Common use of Reisemängel, Rechte und Obliegenheiten des Reisenden Clause in Contracts

Reisemängel, Rechte und Obliegenheiten des Reisenden. 15.1. Mängelanzeige durch den Reisenden Der Reisende hat dem Veranstalter einen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Wenn der Veranstalter wegen der schuldhaften Unterlassung der Anzeige durch den Reisenden nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende keine Minderung nach § 651m BGB oder Schadensersatz nach § 651n BGB verlangen.

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Samples: www.bkw-bw.de, www.marena-kreuzfahrten.de, www.steber-tours.de

Reisemängel, Rechte und Obliegenheiten des Reisenden. 15.1. Mängelanzeige durch den Reisenden - Der Reisende hat dem Veranstalter einen Reisemangel unverzüglich anzuzeigenan- zuzeigen. Wenn der Veranstalter wegen der schuldhaften Unterlassung der Anzeige durch den Reisenden nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende keine Minderung nach § 651m BGB oder Schadensersatz nach § 651n BGB verlangen.

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Samples: www.kottenstedte.com, www.cup.de

Reisemängel, Rechte und Obliegenheiten des Reisenden. 15.114.1. Mängelanzeige durch den Reisenden Der Reisende hat dem Veranstalter uns einen Reisemangel unverzüglich unverzüg- lich anzuzeigen. Wenn der Veranstalter wir wegen der schuldhaften Unterlassung der Anzeige durch den Reisenden nicht Abhilfe schaffen konntekonnten, kann der Reisende keine Minderung nach § 651m BGB oder Schadensersatz nach § 651n BGB verlangen.

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Samples: leserreisen.mz-web.de, leserreisen.bzv-service.de

Reisemängel, Rechte und Obliegenheiten des Reisenden. 15.1. Mängelanzeige durch den Reisenden Der Reisende hat dem Veranstalter Xxxxxxxxx TRAVEL einen Reisemangel unverzüglich anzuzeigenan- zuzeigen. Wenn der Veranstalter Xxxxxxxxx TRAVEL wegen der schuldhaften Unterlassung der Anzeige durch den Reisenden nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende keine Minderung nach § 651m BGB oder Schadensersatz nach § 651n BGB verlangen.

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Reisemängel, Rechte und Obliegenheiten des Reisenden. 15.1. Mängelanzeige durch den Reisenden Der Reisende hat dem Veranstalter einen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Wenn der Veranstalter wegen der schuldhaften schuld- haften Unterlassung der Anzeige durch den Reisenden nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende keine nicht Minderung nach § 651m BGB oder Schadensersatz nach § 651n BGB verlangen.

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Samples: kaeckel.de

Reisemängel, Rechte und Obliegenheiten des Reisenden. 15.1. Mängelanzeige durch den Reisenden Der Reisende hat dem Veranstalter einen Reisemangel unverzüglich unver- züglich anzuzeigen. Wenn der Veranstalter wegen der schuldhaften schuldhaf- ten Unterlassung der Anzeige durch den Reisenden nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende keine Minderung nach § 651m BGB oder Schadensersatz nach § 651n BGB verlangen.

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Samples: leserreisen.ksta.de

Reisemängel, Rechte und Obliegenheiten des Reisenden. 15.1. Mängelanzeige durch den Reisenden Der Reisende hat dem Veranstalter einen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Wenn der Veranstalter wegen der schuldhaften schuldhaflen Unterlassung der Anzeige durch den Reisenden nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende keine Minderung nach § 651m BGB oder Schadensersatz nach § 651n BGB verlangen.

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Samples: cms.leitner-reisen.de

Reisemängel, Rechte und Obliegenheiten des Reisenden. 15.1. Mängelanzeige durch den Reisenden Der Reisende hat dem Veranstalter einen Reisemangel unverzüglich un- verzüglich anzuzeigen. Wenn der Veranstalter wegen der schuldhaften Unterlassung der Anzeige durch den Reisenden Reisen- den nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende keine Minderung nach § 651m BGB oder Schadensersatz nach § 651n BGB verlangen.

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Samples: daehne-reisen.de

Reisemängel, Rechte und Obliegenheiten des Reisenden. 15.1. Mängelanzeige durch den Reisenden Der Reisende hat dem Veranstalter einen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Wenn der Veranstalter wegen der schuldhaften schuld- haften Unterlassung der Anzeige durch den Reisenden nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende keine Minderung nach § 651m BGB oder Schadensersatz nach § 651n BGB verlangen.

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Samples: hilscher-reisen.com

Reisemängel, Rechte und Obliegenheiten des Reisenden. 15.1. Mängelanzeige durch den Reisenden Der Reisende hat dem Veranstalter Xxxxxxxxx TRAVEL einen Reisemangel unverzüglich anzuzeigenanzuzei- gen. Wenn der Veranstalter Xxxxxxxxx TRAVEL wegen der schuldhaften Unterlassung der Anzeige An- zeige durch den Reisenden nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende keine Minderung nach § 651m BGB oder Schadensersatz nach § 651n BGB verlangen.

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Samples: www.eberhardt-travel.de

Reisemängel, Rechte und Obliegenheiten des Reisenden. 15.1. Mängelanzeige durch den Reisenden Der Reisende Rei- sende hat dem Veranstalter einen Reisemangel unverzüglich un- verzüglich anzuzeigen. Wenn der Veranstalter wegen der schuldhaften Unterlassung der Anzeige durch den Reisenden nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende keine Minderung nach § 651m BGB oder Schadensersatz nach § 651n BGB verlangen.

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