Reklamationsbearbeitung in Bezug auf Zusatzanwendungen. (1) Einwendungen, die den Inhalt einer unternehmensgenerierten Zusatzanwendung betreffen, hat der Karteninhaber ausschließlich gegenüber dem Unternehmen geltend zu machen, das die Zusatzanwendung in die Karte eingespeichert hat. Das Unternehmen bearbeitet derartige Einwendungen auf Basis der bei ihm gespeicherten Daten. Der Karteninhaber darf die Karte zum Zwecke der Reklamationsbearbeitung nicht dem Unternehmen aushändigen.
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Reklamationsbearbeitung in Bezug auf Zusatzanwendungen. (1) Einwendungen, die den Inhalt einer unternehmensgenerierten Zusatzanwendung Zusatz- anwendung betreffen, hat der Karteninhaber ausschließlich gegenüber dem Unternehmen geltend zu machen, das die Zusatzanwendung in die Karte eingespeichert hat. Das Unternehmen bearbeitet derartige Einwendungen auf Basis der bei ihm gespeicherten Daten. Der Karteninhaber darf die Karte zum Zwecke der Reklamationsbearbeitung nicht dem Unternehmen aushändigenaus- händigen.
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Reklamationsbearbeitung in Bezug auf Zusatzanwendungen. (1) Einwendungen, die den Inhalt einer unternehmensgenerierten Zusatzanwendung Zu- satzanwendung betreffen, hat der Karteninhaber ausschließlich gegenüber gegen- über dem Unternehmen geltend zu machen, das die Zusatzanwendung in die Karte eingespeichert hat. Das Unternehmen bearbeitet derartige Einwendungen auf Basis der bei ihm gespeicherten Daten. Der Karteninhaber Karten- inhaber darf die Karte zum Zwecke der Reklamationsbearbeitung nicht dem Unternehmen aushändigen.
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Samples: www.edekabank.de, www.sparda-sw.de, www.sparda-sw.de
Reklamationsbearbeitung in Bezug auf Zusatzanwendungen. (1) Einwendungen, die den Inhalt einer unternehmensgenerierten Zusatzanwendung betreffen, hat der Karteninhaber ausschließlich gegenüber dem Unternehmen geltend zu machen, das die Zusatzanwendung in die Karte eingespeichert hat. Das Unternehmen bearbeitet derartige Einwendungen Einwen- dungen auf Basis der bei ihm gespeicherten Daten. Der Karteninhaber darf die Karte zum Zwecke der Reklamationsbearbeitung nicht dem Unternehmen Unter- nehmen aushändigen.
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Reklamationsbearbeitung in Bezug auf Zusatzanwendungen. (1) Einwendungen, die den Inhalt einer unternehmensgenerierten Zusatzanwendung betreffen, hat der Karteninhaber ausschließlich gegenüber dem Unternehmen geltend zu machen, das die Zusatzanwendung in die Karte eingespeichert hat. Das Unternehmen bearbeitet derartige Einwendungen auf Basis der bei ihm gespeicherten Daten. Der Karteninhaber Kar- teninhaber darf die Karte zum Zwecke der Reklamationsbearbeitung nicht dem Unternehmen Unter- nehmen aushändigen.
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Samples: www.vwfs.de, www.targobank.de
Reklamationsbearbeitung in Bezug auf Zusatzanwendungen. (1) Einwendungen, die den Inhalt einer unternehmensgenerierten Zusatzanwendung Zu- satzanwendung betreffen, hat der Karteninhaber ausschließlich gegenüber ge- genüber dem Unternehmen geltend zu machen, das die Zusatzanwendung Zusatzanwen- dung in die Karte eingespeichert hat. Das Unternehmen bearbeitet derartige Einwendungen auf Basis der bei ihm gespeicherten Daten. Der Karteninhaber darf die Karte zum Zwecke der Reklamationsbearbeitung nicht dem Unternehmen aushändigen.
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Samples: www.cronbank.de, www.cronbank.de
Reklamationsbearbeitung in Bezug auf Zusatzanwendungen. (1) Einwendungen, die den Inhalt einer unternehmensgenerierten Zusatzanwendung Zu- satzanwendung betreffen, hat der Karteninhaber ausschließlich gegenüber gegenü- ber dem Unternehmen geltend zu machen, das die Zusatzanwendung in die Karte eingespeichert hat. Das Unternehmen bearbeitet derartige Einwendungen Ein- wendungen auf Basis der bei ihm gespeicherten Daten. Der Karteninhaber Kartenin- haber darf die Karte zum Zwecke der Reklamationsbearbeitung nicht dem Unternehmen aushändigen.
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Samples: www.vbeutin.de, www.vb3.de
Reklamationsbearbeitung in Bezug auf Zusatzanwendungen. (1) Einwendungen, die den Inhalt einer unternehmensgenerierten Zusatzanwendung Zu- satzanwendung betreffen, hat der Karteninhaber ausschließlich gegenüber ge- genüber dem Unternehmen geltend zu machen, das die Zusatzanwendung Zusatzanwen- dung in die Karte eingespeichert hat. Das Unternehmen bearbeitet derartige Einwendungen auf Basis der bei ihm gespeicherten Daten. Der Karteninhaber darf die Karte zum Zwecke der Reklamationsbearbeitung Reklamationsbear- beitung nicht dem Unternehmen aushändigen.
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Samples: www.maerkische-bank.de
Reklamationsbearbeitung in Bezug auf Zusatzanwendungen. (1) Einwendungen, die den Inhalt einer unternehmensgenerierten Zusatzanwendung Zu- satzanwendung betreffen, hat der Karteninhaber ausschließlich gegenüber gegen- über dem Unternehmen geltend zu machen, das die Zusatzanwendung in die Karte eingespeichert hat. Das Unternehmen bearbeitet derartige Einwendungen Ein- wendungen auf Basis der bei ihm gespeicherten Daten. Der Karteninhaber darf die Karte zum Zwecke der Reklamationsbearbeitung nicht dem Unternehmen Unter- nehmen aushändigen.
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Samples: www.taunussparkasse.de
Reklamationsbearbeitung in Bezug auf Zusatzanwendungen. (1) Einwendungen, die den Inhalt einer unternehmensgenerierten Zusatzanwendung Zusatzanwen- dung betreffen, hat der Karteninhaber ausschließlich gegenüber dem Unternehmen Unterneh- men geltend zu machen, das die Zusatzanwendung in die Karte eingespeichert hat. Das Unternehmen bearbeitet derartige Einwendungen auf Basis der bei ihm gespeicherten Daten. Der Karteninhaber darf die Karte zum Zwecke der Reklamationsbearbeitung nicht dem Unternehmen aushändigen.
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Samples: www.santander.de
Reklamationsbearbeitung in Bezug auf Zusatzanwendungen. (1) Einwendungen, die den Inhalt einer unternehmensgenerierten Zusatzanwendung betreffen, hat der Karteninhaber ausschließlich gegenüber dem Unternehmen geltend zu machen, das die Zusatzanwendung in die Karte eingespeichert hat. Das Unternehmen bearbeitet derartige Einwendungen auf Basis der bei ihm gespeicherten Daten. Der Karteninhaber darf die Karte zum Zwecke der Reklamationsbearbeitung nicht dem Unternehmen Un- ternehmen aushändigen.
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Samples: www.apobank.de
Reklamationsbearbeitung in Bezug auf Zusatzanwendungen. (1) Einwendungen, die den Inhalt einer unternehmensgenerierten Zusatzanwendung Zu- satzanwendung betreffen, hat der Karteninhaber ausschließlich gegenüber ge- genüber dem Unternehmen geltend zu machen, das die Zusatzanwendung Zusatzan- wendung in die Karte eingespeichert hat. Das Unternehmen bearbeitet derartige Einwendungen auf Basis der bei ihm gespeicherten gespei- cherten Daten. Der Karteninhaber darf die Karte zum Zwecke der Reklamationsbearbeitung nicht dem Unternehmen aushändigen.
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Samples: www.sparda-n.de
Reklamationsbearbeitung in Bezug auf Zusatzanwendungen. (1) Einwendungen, die den Inhalt einer unternehmensgenerierten Zusatzanwendung unternehmensspezifischen Zusatz- anwendung betreffen, hat der Karteninhaber ausschließlich gegenüber dem Unternehmen geltend zu machen, das die Zusatzanwendung in die Karte eingespeichert ein- gespeichert hat. Das Unternehmen bearbeitet derartige Einwendungen auf Basis der bei ihm gespeicherten Daten. Der Karteninhaber darf die Karte zum Zwecke der Reklamationsbearbeitung nicht dem Unternehmen aushändigen.
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Samples: czyborra.com
Reklamationsbearbeitung in Bezug auf Zusatzanwendungen. (1) Einwendungen, die den Inhalt einer unternehmensgenerierten Zusatzanwendung Zusatz- anwendung betreffen, hat der Karteninhaber ausschließlich gegenüber dem Unternehmen geltend zu machen, das die Zusatzanwendung in die Karte eingespeichert hat. Das Unternehmen bearbeitet derartige Einwendungen Ein- wendungen auf Basis der bei ihm gespeicherten Daten. Der Karteninhaber darf die Karte zum Zwecke der Reklamationsbearbeitung nicht dem Unternehmen aushändigen.
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Samples: www.ing.de
Reklamationsbearbeitung in Bezug auf Zusatzanwendungen. (1) Einwendungen, die den Inhalt einer unternehmensgenerierten Zusatzanwendung Zusatz- anwendung betreffen, hat der Karteninhaber ausschließlich gegenüber dem Unternehmen geltend zu machen, das die Zusatzanwendung in die Karte eingespeichert hat. Das Unternehmen bearbeitet derartige Einwendungen auf Basis der bei ihm gespeicherten Daten. Der Karteninhaber darf die Karte zum Zwecke der Reklamationsbearbeitung nicht dem Unternehmen aushändigen.
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Samples: www.psd-berlin-brandenburg.de
Reklamationsbearbeitung in Bezug auf Zusatzanwendungen. (1) Einwendungen, die den Inhalt einer unternehmensgenerierten unternehmensspezifischen Zusatzanwendung betreffen, hat der Karteninhaber ausschließlich gegenüber gegen- über dem Unternehmen geltend zu machen, das die Zusatzanwendung in die Karte eingespeichert hat. Das Unternehmen bearbeitet derartige Einwendungen auf Basis der bei ihm gespeicherten Daten. Der Karteninhaber Kartenin- haber darf die Karte zum Zwecke der Reklamationsbearbeitung nicht dem Unternehmen aushändigen.
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Samples: corporates.db.com
Reklamationsbearbeitung in Bezug auf Zusatzanwendungen. (1) Einwendungen, die den Inhalt einer unternehmensgenerierten Zusatzanwendung Zusatz- anwendung betreffen, hat der Karteninhaber ausschließlich gegenüber dem Unternehmen geltend zu machen, das die Zusatzanwendung in die Karte eingespeichert hat. Das Unternehmen bearbeitet derartige Einwendungen Ein- wendungen auf Basis der bei ihm gespeicherten Daten. Der Karteninhaber Karteninha- ber darf die Karte zum Zwecke der Reklamationsbearbeitung nicht dem Unternehmen aushändigen.
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Samples: www.ing.de
Reklamationsbearbeitung in Bezug auf Zusatzanwendungen. (1) Einwendungen, die den Inhalt einer unternehmensgenerierten Zusatzanwendung Zusatzan- wendung betreffen, hat der Karteninhaber ausschließlich gegenüber dem Unternehmen geltend zu machen, das die Zusatzanwendung in die Karte eingespeichert hat. Das Unternehmen bearbeitet derartige Einwendungen auf Basis der bei ihm gespeicherten Daten. Der Karteninhaber darf die Karte zum Zwecke der Reklamationsbearbeitung nicht dem Unternehmen aushändigen.
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