Nutzer nach Absenden des Registrierungsformulars für den Zugang zu den betreffenden registrierungsbedürften Bereichen bzw. Inhalten freigeschaltet wird. Die Nutzungsvereinbarung ist damit jeweils zustande gekommen.
Registrierung, Nutzungsvereinbarung. 5.1 Der Auftraggeber sowie die Nutzer werden jeweils vor der erstmaligen Nutzung registriert. 5.2 Voraussetzung für die Registrierung eines Nutzers ist, dass der Nutzer volljährig und auch ansonsten voll geschäfts- fähig ist. 5.3 Die im Zuge der Registrierung von XXXXXX erfragten Daten sind zutreffend anzugeben. XXXXXX ist jede Änderung der Daten unverzüglich anzuzeigen. 5.4 Die Verwaltung der Nutzer liegt ausschließlich in der Verant- wortung des Auftraggebers. 5.5 Indem der Auftraggeber XXXXXX Daten für die Registrierung überlässt, stellt dies ein Angebot des Auftraggebers auf Abschluss der Vereinbarung über den Zugang zum und die Nutzung des Portals (nachfolgend „Nutzungsvereinbarung“) dar. Die erfolgreich abgeschlossene Registrierung verkörpert die Annahme des Angebots durch XXXXXX. Die Nutzungs- vereinbarung ist damit zustande gekommen.

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  • Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zu Lasten des Fremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt.

  • Besondere Vereinbarungen Special Terms

  • Weitere Vereinbarungen 17.1 Übergabe bzw. Hinterlegung des Quellcodes* 17.1.1 Übergabe des Quellcodes* 17.1.2 Hinterlegung des Quellcodes*

  • Nichtanzeige einer Anschriften- bzw. Namensänderung Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift dem Versicherer nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die dem Versicherungsnehmer gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte dem Versicherer bekannte Anschrift. Entsprechendes gilt bei einer dem Versicherer nicht angezeigten Namensänderung. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefes als zugegangen.

  • Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge zu dem vom Lieferanten nach billigem Er- messen (§ 315 BGB) festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens oder mittels Dauerauftrag bzw. Überweisung zu zahlen. 4.2. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, kann der Lieferant angemessene Maßnahmen zur Durchsetzung seiner Forderung ergreifen; fordert der Lieferant erneut zur Zahlung auf oder lässt der Lieferant den Betrag durch einen Beauftragten einziehen, stellt der Lieferant dem Kunden die dadurch entstandenen Kosten pauschal gemäß Ziffer 16 in Rechnung. Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuweisen; die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein und darf den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden nicht übersteigen. Dem Kunden ist zudem der Nachweis gestattet, solche Kosten seien nicht entstanden oder wesentlich geringer als die Höhe der Pauschale. 4.3. Einwände gegen Rechnungen berechtigen zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung nur, sofern die ernsthafte Mög- lichkeit eines offensichtlichen Fehlers besteht oder sofern der in einer Rechnung angegebene Verbrauch ohne ersichtlichen Grund mehr als doppelt so hoch wie der vergleichbare Verbrauch im vor- herigen Abrechnungszeitraum ist und der Kunde eine Nachprüfung der Messeinrichtung verlangt und solange durch die Nachprüfung nicht die ordnungsgemäße Funktion der Messeinrichtung festge- stellt ist. Rechte des Kunden nach § 315 BGB bleiben unberührt. 4.4. Gegen Ansprüche des Lieferanten kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden. Dies gilt nicht für Ansprüche des Kunden gegen den Liefe- ranten aufgrund vollständiger oder teilweiser Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung der Lieferpflicht.

  • Vorvertragliche Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers 23.1 Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrerhebliche Umstände Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für den Entschluss des Versicherers erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Ver- tragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt. Gefahrerheblich sind die Umstände, die geeignet sind, auf den Entschluss des Versicherers Einfluss auszuüben, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt abzuschließen. Wird der Vertrag von einem Vertreter des Versicherungsnehmers geschlossen und kennt dieser den gefahrerheblichen Umstand, muss sich der Versicherungsnehmer so behandeln lassen, als habe er selbst davon Kenntnis gehabt oder dies arglistig verschwiegen.

  • Betriebliche Altersversorgung Die Beschäftigten haben Anspruch auf Versicherung unter eigener Beteiligung zum Zwecke einer zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung nach Maßgabe des Tarifvertrages über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentli- chen Dienstes (Tarifvertrag Altersversorgung – ATV) bzw. des Tarifvertrages über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes – Altersvor- sorge-TV-Kommunal – (ATV-K) in ihrer jeweils geltenden Fassung.

  • Vereinbarung Jedes durch diese AGB geregelte rechtsverbindliche oder vertragliche Verhältnis zwischen Anbieter und Nutzer. Xxxx für Xxxxxx, die sich, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, in Brasilien aufhalten.

  • Zusätzliche Vereinbarungen Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.

  • Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten 6.1 Jede Partei archiviert ein vollständiges, chronologisches Protokoll aller von den Parteien während einer geschäftlichen Transaktion i. S. d. Art. 1 ausgetauschten EDI- Nachrichten unverändert und sicher gemäß den Fristen und Spezifikationen, die durch die bestehenden rechtlichen Grundlagen (insbesondere nach den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften und nach GPKE /GeLi Gas) vorgeschrieben sind. Die Servicenachrichten CONTRL und APERAK fallen nicht unter diese Archivierungsvorschriften. 6.2 Die Nachrichten werden vom Sender im übertragenen Format und vom Empfänger in dem Format archiviert, in dem sie empfangen werden. Hierbei ist zusätzlich sicherzustellen, dass die Lesbarkeit über den gesetzlichen Aufbewahrungszeitraum gewährleistet wird. 6.3 Die Parteien stellen sicher, dass elektronische Protokolle der EDI-Nachrichten problemlos zugänglich sind und bei Bedarf in einer für Menschen lesbaren Form reproduziert und gedruckt werden können. Betriebseinrichtungen, die hierzu erforderlich sind, müssen beibehalten werden.