Common use of Risiken aus der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Zielgesellschaften Clause in Contracts

Risiken aus der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Zielgesellschaften. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine Gesellschaft nach dem Erhalt einer Finanzierung durch die Emittentin bilanziell überschuldet ist. Die Überschuldung einer Gesellschaft kann zu einer Insolvenz der Gesellschaft führen, wenn keine positive Fortführungsprognose vorliegt. Dies führt dazu, dass die jeweilige Gesellschaft ihre Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Emittentin nicht erfüllen kann. Ferner kann nicht ausgeschlossen werden, dass auf Ebene betroffener Gesellschaften Sanierungsmaßnahmen beschlossen werden, die auch die Emittentin zur Zahlung von Sanierungsbeiträgen oder zur Rückzahlung erhaltener Ausschüttungen/Entnahmen verpflichtet, um eine Insolvenz der Gesellschaften und den Verlust des eingesetzten Kapitals zu vermeiden. Dies könnte eine nachhaltige Wertminderung bis hin zur Vollabschreibung der von der Emittentin gehaltenen Beteiligungen zur Folge haben. Der Eintritt eines Risikos kann zur Folge haben, dass die Emittentin ihre Zahlungsverpflichtungen an die Anleger (Zinsen, Rückzahlung) nicht oder nicht in geplanter Höhe erfüllen kann, was auch zu einem Teil- oder Totalverlust des Nennbetrags führen kann. Der Eintritt dieser Risiken wird von der Emittentin als mittel eingeschätzt.

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Samples: Private Placement Memorandum, Private Placement Memorandum, Wertpapierprospekt

Risiken aus der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Zielgesellschaften. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine Gesellschaft nach dem Erhalt einer Finanzierung durch die Emittentin bilanziell überschuldet ist. Die Überschuldung einer Gesellschaft kann zu einer Insolvenz der Gesellschaft führen, wenn keine positive Fortführungsprognose vorliegt. Dies führt dazu, dass die jeweilige Gesellschaft ihre Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Emittentin nicht erfüllen kann. Ferner kann nicht ausgeschlossen werden, dass auf Ebene betroffener Gesellschaften Sanierungsmaßnahmen beschlossen werden, die auch die Emittentin zur Zahlung von Sanierungsbeiträgen oder zur Rückzahlung erhaltener Ausschüttungen/Entnahmen verpflichtet, um eine Insolvenz der Gesellschaften und den Verlust des eingesetzten Kapitals zu vermeiden. Dies könnte eine nachhaltige Wertminderung bis hin zur Vollabschreibung der von der Emittentin gehaltenen Beteiligungen zur Folge haben. Der Eintritt eines Risikos kann zur Folge haben, dass die Emittentin ihre Zahlungsverpflichtungen an die Anleger (Zinsen, Rückzahlung) nicht oder nicht in geplanter Höhe erfüllen kann, was auch zu einem Teil- oder Totalverlust des Nennbetrags führen kann. Der Eintritt dieser Risiken Die Wahrscheinlichkeit des Eintritts des Risikos als auch der zu erwartenden Umfang der negativen Auswirkungen wird von der Emittentin als mittel eingeschätzt.

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Samples: Wertpapierprospekt