Regulierungsbedarf Musterklauseln

Regulierungsbedarf. 2.2.1 Diskussion in anderen Ländern Die Entwicklung von Blockchain-/ DLT-basierten Innovationen wird von den meis- ten Ländern genau verfolgt und analysiert. Jedoch fallen die aus den Analysen resultierenden staatlichen Massnahmen und (Gesetzes)Projekte sehr unter- schiedliche aus. Während einige Staaten die Vorteile der Innovationswelle für sich nutzen wollen oder Handlungsbedarf erkennen und deshalb frühestmöglich Gesetze oder Gesetzesentwürfe veröffentlicht haben, hat z.B. die Finanzauf- sichtsbehörde von Luxemburg im Xxxx 2018 eine Warnung vor Investitionen in Kryptowährungen und ICOs veröffentlicht. Nachfolgend werden zur Illustration Regelungsansätze einzelne Länder beispielhaft aufgeführt: Die Schweiz beschäftigt sich mit dem Thema Token und nimmt eine Klassifizie- rung in drei Kategorien: Zahlungstoken, Nutzungs-Token, Anlage-Token, vor. Gibraltar hat eine DLT-Framework bestehend aus 9 Prinzipien erlassen. Unter anderem benötigen seit dem 1. Januar 2018 alle Dienstleister, welche für Dritte Vermögenswerte auf DLT-Systemen speichern oder transferieren, eine Bewilli- gung als DLT-Dienstleister. Davon nicht erfasst werden ICOs. Malta veröffentlichte Anfang 2018 drei Gesetzesentwürfe, welche die Themen Blockchain, Kryptowährung und DLT aus einer stark technologisch geprägten Perspektive angehen. Dabei stehen neben den Zertifizierungen von DLT Platt- formen, Börsen- und Handelsplattformen, auch die Durchführung und Lizenzie- rung von ICOs im Zentrum. Bermuda hat im Juli 2018 ein Gesetz für ICOs erlassen. Erfasst werden nur ICOs und Token-Verkäufe die zum Zweck von öffentlichen Crowdfunding oder ähnli- chen Projekten dienen. Solche ICOs müssen ein „White Paper“ veröffentlichen und brauchen eine Bewilligung.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.