Common use of Risiken Clause in Contracts

Risiken. weise nicht auffangen kann, wenn ihr keine ausreichende Fi- nanzierung zur Verfügung steht. ▪ Die Maßnahmen der IKB zum Risikomanagement sind mög- licherweise nicht erfolgreich. ▪ Die IKB ist erheblichen Kredit- und Kontrahentenrisiken aus- gesetzt. ▪ Eine Verringerung des Wertes oder Schwierigkeiten bei der Verwertung der den Krediten der IKB zugrunde liegenden Si- cherheiten können sich nachteilig auf das Kreditportfolio der IKB auswirken. ▪ Die Geschäftstätigkeit der IKB ist auf kleine und mittelständi- sche Unternehmen in Westeuropa (insbesondere in Deutsch- land) fokussiert, weshalb schwierige wirtschaftliche Rahmen- bedingungen in diesen Märkten erhebliche Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und das Betriebsergebnis der IKB ha- ben können. ▪ Die IKB ist Länderrisiken ausgesetzt. ▪ Die Geschäftsentwicklung der IKB könnte dadurch beein- trächtigt werden, dass das Eigenkapital der IKB nicht effektiv eingesetzt wird. ▪ Marktrisiken in Verbindung mit Schwankungen bei Zinssätzen und Anleihe- und Aktienkursen sowie in Verbindung mit sons- tigen Marktfaktoren sind Bestandteil des IKB-Geschäfts. ▪ Die Geschäftstätigkeit der IKB ist mit operativen Risiken ver- bunden. ▪ Die Geschäftstätigkeit der IKB ist mit Compliance-Risiken verbunden. ▪ Obwohl die KfW sich verpflichtet hat, die IKB in bestimmtem Umfang von Ansprüchen in Bezug auf Rhineland Funding, Rhinebridge bzw. die Havenrock-Gesellschaften (jeweils ehemalige außerbilanzielle Finanzierungsvehikel) frei- zustellen, können die Ansprüche der IKB auf entsprechende Freistellung unter bestimmten Umständen erlöschen. ▪ Die IKB ist erheblichen Verlustrisiken im Hinblick auf rechtli- che und aufsichtsrechtliche Verfahren ausgesetzt. ▪ IKB ist Risiken aus strukturierten Kreditprodukten ausgesetzt. ▪ Die bezüglich der IKB AG durchgeführte Sonderprüfung könn- te sich negativ auf den Ruf und die Erfolgsaussichten der IKB auswirken. ▪ Eine strengere Regulierung der Banken- und Finanzdienst- leistungsbranche könnte sich nachteilig auf die Geschäftstä- tigkeit der IKB auswirken. ▪ Rechte von Gläubigern der IKB könnten durch Maßnahmen nach dem Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz), dem Gesetz zur Reorganisation von Kreditinstituten (Kreditin- stitute-Reorganisationsgesetz) und dem Gesetz zur Sanie- rung und Abwicklung von Instituten und Finanzgruppen (Sa- nierungs- und Abwicklungsgesetz) nachteilig betroffen sein. ▪ Es besteht ein Risiko zusätzlicher Steuern aufgrund einer abweichenden Auffassung der Finanzverwaltung zur Anwen- dung des Körperschaftsteuergesetzes und des Gewerbesteu- ergesetzes. Element Abschnitt D – Risiken ▪ Reputationsrisiken könnten die IKB und ihre Geschäftsaus- sichten beeinträchtigen. ▪ Die IKB könnte nicht in der Lage sein, Führungspersonal oder Arbeitnehmer in anderen Schlüsselpositionen zu halten oder zu gewinnen.

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Samples: www.ikb.de

Risiken. der Emittentin eigen sind ▪ Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen können sich we- sentlich nachteilig auf die Finanzlage der IKB auswirken. ▪ Die IKB war von niedrigen Wachstumsraten in allen wichtigen Industrieländern betroffen sowie von volatilen Märkten auf Grund von hohen Staatsverschuldungen von europäischen Staaten sowie dem laufenden Krisenmanagement von wichti- gen Zentralbanken und könnte auch künftig davon betroffen sein. ▪ Systemrisiken können sich nachteilig auf die Geschäftstätig- keit der IKB auswirken. Risikofaktoren bezüglich der IKB und ihrer Geschäftstätig- keit ▪ Die IKB ist Liquiditätsrisiken ausgesetzt, die sie möglicher- weise nicht auffangen kann, wenn ihr keine ausreichende Fi- nanzierung zur Verfügung steht. ▪ Die Maßnahmen der IKB zum Risikomanagement sind mög- licherweise nicht erfolgreich. ▪ Die IKB ist erheblichen Kredit- und Kontrahentenrisiken aus- gesetzt. ▪ Eine Verringerung des Wertes oder Schwierigkeiten bei der Verwertung der den Krediten der IKB zugrunde liegenden Si- cherheiten können sich nachteilig auf das Kreditportfolio der IKB auswirken. ▪ Die Geschäftstätigkeit der IKB ist auf kleine und mittelständi- sche Unternehmen in Westeuropa (insbesondere in Deutsch- land) fokussiert, weshalb schwierige wirtschaftliche Rahmen- bedingungen in diesen Märkten erhebliche Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und das Betriebsergebnis der IKB ha- ben können. ▪ Die IKB ist Länderrisiken ausgesetzt. ▪ Die Geschäftsentwicklung der IKB könnte dadurch beein- trächtigt werden, dass das Eigenkapital der IKB nicht effektiv eingesetzt wird. ▪ Marktrisiken in Verbindung mit Schwankungen bei Zinssätzen und Anleihe- und Aktienkursen sowie in Verbindung mit sons- tigen Marktfaktoren sind Bestandteil des IKB-Geschäfts. ▪ Die Geschäftstätigkeit der IKB ist mit operativen Risiken ver- bunden. ▪ Die Geschäftstätigkeit der IKB ist mit Compliance-Risiken verbunden. ▪ Obwohl die KfW sich verpflichtet hat, die IKB in bestimmtem Umfang von Ansprüchen in Bezug auf Rhineland Funding, Rhinebridge bzw. die Havenrock-Gesellschaften (jeweils ehemalige außerbilanzielle Finanzierungsvehikel) frei- zustellen, können die Ansprüche der IKB auf entsprechende Freistellung unter bestimmten Umständen erlöschen. ▪ Die IKB ist erheblichen Verlustrisiken im Hinblick auf rechtli- che und aufsichtsrechtliche Verfahren ausgesetzt. ▪ IKB ist Risiken aus strukturierten Kreditprodukten ausgesetzt. ▪ Die bezüglich der IKB AG durchgeführte Sonderprüfung könn- te sich negativ auf den Ruf und die Erfolgsaussichten der IKB auswirken. ▪ Eine strengere Regulierung der Banken- und Finanzdienst- leistungsbranche könnte sich nachteilig auf die Geschäftstä- tigkeit der IKB auswirken. ▪ Rechte von Gläubigern der IKB könnten durch Maßnahmen nach dem Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz), dem Gesetz zur Reorganisation von Kreditinstituten (Kreditin- stitute-Reorganisationsgesetz) und dem Gesetz zur Sanie- rung und Abwicklung von Instituten und Finanzgruppen (Sa- nierungs- und Abwicklungsgesetz) nachteilig betroffen sein. ▪ Es besteht ein Risiko zusätzlicher Steuern aufgrund einer abweichenden Auffassung der Finanzverwaltung zur Anwen- dung des Körperschaftsteuergesetzes und des Gewerbesteu- ergesetzes. Element Abschnitt D – Risiken ▪ Reputationsrisiken könnten die IKB und ihre Geschäftsaus- sichten beeinträchtigen. ▪ Die IKB könnte nicht in der Lage sein, Führungspersonal oder Arbeitnehmer in anderen Schlüsselpositionen zu halten oder zu gewinnen.IKB

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Risiken. D.2 Zentrale Anga- ben zu den zent- ralen Risiken, die der Emittentin eigen sind Risiken im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Situation und der Situation an den Finanzmärkten: ▪ Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen können sich we- sentlich nachteilig auf die Finanzlage der IKB auswirken. ▪ Die IKB war von niedrigen Wachstumsraten in allen wichtigen Industrieländern betroffen sowie von volatilen Märkten auf Grund von hohen Staatsverschuldungen von europäischen Staaten sowie dem laufenden Krisenmanagement von wichti- gen Zentralbanken und könnte auch künftig davon betroffen sein. ▪ Systemrisiken können sich nachteilig auf die Geschäftstätig- Element Abschnitt D – Risiken keit der IKB auswirken. Risikofaktoren bezüglich der IKB und ihrer Geschäftstätig- keit ▪ Die IKB ist Liquiditätsrisiken ausgesetzt, die sie möglicher- weise nicht auffangen kann, wenn ihr keine ausreichende Fi- nanzierung zur Verfügung steht. ▪ Die Maßnahmen der IKB zum Risikomanagement sind mög- licherweise nicht erfolgreich. ▪ Die IKB ist erheblichen Kredit- und Kontrahentenrisiken aus- gesetzt. ▪ Eine Verringerung des Wertes oder Schwierigkeiten bei der Verwertung der den Krediten der IKB zugrunde liegenden Si- cherheiten können sich nachteilig auf das Kreditportfolio der IKB auswirken. ▪ Die Geschäftstätigkeit der IKB ist auf kleine und mittelständi- sche Unternehmen in Westeuropa (insbesondere in Deutsch- land) fokussiert, weshalb schwierige wirtschaftliche Rahmen- bedingungen in diesen Märkten erhebliche Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und das Betriebsergebnis der IKB ha- ben können. ▪ Die IKB ist Länderrisiken ausgesetzt. ▪ Die Geschäftsentwicklung der IKB könnte dadurch beein- trächtigt werden, dass das Eigenkapital der IKB nicht effektiv eingesetzt wird. ▪ Marktrisiken in Verbindung mit Schwankungen bei Zinssätzen und Anleihe- und Aktienkursen sowie in Verbindung mit sons- tigen Marktfaktoren sind Bestandteil des IKB-Geschäfts. ▪ Die Geschäftstätigkeit der IKB ist mit operativen Risiken ver- bunden. ▪ Die Geschäftstätigkeit der IKB ist mit Compliance-Risiken verbunden. ▪ Obwohl die KfW sich verpflichtet hat, die IKB in bestimmtem Umfang von Ansprüchen in Bezug auf Rhineland Funding, Rhinebridge bzw. die Havenrock-Gesellschaften (jeweils ehemalige außerbilanzielle Finanzierungsvehikel) frei- zustellen, können die Ansprüche der IKB auf entsprechende Freistellung unter bestimmten Umständen erlöschen. ▪ Die IKB ist erheblichen Verlustrisiken im Hinblick auf rechtli- che und aufsichtsrechtliche Verfahren ausgesetzt. ▪ IKB ist Risiken aus strukturierten Kreditprodukten ausgesetzt. ▪ Die bezüglich der IKB AG durchgeführte Sonderprüfung könn- te sich negativ auf den Ruf und die Erfolgsaussichten der IKB auswirken. ▪ Eine strengere Regulierung der Banken- und Finanzdienst- leistungsbranche könnte sich nachteilig auf die Geschäftstä- tigkeit der IKB auswirken. ▪ Rechte von Gläubigern der IKB könnten durch Maßnahmen nach dem Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz), dem Gesetz zur Reorganisation von Kreditinstituten (Kreditin- stitute-Reorganisationsgesetz) und dem Gesetz zur Sanie- rung und Abwicklung von Instituten und Finanzgruppen (Sa- nierungs- und Abwicklungsgesetz) nachteilig betroffen sein. ▪ Es besteht ein Risiko zusätzlicher Steuern aufgrund einer abweichenden Auffassung der Finanzverwaltung zur Anwen- dung des Körperschaftsteuergesetzes und des Gewerbesteu- ergesetzes. Element Abschnitt D – Risiken ▪ Reputationsrisiken könnten die IKB und ihre Geschäftsaus- sichten beeinträchtigen. ▪ Die IKB könnte nicht in der Lage sein, Führungspersonal oder Arbeitnehmer in anderen Schlüsselpositionen zu halten oder zu gewinnen.Sa-

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Samples: www.consorsbank.de

Risiken. D.2 Zentrale Anga- ben zu den zent- ralen Risiken, die der Emitten- tin eigen sind Risiken im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Situati- on und der Situation an den Finanzmärkten:  Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen können sich we- sentlich nachteilig auf die Finanzlage der IKB auswirken.  Die IKB war von niedrigen Wachstumsraten in allen wichtigen Industrieländern betroffen sowie von volatilen Märkten auf Grund von hohen Staatsverschuldungen von europäischen Staaten sowie dem laufenden Krisenmanagement von wichti- gen Zentralbanken und könnte auch künftig davon betroffen sein.  Systemrisiken können sich nachteilig auf die Geschäftstätig- keit der IKB auswirken. Risikofaktoren bezüglich der IKB und ihrer Geschäftstätig- keit  Die IKB ist Liquiditätsrisiken ausgesetzt, die sie möglicher- weise nicht auffangen kann, wenn ihr keine ausreichende Fi- nanzierung zur Verfügung steht. Die Maßnahmen der IKB zum Risikomanagement sind mög- licherweise nicht erfolgreich. Die IKB ist erheblichen Kredit- und Kontrahentenrisiken aus- gesetzt. Eine Verringerung des Wertes oder Schwierigkeiten bei der Verwertung der den Krediten der IKB zugrunde liegenden Si- cherheiten können sich nachteilig auf das Kreditportfolio der IKB auswirken. Die Geschäftstätigkeit der IKB ist auf kleine und mittelständi- sche Unternehmen in Westeuropa (insbesondere in Deutsch- land) fokussiert, weshalb schwierige wirtschaftliche Rahmen- bedingungen in diesen Märkten erhebliche Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und das Betriebsergebnis der IKB ha- ben können. Die IKB ist Länderrisiken ausgesetzt. Die Geschäftsentwicklung der IKB könnte dadurch beein- trächtigt werden, dass das Eigenkapital der IKB nicht effektiv eingesetzt wird. Marktrisiken in Verbindung mit Schwankungen bei Zinssätzen und Anleihe- und Aktienkursen sowie in Verbindung mit sons- tigen Marktfaktoren sind Bestandteil des IKB-Geschäfts. Die Geschäftstätigkeit der IKB ist mit operativen Risiken ver- Element Abschnitt D – Risiken bunden. Die Geschäftstätigkeit der IKB ist mit Compliance-Risiken verbunden. Obwohl die KfW sich verpflichtet hat, die IKB in bestimmtem Umfang von Ansprüchen in Bezug auf Rhineland Funding, Rhinebridge bzw. die Havenrock-Gesellschaften (jeweils ehemalige außerbilanzielle Finanzierungsvehikel) frei- zustellen, können die Ansprüche der IKB auf entsprechende Freistellung unter bestimmten Umständen erlöschen. Die IKB ist erheblichen Verlustrisiken im Hinblick auf rechtli- che und aufsichtsrechtliche Verfahren ausgesetzt. IKB ist Risiken aus strukturierten Kreditprodukten ausgesetzt. Die bezüglich der IKB AG durchgeführte Sonderprüfung könn- te sich negativ auf den Ruf und die Erfolgsaussichten der IKB auswirken. Eine strengere Regulierung der Banken- und Finanzdienst- leistungsbranche könnte sich nachteilig auf die Geschäftstä- tigkeit der IKB auswirken. Rechte von Gläubigern der IKB könnten durch Maßnahmen nach dem Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz), dem Gesetz zur Reorganisation von Kreditinstituten (Kreditin- stitute-Reorganisationsgesetz) und dem Gesetz zur Sanie- rung und Abwicklung von Instituten und Finanzgruppen (Sa- nierungs- und Abwicklungsgesetz) nachteilig betroffen sein. Es besteht ein Risiko zusätzlicher Steuern aufgrund einer abweichenden Auffassung der Finanzverwaltung zur Anwen- dung des Körperschaftsteuergesetzes und des Gewerbesteu- ergesetzes. Element Abschnitt D – Risiken ▪ Reputationsrisiken könnten die IKB und ihre Geschäftsaus- sichten beeinträchtigen. Die IKB könnte nicht in der Lage sein, Führungspersonal oder Arbeitnehmer in anderen Schlüsselpositionen zu halten oder zu gewinnen.

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Samples: Übernahmevertrag

Risiken. weise nicht auffangen kann, wenn ihr keine ausreichende Fi- nanzierung zur Verfügung steht. ▪ Die Maßnahmen der IKB zum Risikomanagement sind mög- licherweise nicht erfolgreich. ▪ Die IKB ist erheblichen Kredit- und Kontrahentenrisiken aus- gesetzt. ▪ Eine Verringerung des Wertes oder Schwierigkeiten bei der Verwertung der den Krediten der IKB zugrunde liegenden Si- cherheiten können sich nachteilig auf das Kreditportfolio der IKB auswirken. ▪ Die Geschäftstätigkeit der IKB ist auf kleine und mittelständi- sche Unternehmen in Westeuropa (insbesondere in Deutsch- land) fokussiert, weshalb schwierige wirtschaftliche Rahmen- bedingungen in diesen Märkten erhebliche Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und das Betriebsergebnis der IKB ha- ben können. ▪ Die IKB ist Länderrisiken ausgesetzt. ▪ Die Geschäftsentwicklung der IKB könnte dadurch beein- trächtigt werden, dass das Eigenkapital der IKB nicht effektiv eingesetzt wird. ▪ Marktrisiken in Verbindung mit Schwankungen bei Zinssätzen und Anleihe- und Aktienkursen sowie in Verbindung mit sons- tigen Marktfaktoren sind Bestandteil des IKB-Geschäfts. Die Geschäftstätigkeit der IKB ist mit operativen Risiken ver- bunden. Die Geschäftstätigkeit der IKB ist mit Compliance-Risiken verbunden. Obwohl die KfW sich verpflichtet hat, die IKB in bestimmtem Umfang von Ansprüchen in Bezug auf Rhineland Funding, Rhinebridge bzw. die Havenrock-Gesellschaften (jeweils ehemalige außerbilanzielle Finanzierungsvehikel) frei- zustellen, können die Ansprüche der IKB auf entsprechende Freistellung unter bestimmten Umständen erlöschen. Die IKB ist erheblichen Verlustrisiken im Hinblick auf rechtli- che und aufsichtsrechtliche Verfahren ausgesetzt. IKB ist Risiken aus strukturierten Kreditprodukten ausgesetzt. Die bezüglich der IKB AG durchgeführte Sonderprüfung könn- te sich negativ auf den Ruf und die Erfolgsaussichten der IKB auswirken. Eine strengere Regulierung der Banken- und Finanzdienst- leistungsbranche könnte sich nachteilig auf die Geschäftstä- tigkeit der IKB auswirken. Rechte von Gläubigern der IKB könnten durch Maßnahmen nach dem Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz), dem Gesetz zur Reorganisation von Kreditinstituten (Kreditin- stitute-Reorganisationsgesetz) und dem Gesetz zur Sanie- rung und Abwicklung von Instituten und Finanzgruppen (Sa- nierungs- und AbwicklungsgesetzAbwick lungsgesetz) nachteilig betroffen sein. Es besteht ein Risiko zusätzlicher Steuern aufgrund einer abweichenden Auffassung der Finanzverwaltung zur Anwen- dung des Körperschaftsteuergesetzes und des Gewerbesteu- ergesetzes. Element Abschnitt D – Risiken ▪ Reputationsrisiken könnten die IKB und ihre Geschäftsaus- sichten beeinträchtigen. Die IKB könnte nicht in der Lage sein, Führungspersonal oder Arbeitnehmer in anderen Schlüsselpositionen zu halten oder zu gewinnen.

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Samples: www.ikb.de

Risiken. weise nicht auffangen kann, wenn ihr keine ausreichende Fi- nanzierung zur Verfügung steht. ▪ Die Maßnahmen der IKB zum Risikomanagement sind mög- licherweise nicht erfolgreich. ▪ Die IKB ist erheblichen Kredit- und Kontrahentenrisiken aus- gesetzt. ▪ Eine Verringerung des Wertes oder Schwierigkeiten bei der Verwertung der den Krediten der IKB zugrunde liegenden Si- cherheiten können sich nachteilig auf das Kreditportfolio der IKB auswirken. ▪ Die Geschäftstätigkeit der IKB ist auf kleine und mittelständi- sche Unternehmen in Westeuropa (insbesondere in Deutsch- land) fokussiert, weshalb schwierige wirtschaftliche Rahmen- bedingungen in diesen Märkten erhebliche Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und das Betriebsergebnis der IKB ha- ben können. ▪ Die IKB ist Länderrisiken ausgesetzt. ▪ Die Geschäftsentwicklung der IKB könnte dadurch beein- trächtigt werden, dass das Eigenkapital der IKB nicht effektiv eingesetzt wird. ▪ Marktrisiken in Verbindung mit Schwankungen bei Zinssätzen und Anleihe- und Aktienkursen sowie in Verbindung mit sons- tigen Marktfaktoren sind Bestandteil des IKB-Geschäfts. ▪ Die Geschäftstätigkeit der IKB ist mit operativen Risiken ver- bunden. ▪ Die Geschäftstätigkeit der IKB ist mit Compliance-Risiken verbunden. ▪ Obwohl die KfW sich verpflichtet hat, die IKB in bestimmtem Umfang von Ansprüchen in Bezug auf Rhineland Funding, Rhinebridge bzw. die Havenrock-Gesellschaften (jeweils ehemalige außerbilanzielle Finanzierungsvehikel) frei- zustellen, können die Ansprüche der IKB auf entsprechende Freistellung unter bestimmten Umständen erlöschen. ▪ Die IKB ist erheblichen Verlustrisiken im Hinblick auf rechtli- che und aufsichtsrechtliche Verfahren ausgesetzt. ▪ IKB ist Risiken aus strukturierten Kreditprodukten ausgesetzt. ▪ Die bezüglich der IKB AG durchgeführte Sonderprüfung könn- te sich negativ auf den Ruf und die Erfolgsaussichten der IKB auswirken. ▪ Eine strengere Regulierung der Banken- und Finanzdienst- leistungsbranche könnte sich nachteilig auf die Geschäftstä- tigkeit der IKB auswirken. ▪ Rechte von Gläubigern der IKB könnten durch Maßnahmen nach dem Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz), dem Gesetz zur Reorganisation von Kreditinstituten (Kreditin- stitute-Reorganisationsgesetz) und dem Gesetz zur Sanie- rung und Abwicklung von Instituten und Finanzgruppen (Sa- nierungs- und Abwicklungsgesetz) nachteilig betroffen sein. ▪ Es besteht ein Risiko zusätzlicher Steuern aufgrund einer abweichenden Auffassung der Finanzverwaltung zur Anwen- Element Abschnitt D – Risiken dung des Körperschaftsteuergesetzes und des Gewerbesteu- ergesetzes. Element Abschnitt D – Risiken ▪ Reputationsrisiken könnten die IKB und ihre Geschäftsaus- sichten beeinträchtigen. ▪ Die IKB könnte nicht in der Lage sein, Führungspersonal oder Arbeitnehmer in anderen Schlüsselpositionen zu halten oder zu gewinnen.

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Samples: www.ikb.de

Risiken. weise D.2 Zentrale Angaben zu den zentralen Risiken, die der Emittentin eigen sind Risiken im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Situation und der Situation an den Finanzmärkten: ▪ Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen können sich wesentlich nachteilig auf die Finanzlage der IKB auswirken. ▪ Die IKB war von niedrigen Wachstumsraten in allen wichtigen Industrieländern betroffen sowie von volatilen Märkten auf Grund von hohen Staatsverschuldungen von europäischen Staaten sowie dem laufenden Krisenmanagement von wichtigen Zentralbanken und könnte auch künftig davon betroffen sein. ▪ Systemrisiken können sich nachteilig auf die Geschäftstätigkeit der IKB auswirken. Risikofaktoren bezüglich der IKB und ihrer Geschäftstätigkeit ▪ Die IKB ist Liquiditätsrisiken ausgesetzt, die sie Element Abschnitt D – Risiken möglicherweise nicht auffangen kann, wenn ihr keine ausreichende Fi- nanzierung Finanzierung zur Verfügung steht. ▪ Die Maßnahmen der IKB zum Risikomanagement sind mög- licherweise möglicherweise nicht erfolgreich. ▪ Die IKB ist erheblichen Kredit- und Kontrahentenrisiken aus- gesetztausgesetzt. ▪ Eine Verringerung des Wertes oder Schwierigkeiten bei der Verwertung der den Krediten der IKB zugrunde liegenden Si- cherheiten Sicherheiten können sich nachteilig auf das Kreditportfolio der IKB auswirken. ▪ Die Geschäftstätigkeit der IKB ist auf kleine und mittelständi- sche mittelständische Unternehmen in Westeuropa (insbesondere in Deutsch- landDeutschland) fokussiert, weshalb schwierige wirtschaftliche Rahmen- Rahmen-bedingungen in diesen Märkten erhebliche Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und das Betriebsergebnis der IKB ha- ben haben können. ▪ Die IKB ist Länderrisiken ausgesetzt. ▪ Die Geschäftsentwicklung der IKB könnte dadurch beein- trächtigt beeinträchtigt werden, dass das Eigenkapital der IKB nicht effektiv eingesetzt wird. ▪ Marktrisiken in Verbindung mit Schwankungen bei Zinssätzen und Anleihe- und Aktienkursen sowie in Verbindung mit sons- tigen sonstigen Marktfaktoren sind Bestandteil des IKB-Geschäfts. ▪ Die Geschäftstätigkeit der IKB ist mit operativen Risiken ver- bundenverbunden. ▪ Die Geschäftstätigkeit der IKB ist mit Compliance-Risiken verbunden. ▪ Obwohl die KfW sich verpflichtet hat, die IKB in bestimmtem Umfang von Ansprüchen in Bezug auf Rhineland Funding, Rhinebridge bzw. die Havenrock-Gesellschaften (jeweils ehemalige außerbilanzielle Finanzierungsvehikel) frei- zustellen, können die Ansprüche der IKB auf entsprechende Freistellung unter bestimmten Umständen erlöschen. ▪ Die IKB ist erheblichen Verlustrisiken im Hinblick auf rechtli- che rechtliche und aufsichtsrechtliche Verfahren ausgesetzt. ▪ IKB ist Risiken aus strukturierten Kreditprodukten ausgesetzt. ▪ Die bezüglich der IKB AG durchgeführte Sonderprüfung könn- te könnte sich negativ auf den Ruf und die Erfolgsaussichten der IKB auswirken. ▪ Eine strengere Regulierung der Banken- und Finanzdienst- leistungsbranche Finanzdienstleistungsbranche könnte sich nachteilig auf die Geschäftstä- tigkeit Geschäftstätigkeit der IKB auswirken. ▪ Rechte von Gläubigern der IKB könnten durch Maßnahmen nach dem Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz), dem Gesetz zur Reorganisation von Kreditinstituten (Kreditin- stituteKreditinstitute-Reorganisationsgesetz) und dem Gesetz zur Sanie- rung Sanierung und Abwicklung von Instituten und Finanzgruppen (Sa- nierungs- Sanierungs- und Abwicklungsgesetz) nachteilig betroffen sein. ▪ Es besteht ein Risiko zusätzlicher Steuern aufgrund einer Element Abschnitt D – Risiken abweichenden Auffassung der Finanzverwaltung zur Anwen- dung Anwendung des Körperschaftsteuergesetzes und des Gewerbesteu- ergesetzesGewerbesteuergesetzes. Element Abschnitt D – Risiken ▪ Reputationsrisiken könnten die IKB und ihre Geschäftsaus- sichten Geschäftsaussichten beeinträchtigen. ▪ Die IKB könnte nicht in der Lage sein, Führungspersonal oder Arbeitnehmer in anderen Schlüsselpositionen zu halten oder zu gewinnen.

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