Reserven Musterklauseln

Reserven. Wir können jederzeit eine Reserve auf Ihrem PayPal-Konto bilden, wenn wir der Meinung sind, dass mit Ihnen, Ihrem PayPal-Konto, Ihrem Geschäftsmodell oder Ihren Transaktionen ein hohes Risiko verbunden sein könnte. Wenn wir eine Reserve auf Ihrem PayPal-Konto bilden, werden wir Ihr gesamtes oder einen Teil Ihres Guthabens als nicht für Auszahlungen verfügbar markieren. Dies geschieht, um Risiko vorzubeugen (etwa dass von Ihnen getätigte Transaktionen rückgängig oder ungültig gemacht werden). Wir entscheiden über die Bildung einer Reserve auf Grundlage von interner und externer Faktoren. Dazu gehört unter anderem: • wie lange Sie als Unternehmer tätig sind, • ob Ihre Branche eine höhere Wahrscheinlichkeit für Rückbuchungen hat, • Ihres Transaktionsverlaufs bei PayPal und anderen Anbietern, • Ihrer persönlichen Bonität und der Ihres Unternehmens, • Ihre Lieferzeiten, • ob Sie eine überdurchschnittlich hohe Anzahl von Rückgaben, Rückbuchungen, Ansprüchen oder Streitigkeiten haben. Es gibt zwei Arten von Reserven, die in Ihrem PayPal-Konto hinterlegt werden können, beide können gleichzeitig angewendet werden: • Bei einer "dynamischen Reserve" wird ein Prozentsatz jeder Transaktion einbehalten, die Sie täglich erhalten. Dieser wird planmäßig zu einem späteren Zeitpunkt freigegeben. Ihre Reserve kann z. B. auf 10 % festgelegt und für einen Zeitraum von 90 Tagen einbehalten werden – d. h. 10 % des Geldes, das Sie an Tag 1 erhalten, wird einbehalten und an Tag 91 freigegeben; 10 % des Geldes, das Sie an Tag 2 erhalten, wird bis zu Tag 92 einbehalten usw. Dynamische Reserven werden am häufigsten verwendet. • Eine "Mindestreserve" ist ein bestimmtes Mindestguthaben von Zahlungen, dass Sie jederzeit in Ihrem Konto verfügbar halten müssen. Die Mindestreserve wird entweder im Voraus einmalig entnommen oder auf dynamischer Basis von Verkaufsprozentsätzen bis zum Erreichen der Mindestreserve eingerichtet, ähnlich einer dynamischen Reserve. Wenn wir eine Reserve auf Ihrem PayPal-Konto bilden, wird das Geld auf Ihr Reservekonto umgebucht und als "offen" angezeigt und wir benachrichtigen Sie darüber. Wenn wir die Reserve aufgrund einer Änderung in unserer Risikobewertung ändern, informieren wir Sie ebenfalls darüber. Sie werden auf eigene Kosten alle weiteren Maßnahmen ergreifen, die erforderlich sind, um eine Reserve oder eine andere Form von Sicherheit in einer von uns angemessen festgelegten Weise zu bilden. Dies kann die Ausführung aller erforderlichen Dokumente und die...
Reserven. Kostenbereiche werden zu Gruppierungen zusammengefasst: Die Kostenbereiche 2+3+4 = Bauwerkskosten Die Kostenbereiche 1+2+3+4+5+6+7+8+9 = Errichtungskosten Die Kostenbereiche 0+1+2+3+4+5+6+7+8+9 = Gesamtkosten *aufzuteilen in anteilige Einrichtungskosten für kaufmännische und für technische Betriebseinrichtung, vgl. Pkt. 3, Pkt. 8 und Pkt. 12.2. gemäß der aktuell geltenden Konditionen.

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  • Grundsätzliches 1.1 Das Schülerbetriebspraktikum ist eine schulische Veranstaltung und dient der Förderung der Schülerinnen und Xxxxxxx im Sinne der gesetzlich festgelegten allgemeinen Bildungs- und Erziehungsziele. Es soll die Gelegenheit geben, einen Einblick in die Berufs- und Arbeitswelt einschließlich ihrer sozialen Strukturen zu erhalten, um die im Unterricht erworbenen Kenntnisse und Einsichten durch einen eigenen Erfahrungs- und Erlebnisbezug vertiefen zu können. Den Schülern soll die Erkenntnis vermittelt werden, dass ein den wechselnden Situationen gemäßes Arbeitsverhalten bewusstes und reflektiertes Handeln verlangt 1.2 Die Verwaltungsvorschriften über die Durchführung von Schülerpraktika (VV-Schülerbetriebspraktika) in der jeweils geltenden Fassung sind zu beachten. 1.3 Auf Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, finden die für Kinder geltenden Vorschriften des Jugendarbeitschutz- gesetzes (JAbSchG) Anwendung. Das Verbot der Beschäftigung von Kindern gilt nicht für die Beschäftigung im Rahmen des Schülerbetriebspraktikums. Auf diese Beschäftigung finden gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 JArbSchG die besonderen Schutzbedingungen für Jugendliche in § 7 Satz 1 Nr.2 und der §§ 9 bis 46 des JArbSchG entsprechende Anwendung. Die Ämter für Arbeitsschutz und Sicher- heitstechnik des Landes Brandenburg beraten in diesen Fragen. 1.4 Vollzeitschulpflichtige dürfen im Rahmen des Schülerbetriebs- praktikums nur mit leichten und für sie geeigneten Tätigkeiten an fünf Tagen in der Woche und zwar von Montag bis Xxxxxxx in der Zeit zwischen 6 und 2 <) Uhr bis zu sieben Stunden täglich und 35 Stunden wöchentlich beschäftigt werden. Es gilt die Pausenregelung des § 11 des JArbSchG. Eine Beschäftigung gemäß § 16 des JArbSchG am Samstag und eine Verlängerung der täglichen Anwesenheitszeit bei entsprechender Verkürzung innerhalb einer Woche bedarf der Genehmigung des Staatlichen Schulamtes. 1.5 Das Schülerbetriebspraktikum dient nicht der Eignungsfeststellung für einen bestimmten Beruf; es handelt sich weder um eine Ausbildungs- noch ein Beschäftigungsverhältnis. Mit den Zielen des Schülerbetriebspraktikums ist es nicht vereinbar, Schülerinnen und Xxxxxxx als Ersatz für andere Arbeitskräfte einzusetzen. Eine Vergütung darf nicht gewährt werden. Eine Weiterbeschäftigung nach Ablauf des Schülerbetriebspraktikums ist nach den Bestimmungen des JArbSchG nicht zulässig.

  • Vorsätzlich herbeigeführte Schäden Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben.

  • Geschäftsführung Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.

  • Geschäftstage Geschäftstag im Sinne dieses Unterabschnitts ist der TARGET2-Geschäftstag.

  • Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zu Lasten des Fremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt.

  • Ausführungsbestimmung Im Rahmen dieser Regelung können auch monatliche Zahlungen, längstens für den Zeitraum eines Jahres, festgelegt werden.

  • Zusätzliche Kosten Soweit vereinbart, sind über die Wiederherstellungskosten hinaus die nachfolgend genannten Kosten bis zur Höhe der jeweils hierfür vereinbarten Versicherungssumme auf erstes Risiko versichert. Die jeweils vereinbarte Versicherungssumme vermindert sich nicht dadurch, dass eine Entschädigung geleistet wird. a) Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten

  • Einhaltung von Gesetzen 14.1. Der Lieferant ist verpflichtet, im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis die jeweils für ihn maßgeblichen gesetz- lichen Bestimmungen einzuhalten. Die betrifft insbesonde- re Antikorruptions- und Geldwäschegesetze sowie kartell- rechtliche, arbeits- und umweltschutzrechtliche Vorschrif- ten. 14.2. Der Lieferant wird sicherstellen, dass die von ihm geliefer- ten Produkte allen maßgeblichen Anforderungen an das Inverkehrbringen in der Europäischen Union und im Euro- päischen Wirtschaftsraum genügen. Er hat uns die Kon- formität auf Verlangen durch Vorlage geeigneter Doku- mente nachzuweisen. 14.3. Der Lieferant wird zumutbare Anstrengungen unterneh- men, um die Einhaltung der in dieser Ziff. 14 enthaltenen, den Lieferanten treffenden Verpflichtungen durch seine Unterlieferanten sicherzustellen.

  • Ersatzteile 10.1. Der Lieferant ist verpflichtet, Ersatzteile zu den an uns gelieferten Produkten für einen Zeitraum von mindestens 15 Jahren nach der Lieferung vorzuhalten. 10.2. Beabsichtigt der Lieferant, die Produktion von Ersatzteilen für die an uns gelieferten Produkte einzustellen, wird er uns dies unverzüglich nach der Entscheidung über die Einstellung mitteilen. Diese Entscheidung muss – vorbehaltlich der Ziffer 10.1 – mindestens 6 Monate vor der Einstellung der Produktion liegen.

  • Verfahren vor Feststellung Für das Sachverständigenverfahren gilt: a) Jede Partei hat in Textform einen Sachverständigen zu benennen. Eine Partei, die ihren Sachverständigen benannt hat, kann die andere unter Angabe des von ihr genannten Sachverständigen in Textform auffordern, den zweiten Sachverständigen zu benennen. Wird der zweite Sachverständige nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Aufforderung benannt, so kann ihn die auffordernde Partei durch das für den Schadenort zuständige Amtsgericht ernennen lassen. In der Aufforderung durch den Versicherer ist der Versicherungsnehmer auf diese Folge hinzuweisen. b) Der Versicherer darf als Sachverständigen keine Person benennen, die Mitbewerber des Versicherungsnehmers ist oder mit ihm in dauernder Geschäftsverbindung steht; ferner keine Person, die bei Mitbewerbern oder Geschäftspartnern angestellt ist oder mit ihnen in einem ähnlichen Verhältnis steht. c) Beide Sachverständige benennen in Textform vor Beginn ihrer Feststellungen einen dritten Sachverständigen als Xxxxxx. Die Regelung unter b) gilt entsprechend für die Benennung eines Obmannes durch die Sachverständigen. Einigen sich die Sachverständigen nicht, so wird der Obmann auf Antrag einer Partei durch das für den Schadenort zuständige Amtsgericht ernannt.