Reklamationsbearbeitung in Bezug auf Zusatzanwendungen. (1) Einwendungen, die den Inhalt einer unternehmensgenerierten Zusatzanwendung betreffen, hat der Karteninhaber ausschließlich gegenüber dem Unternehmen geltend zu machen, das die Zusatzanwendung in die Karte eingespeichert hat. Das Unternehmen bearbeitet derartige Einwendungen auf Basis der bei ihm gespeicherten Daten. Der Karteninhaber darf die Karte zum Zwecke der Reklamationsbearbeitung nicht dem Unternehmen aushändigen. (2) Einwendungen, die den Inhalt einer bankgenerierten Zusatzanwendung betreffen, hat der Karteninhaber ausschließlich gegenüber der Bank geltend zu machen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Girocard (Debitkarte) Bedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Reklamationsbearbeitung in Bezug auf Zusatzanwendungen. (1) Einwendungen, die den Inhalt einer unternehmensgenerierten Zusatzanwendung Zusatz- anwendung betreffen, hat der Karteninhaber ausschließlich gegenüber dem Unternehmen geltend zu machen, das die Zusatzanwendung in die Karte eingespeichert hat. Das Unternehmen bearbeitet derartige Einwendungen auf Basis der bei ihm gespeicherten Daten. Der Karteninhaber darf die Karte zum Zwecke der Reklamationsbearbeitung nicht dem Unternehmen aushändigenaus- händigen.
(2) Einwendungen, die den Inhalt einer bankgenerierten Zusatzanwendung betreffen, hat der Karteninhaber ausschließlich gegenüber der Bank geltend zu machen.
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Samples: Vorvertragliche Informationen, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Girocard (Debitkarte) Terms and Conditions
Reklamationsbearbeitung in Bezug auf Zusatzanwendungen. (1) Einwendungen, die den Inhalt einer unternehmensgenerierten Zusatzanwendung Zu- satzanwendung betreffen, hat der Karteninhaber ausschließlich gegenüber gegen- über dem Unternehmen geltend zu machen, das die Zusatzanwendung in die Karte eingespeichert hat. Das Unternehmen bearbeitet derartige Einwendungen auf Basis der bei ihm gespeicherten Daten. Der Karteninhaber Karten- inhaber darf die Karte zum Zwecke der Reklamationsbearbeitung nicht dem Unternehmen aushändigen.
(2) Einwendungen, die den Inhalt einer bankgenerierten Zusatzanwendung Zusatzanwen- dung betreffen, hat der Karteninhaber ausschließlich gegenüber der Bank geltend zu machen.
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Samples: Agb Und Sonderbedingungen, Sonderbedingungen Für Die Girocard (Debitkarte), Allgemeine Geschäftsbedingungen
Reklamationsbearbeitung in Bezug auf Zusatzanwendungen. (1) Einwendungen, die den Inhalt einer unternehmensgenerierten Zusatzanwendung Zu- satzanwendung betreffen, hat der Karteninhaber ausschließlich gegenüber gegenü- ber dem Unternehmen geltend zu machen, das die Zusatzanwendung in die Karte eingespeichert hat. Das Unternehmen bearbeitet derartige Einwendungen Ein- wendungen auf Basis der bei ihm gespeicherten Daten. Der Karteninhaber Kartenin- haber darf die Karte zum Zwecke der Reklamationsbearbeitung nicht dem Unternehmen aushändigen.
(2) Einwendungen, die den Inhalt einer bankgenerierten Zusatzanwendung Zusatzanwen- dung betreffen, hat der Karteninhaber ausschließlich gegenüber der Bank geltend zu machen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Sonderbedingungen
Reklamationsbearbeitung in Bezug auf Zusatzanwendungen. (1) Einwendungen, die den Inhalt einer unternehmensgenerierten Zusatzanwendung betreffen, hat der Karteninhaber ausschließlich gegenüber dem Unternehmen geltend zu machen, das die Zusatzanwendung in die Karte eingespeichert hat. Das Unternehmen bearbeitet derartige Einwendungen Einwen- dungen auf Basis der bei ihm gespeicherten Daten. Der Karteninhaber darf die Karte zum Zwecke der Reklamationsbearbeitung nicht dem Unternehmen Unter- nehmen aushändigen.
(2) Einwendungen, die den Inhalt einer bankgenerierten Zusatzanwendung betreffen, hat der Karteninhaber ausschließlich gegenüber der Bank geltend zu machen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Entgeltinformation
Reklamationsbearbeitung in Bezug auf Zusatzanwendungen. (1) Einwendungen, die den Inhalt einer unternehmensgenerierten Zusatzanwendung Zu- satzanwendung betreffen, hat der Karteninhaber ausschließlich gegenüber ge- genüber dem Unternehmen geltend zu machen, das die Zusatzanwendung Zusatzanwen- dung in die Karte eingespeichert hat. Das Unternehmen bearbeitet derartige Einwendungen auf Basis der bei ihm gespeicherten Daten. Der Karteninhaber darf die Karte zum Zwecke der Reklamationsbearbeitung nicht dem Unternehmen aushändigen.
(2) Einwendungen, die den Inhalt einer bankgenerierten Zusatzanwendung Zusatzanwen- dung betreffen, hat der Karteninhaber ausschließlich gegenüber der Bank geltend zu machen.
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Samples: Sonderbedingungen Für Die Girocard (Debitkarte), Allgemeine Geschäftsbedingungen
Reklamationsbearbeitung in Bezug auf Zusatzanwendungen. (1) Einwendungen, die den Inhalt einer unternehmensgenerierten Zusatzanwendung Zusatz- anwendung betreffen, hat der Karteninhaber ausschließlich gegenüber dem Unternehmen geltend zu machen, das die Zusatzanwendung in die Karte eingespeichert hat. Das Unternehmen bearbeitet derartige Einwendungen Ein- wendungen auf Basis der bei ihm gespeicherten Daten. Der Karteninhaber darf die Karte zum Zwecke der Reklamationsbearbeitung nicht dem Unternehmen aushändigen.
(2) Einwendungen, die den Inhalt einer bankgenerierten Zusatzanwendung Zusatzanwen- dung betreffen, hat der Karteninhaber ausschließlich gegenüber der Bank ING geltend zu machen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Reklamationsbearbeitung in Bezug auf Zusatzanwendungen. (1) Einwendungen, die den Inhalt einer unternehmensgenerierten Zusatzanwendung Zusatzan- wendung betreffen, hat der Karteninhaber ausschließlich gegenüber dem Unternehmen geltend zu machen, das die Zusatzanwendung in die Karte eingespeichert hat. Das Unternehmen bearbeitet derartige Einwendungen auf Basis der bei ihm gespeicherten Daten. Der Karteninhaber darf die Karte zum Zwecke der Reklamationsbearbeitung nicht dem Unternehmen aushändigen.
(2) Einwendungen, die den Inhalt einer bankgenerierten Zusatzanwendung betreffen, hat der Karteninhaber ausschließlich gegenüber der Bank geltend zu machen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Reklamationsbearbeitung in Bezug auf Zusatzanwendungen. (1) Einwendungen, die den Inhalt einer unternehmensgenerierten Zusatzanwendung Zu- satzanwendung betreffen, hat der Karteninhaber ausschließlich gegenüber ge- genüber dem Unternehmen geltend zu machen, das die Zusatzanwendung Zusatzanwen- dung in die Karte eingespeichert hat. Das Unternehmen bearbeitet derartige Einwendungen auf Basis der bei ihm gespeicherten Daten. Der Karteninhaber darf die Karte zum Zwecke der Reklamationsbearbeitung Reklamationsbear- beitung nicht dem Unternehmen aushändigen.
(2) Einwendungen, die den Inhalt einer bankgenerierten Zusatzanwendung Zusatzan- wendung betreffen, hat der Karteninhaber ausschließlich gegenüber der Bank geltend zu machen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Sonderbedingungen
Reklamationsbearbeitung in Bezug auf Zusatzanwendungen. (1) Einwendungen, die den Inhalt einer unternehmensgenerierten Zusatzanwendung Zu- satzanwendung betreffen, hat der Karteninhaber ausschließlich gegenüber ge- genüber dem Unternehmen geltend zu machen, das die Zusatzanwendung Zusatzan- wendung in die Karte eingespeichert hat. Das Unternehmen bearbeitet derartige Einwendungen auf Basis der bei ihm gespeicherten gespei- cherten Daten. Der Karteninhaber darf die Karte zum Zwecke der Reklamationsbearbeitung nicht dem Unternehmen aushändigen.
(2) Einwendungen, die den Inhalt einer bankgenerierten Zusatzanwendung Zusatzanwen- dung betreffen, hat der Karteninhaber ausschließlich gegenüber der Bank geltend zu machen.
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Reklamationsbearbeitung in Bezug auf Zusatzanwendungen. (1) Einwendungen, die den Inhalt einer unternehmensgenerierten Zusatzanwendung Zusatz- anwendung betreffen, hat der Karteninhaber ausschließlich gegenüber dem Unternehmen geltend zu machen, das die Zusatzanwendung in die Karte eingespeichert hat. Das Unternehmen bearbeitet derartige Einwendungen auf Basis der bei ihm gespeicherten Daten. Der Karteninhaber darf die Karte zum Zwecke der Reklamationsbearbeitung nicht dem Unternehmen aushändigen.
(2) Einwendungen, die den Inhalt einer bankgenerierten Zusatzanwendung betreffen, hat der Karteninhaber ausschließlich gegenüber der Bank geltend zu machen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Reklamationsbearbeitung in Bezug auf Zusatzanwendungen. (1) Einwendungen, die den Inhalt einer unternehmensgenerierten Zusatzanwendung betreffenbetref- fen, hat der Karteninhaber ausschließlich gegenüber dem Unternehmen geltend zu machen, das die Zusatzanwendung in die Karte eingespeichert hat. Das Unternehmen bearbeitet derartige Einwendungen auf Basis der bei ihm gespeicherten Daten. Der Karteninhaber darf die Karte zum Zwecke der Reklamationsbearbeitung nicht dem Unternehmen Unter- nehmen aushändigen.
(2) . Einwendungen, die den Inhalt einer bankgenerierten Zusatzanwendung betreffen, hat der Karteninhaber ausschließlich gegenüber der Bank geltend zu machen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Reklamationsbearbeitung in Bezug auf Zusatzanwendungen. (1) Einwendungen, die den Inhalt einer unternehmensgenerierten Zusatzanwendung betreffen, hat der Karteninhaber ausschließlich gegenüber dem Unternehmen geltend zu machen, das die Zusatzanwendung in die Karte eingespeichert hat. Das Unternehmen bearbeitet derartige Einwendungen auf Basis der bei ihm gespeicherten Daten. Der Karteninhaber Kar- teninhaber darf die Karte zum Zwecke der Reklamationsbearbeitung nicht dem Unternehmen Unter- nehmen aushändigen.
(2) Einwendungen, die den Inhalt einer bankgenerierten Zusatzanwendung betreffen, hat der Karteninhaber ausschließlich gegenüber der Bank geltend zu machen.
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Samples: Geschäftsbedingungen
Reklamationsbearbeitung in Bezug auf Zusatzanwendungen. (1) Einwendungen, die den Inhalt einer unternehmensgenerierten Zusatzanwendung unternehmensspezifischen Zusatz- anwendung betreffen, hat der Karteninhaber ausschließlich gegenüber dem Unternehmen geltend zu machen, das die Zusatzanwendung in die Karte eingespeichert ein- gespeichert hat. Das Unternehmen bearbeitet derartige Einwendungen auf Basis der bei ihm gespeicherten Daten. Der Karteninhaber darf die Karte zum Zwecke der Reklamationsbearbeitung nicht dem Unternehmen aushändigen.
(2) Einwendungen, die den Inhalt einer bankgenerierten bankspezifischen Zusatzanwendung betreffen, hat der Karteninhaber ausschließlich gegenüber der Bank geltend zu machen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Reklamationsbearbeitung in Bezug auf Zusatzanwendungen. (1) Einwendungen, die den Inhalt einer unternehmensgenerierten Zusatzanwendung Zusatzanwen- dung betreffen, hat der Karteninhaber ausschließlich gegenüber dem Unternehmen Unterneh- men geltend zu machen, das die Zusatzanwendung in die Karte eingespeichert hat. Das Unternehmen bearbeitet derartige Einwendungen auf Basis der bei ihm gespeicherten Daten. Der Karteninhaber darf die Karte zum Zwecke der Reklamationsbearbeitung nicht dem Unternehmen aushändigen.
(2) Einwendungen, die den Inhalt einer bankgenerierten Zusatzanwendung betreffen, hat der Karteninhaber ausschließlich gegenüber der Bank geltend zu machen.
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Samples: Geschäftsbedingungen Und Preise Der Santander Consumer Bank Ag
Reklamationsbearbeitung in Bezug auf Zusatzanwendungen. (1) Einwendungen, die den Inhalt einer unternehmensgenerierten Zusatzanwendung betreffen, hat der Karteninhaber ausschließlich gegenüber dem Unternehmen geltend zu machen, das die Zusatzanwendung in die Karte eingespeichert hat. Das Unternehmen bearbeitet derartige Einwendungen auf Basis der bei ihm gespeicherten Daten. Der Karteninhaber darf die Karte zum Zwecke der Reklamationsbearbeitung nicht dem Unternehmen Un- ternehmen aushändigen.
(2) Einwendungen, die den Inhalt einer bankgenerierten Zusatzanwendung betreffen, hat der Karteninhaber ausschließlich gegenüber der Bank geltend zu machen.
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Samples: Telefon Banking Vereinbarung
Reklamationsbearbeitung in Bezug auf Zusatzanwendungen. (1) Einwendungen, die den Inhalt einer unternehmensgenerierten Zusatzanwendung Zu- satzanwendung betreffen, hat der Karteninhaber ausschließlich gegenüber gegen- über dem Unternehmen geltend zu machen, das die Zusatzanwendung in die Karte eingespeichert hat. Das Unternehmen bearbeitet derartige Einwendungen Ein- wendungen auf Basis der bei ihm gespeicherten Daten. Der Karteninhaber darf die Karte zum Zwecke der Reklamationsbearbeitung nicht dem Unternehmen Unter- nehmen aushändigen.
(2) Einwendungen, die den Inhalt einer bankgenerierten Zusatzanwendung Zusatzanwen- dung betreffen, hat der Karteninhaber ausschließlich gegenüber der Bank Spar- kasse geltend zu machen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Reklamationsbearbeitung in Bezug auf Zusatzanwendungen. (1) Einwendungen, die den Inhalt einer unternehmensgenerierten unternehmensspezifischen Zusatzanwendung betreffen, hat der Karteninhaber ausschließlich gegenüber gegen- über dem Unternehmen geltend zu machen, das die Zusatzanwendung in die Karte eingespeichert hat. Das Unternehmen bearbeitet derartige Einwendungen auf Basis der bei ihm gespeicherten Daten. Der Karteninhaber Kartenin- haber darf die Karte zum Zwecke der Reklamationsbearbeitung nicht dem Unternehmen aushändigen.
(2) Einwendungen, die den Inhalt einer bankgenerierten Zusatzanwendung bankspezifischen Zusatzanwen- dung betreffen, hat der Karteninhaber ausschließlich gegenüber der Bank geltend zu machen.
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Samples: Debitkartenbedingungen
Reklamationsbearbeitung in Bezug auf Zusatzanwendungen. (1) Einwendungen, die den Inhalt einer unternehmensgenerierten Zusatzanwendung Zusatz- anwendung betreffen, hat der Karteninhaber ausschließlich gegenüber dem Unternehmen geltend zu machen, das die Zusatzanwendung in die Karte eingespeichert hat. Das Unternehmen bearbeitet derartige Einwendungen Ein- wendungen auf Basis der bei ihm gespeicherten Daten. Der Karteninhaber Karteninha- ber darf die Karte zum Zwecke der Reklamationsbearbeitung nicht dem Unternehmen aushändigen.
(2) Einwendungen, die den Inhalt einer bankgenerierten Zusatzanwendung Zusatzanwen- dung betreffen, hat der Karteninhaber ausschließlich gegenüber der Bank ING geltend zu machen.
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Samples: Girokonto Geschäftsbedingungen