Restrisiken Musterklauseln

Restrisiken. Am Gerät befindet sich eine Reihe von festen Schutzgehäusen, um den Zugriff auf gefährliche innere Bereiche oder Teile zu verhindern. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass der DS 50 Restrisiken aufweist; in der Folge werden für jeden bedeutenden Arbeitsvorgang oder Eingriff die zu ergreifenden Maßnahmen angeführt: PHASE KORBBELADUNG RISIKO Prellung und Schnittverletzungen an den oberen Gliedmaßen aufgrund unbeabsichtigter Berührung durch das Fallen oder Stoßen gegen Geräte oder Instrumente während der Beladung und Handhabung des Korbes. MASSNAHME Einsatz von geschultem Fachpersonal, das mit geeigneter Arbeitsausrüstung (z. B. Körbe mit Schutzvorrichtungen, Transportwagen) und angemessener Arbeitskleidung und PSA (z. B. Schutzkittel und Schutzhandschuhe) ausgestattet ist. RISIKO Berührung von Körperteilen mit chemischen Reinigungsmitteln. MASSNAHME Einsatz von geschultem Fachpersonal, das mit geeigneter Arbeitskleidung und PSA ausgerüstet ist. Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und -brille tragen und die vom Hersteller der chemischen Produkte angegebenen Sicherheitsvorschriften beachten. ERSTE-HILFE- MASSNAHMEN • Die kontaminierte oder mit dem Produkt durchnässte Kleidung unverzüglich ausziehen/entfernen; • Falls die Substanz in Berührung mit der Haut kommt, die betroffene Stelle sofort waschen und mit Wasser abspülen. RISIKO Einatmung der Dämpfe von chemischen Reinigungsmitteln. MASSNAHME Einsatz von geschultem Fachpersonal, das mit geeigneter Arbeitskleidung und PSA ausgerüstet ist. Die vom Hersteller der chemischen Produkte angegebenen Sicherheitsvorschriften beachten und, falls vorgesehen, eine geeignete Atemschutzmaske anlegen. RISIKO Unbeabsichtigte Freisetzung von chemischen Reinigungsmitteln. MASSNAHME Die konzentrierte Chemikalie nicht in die Abflüsse oder direkt auf die Oberflächen gelangen lassen; die eventuell verschüttete Flüssigkeit mit saugfähigem Material aufsagen (z. B. Sand, Erde, Sägemehl); die restliche Chemikalie mit reichlich Wasser abspülen. IM FALL DER BERÜHRUNG MIT KÖRPERTEILEN ODER DER FREISETZUNG VON CHEMISCHEN PRODUKTEN STETS DIE SICHERHEITSVORSCHRIFTEN BEACHTEN, DIE IM TECHNISCHEN DATENBLATT DES PRODUKTS ENTHALTEN SIND.

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  • Risiken Zentrale Angaben zu den zentralen Risiken, die dem Emittenten eigen sind. Adressausfallrisiken Der Emittent ist dem Risiko ausgesetzt, dass Dritte, die dem Emittenten Geld, Wertpapiere oder anderes Vermögen schulden, ihre Verpflichtungen nicht erfüllen. Dritte können Kunden oder Gegenparteien des Emittenten, Clearing-Stellen, Börsen, Clearing-Banken und andere Finanzinstitute sein. Diese Parteien kommen möglicherweise ihren Verpflichtungen gegenüber dem Emittenten infolge mangelnder Liquidität, Misserfolgen beim Geschäftsbetrieb, Konkurs oder aus anderen Gründen nicht nach.

  • RISIKOFAKTOREN Die nachstehenden Ausführungen sind allgemeiner Art und beschreiben unterschiedliche Risikofaktoren, die mit einer Anlage in die Anteile eines Fonds verbunden sein können. Nachstehend sind einige Risikofaktoren aufgeführt, die mit einer Anlage in die Anteile eines Fonds verbunden sein können und auf die die Anleger ausdrücklich aufmerksam gemacht werden. Angaben zu zusätzlichen spezifischen Risiken, die mit den Anteilen eines Fonds verbunden sind, sind dem jeweiligen Nachtrag zu entnehmen. Diese Aufstellung ist jedoch nicht erschöpfend und es könnte noch weitere Erwägungen geben, die bezüglich einer Anlage zu berücksichtigen sind. Anleger sollten sich an ihre eigenen Berater wenden, bevor sie eine Anlage in die Anteile eines bestimmten Fonds in Betracht ziehen. Welche Faktoren für die Anteile eines bestimmten Fonds relevant sind, wird von mehreren Kriterien abhängig sein, die miteinander in Zusammenhang stehen, darunter u. a. die Art der Anteile, (gegebenenfalls) des Basiswertes, (gegebenenfalls) der Fondsanlagen und (gegebenenfalls) der zur Koppelung der Fondsanlagen an den Basiswert eingesetzten Techniken. Eine Anlage in die Anteile eines bestimmten Fonds sollte erst nach gründlicher Abwägung all dieser Faktoren erfolgen.

  • Risikohinweise Vor der Entscheidung über den Kauf von Anteilen an dem Fonds sollten Anleger die nachfol- genden Risikohinweise zusammen mit den anderen in diesem Verkaufsprospekt enthaltenen Informationen sorgfältig lesen und diese bei ihrer Anlageentscheidung berücksichtigen. Der Eintritt eines oder mehrerer dieser Risiken kann für sich genommen oder zusammen mit an- deren Umständen die Wertentwicklung des Fonds bzw. der im Fonds gehaltenen Vermögens- gegenstände nachteilig beeinflussen und sich damit auch nachteilig auf den Anteilwert aus- wirken. Veräußert der Anleger Anteile an dem Fonds zu einem Zeitpunkt, in dem die Kurse der in dem Fonds befindlichen Vermögensgegenstände gegenüber dem Zeitpunkt seines Anteiler- werbs gefallen sind, so erhält er das von ihm in den Fonds investierte Kapital nicht oder nicht vollständig zurück. Der Anleger könnte sein in den Fonds investiertes Kapital teilweise oder in Einzelfällen sogar ganz verlieren. Wertzuwächse können nicht garantiert werden. Das Ri- siko des Anlegers ist auf die angelegte Summe beschränkt. Eine Nachschusspflicht über das vom Anleger investierte Kapital hinaus besteht nicht. Neben den nachstehend oder an anderer Stelle des Prospekts beschriebenen Risiken und Unsicherheiten kann die Wertentwicklung des Fonds durch verschiedene weitere Risiken und Unsicherheiten beeinträchtigt werden, die derzeit nicht bekannt sind. Die Reihenfolge, in der die nachfolgenden Risiken aufgeführt werden, enthält weder eine Aussage über die Wahr- scheinlichkeit ihres Eintritts noch über das Ausmaß oder die Bedeutung bei Eintritt einzelner Risiken.

  • Strahlen Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit energiereichen ionisierenden Strahlen stehen (z.B. Strahlen von radioaktiven Stoffen oder Röntgenstrahlen).

  • Datenschutz-Management Technische Maßnahmen Organisatorische Maßnahmen

  • Todesfall Für den Monat, in dem die →versicherte Person an einem Tag stirbt, der nicht der letzte Tag des Monats ist, können wir für diese Person den Beitrag nur anteilig für jeden versicherten Tag verlan- gen.

  • Risikomanagement Die Verwaltungsgesellschaft hat ein Risikomanagementverfahren zu verwenden, das es ihr ermöglicht, das mit den Anlagepositionen verbundene Risiko sowie ihren jeweiligen Anteil am Gesamtrisikoprofil des Fonds- vermögens jederzeit zu überwachen und zu messen. Das Gesamtrisiko ist nach dem Commitment Ansatz oder dem Value-at-Risk-Ansatz zu ermitteln. Die Verwaltungsgesellschaft hat angemessene und dokumentierte Risikomanagement-Grundsätze festzule- gen, umzusetzen und aufrechtzuerhalten. Die Risikomanagement-Grundsätze haben Verfahren zu umfassen, die notwendig sind, um Markt-, Liquiditäts- und Kontrahentenrisiken sowie sonstige Risiken, einschließlich operationeller Risiken, zu bewerten.

  • Risiko Die Eintrittswahrscheinlichkeit des Schadenfalles.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden. F.2 Brandschutzanlagen dürfen nicht beschädigt oder in ihrer Funktion eingeschränkt werden. F.3 Die missbräuchliche Benutzung von Feuerlöschern ist untersagt. F.4 Das Abstellen von Fahrrädern, Kinderwagen, Rollern, Bierkästen und anderen Gegenständen in den Fluren, den Treppenhäusern oder auf den Vorplätzen der Wohnung ist nicht gestattet.

  • Verhaltenskodex Wir haben uns über die Teilnahmebedingungen des Plattformbetreibers eBay hinaus keinem besonderen Verhaltenskodex (Regelwerk) unterworfen.