Risiken. Marktrisiken in Verbindung mit Schwankungen bei Zinssätzen und Anleihe- und Aktienkursen sowie in Verbindung mit sons- tigen Marktfaktoren sind Bestandteil des IKB-Geschäfts. Die Geschäftstätigkeit der IKB ist mit operativen Risiken ver- bunden. Die Geschäftstätigkeit der IKB ist mit Compliance-Risiken verbunden. Obwohl die KfW sich verpflichtet hat, die IKB in bestimmtem Umfang von Ansprüchen in Bezug auf Rhineland Funding, Rhinebridge bzw. die Havenrock-Gesellschaften (jeweils ehemalige außerbilanzielle Finanzierungsvehikel) frei- zustellen, können die Ansprüche der IKB auf entsprechende Freistellung unter bestimmten Umständen erlöschen. Die IKB ist erheblichen Verlustrisiken im Hinblick auf rechtli- che und aufsichtsrechtliche Verfahren ausgesetzt. IKB ist Risiken aus strukturierten Kreditprodukten ausgesetzt. Die bezüglich der IKB AG durchgeführte Sonderprüfung könn- te sich negativ auf den Ruf und die Erfolgsaussichten der IKB auswirken. Eine strengere Regulierung der Banken- und Finanzdienst- leistungsbranche könnte sich nachteilig auf die Geschäftstä- tigkeit der IKB auswirken. Rechte von Gläubigern der IKB könnten durch Maßnahmen nach dem Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz), dem Gesetz zur Reorganisation von Kreditinstituten (Kreditin- stitute-Reorganisationsgesetz) und dem Gesetz zur Sanie- rung und Abwicklung von Instituten und Finanzgruppen (Sa- nierungs- und Abwick lungsgesetz) nachteilig betroffen sein. Es besteht ein Risiko zusätzlicher Steuern aufgrund einer abweichenden Auffassung der Finanzverwaltung zur Anwen- dung des Körperschaftsteuergesetzes und des Gewerbesteu- ergesetzes. Reputationsrisiken könnten die IKB und ihre Geschäftsaus- sichten beeinträchtigen. Die IKB könnte nicht in der Lage sein, Führungspersonal oder Arbeitnehmer in anderen Schlüsselpositionen zu halten oder zu gewinnen.
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Sources: Debt Issuance
Risiken. Zentrale Anga- ben zu den zent- ralen Risiken, die der Emittentin eigen sind Risiken im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Situation und der Situation an den Finanzmärkten: ▪ Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen können sich we- sentlich nachteilig auf die Finanzlage der IKB auswirken. ▪ Die IKB war von niedrigen Wachstumsraten in allen wichtigen Industrieländern betroffen sowie von volatilen Märkten auf Grund von hohen Staatsverschuldungen von europäischen Staaten sowie dem laufenden Krisenmanagement von wichti- gen Zentralbanken und könnte auch künftig davon betroffen sein. ▪ Systemrisiken können sich nachteilig auf die Geschäftstätig- Element Abschnitt D – Risiken keit der IKB auswirken. Risikofaktoren bezüglich der IKB und ihrer Geschäftstätig- keit ▪ Die IKB ist Liquiditätsrisiken ausgesetzt, die sie möglicher- weise nicht auffangen kann, wenn ihr keine ausreichende Fi- nanzierung zur Verfügung steht. ▪ Die Maßnahmen der IKB zum Risikomanagement sind mög- licherweise nicht erfolgreich. ▪ Die IKB ist erheblichen Kredit- und Kontrahentenrisiken aus- gesetzt. ▪ Eine Verringerung des Wertes oder Schwierigkeiten bei der Verwertung der den Krediten der IKB zugrunde liegenden Si- cherheiten können sich nachteilig auf das Kreditportfolio der IKB auswirken. ▪ Die Geschäftstätigkeit der IKB ist auf kleine und mittelständi- sche Unternehmen in Westeuropa (insbesondere in Deutsch- land) fokussiert, weshalb schwierige wirtschaftliche Rahmen- bedingungen in diesen Märkten erhebliche Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und das Betriebsergebnis der IKB ha- ben können. ▪ Die IKB ist Länderrisiken ausgesetzt. ▪ Die Geschäftsentwicklung der IKB könnte dadurch beein- trächtigt werden, dass das Eigenkapital der IKB nicht effektiv eingesetzt wird. ▪ Marktrisiken in Verbindung mit Schwankungen bei Zinssätzen und Anleihe- und Aktienkursen sowie in Verbindung mit sons- tigen Marktfaktoren sind Bestandteil des IKB-Geschäfts. ▪ Die Geschäftstätigkeit der IKB ist mit operativen Risiken ver- bunden. ▪ Die Geschäftstätigkeit der IKB ist mit Compliance-Risiken verbunden. ▪ Obwohl die KfW sich verpflichtet hat, die IKB in bestimmtem Umfang von Ansprüchen in Bezug auf Rhineland Funding, Rhinebridge bzw. die Havenrock-Gesellschaften (jeweils ehemalige außerbilanzielle Finanzierungsvehikel) frei- zustellen, können die Ansprüche der IKB auf entsprechende Freistellung unter bestimmten Umständen erlöschen. ▪ Die IKB ist erheblichen Verlustrisiken im Hinblick auf rechtli- che und aufsichtsrechtliche Verfahren ausgesetzt. ▪ IKB ist Risiken aus strukturierten Kreditprodukten ausgesetzt. ▪ Die bezüglich der IKB AG durchgeführte Sonderprüfung könn- te sich negativ auf den Ruf und die Erfolgsaussichten der IKB auswirken. ▪ Eine strengere Regulierung der Banken- und Finanzdienst- leistungsbranche könnte sich nachteilig auf die Geschäftstä- tigkeit der IKB auswirken. ▪ Rechte von Gläubigern der IKB könnten durch Maßnahmen nach dem Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz), dem Gesetz zur Reorganisation von Kreditinstituten (Kreditin- stitute-Reorganisationsgesetz) und dem Gesetz zur Sanie- rung und Abwicklung von Instituten und Finanzgruppen (Sa- nierungs- und Abwick lungsgesetz) nachteilig betroffen sein. Es besteht ein Risiko zusätzlicher Steuern aufgrund einer abweichenden Auffassung der Finanzverwaltung zur Anwen- dung des Körperschaftsteuergesetzes und des Gewerbesteu- ergesetzes. Reputationsrisiken könnten die IKB und ihre Geschäftsaus- sichten beeinträchtigen. Die IKB könnte nicht in der Lage sein, Führungspersonal oder Arbeitnehmer in anderen Schlüsselpositionen zu halten oder zu gewinnen.Sa-
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Sources: Debt Issuance Agreement
Risiken. weise nicht auffangen kann, wenn ihr keine ausreichende Fi- nanzierung zur Verfügung steht. ▪ Die Maßnahmen der IKB zum Risikomanagement sind mög- licherweise nicht erfolgreich. ▪ Die IKB ist erheblichen Kredit- und Kontrahentenrisiken aus- gesetzt. ▪ Eine Verringerung des Wertes oder Schwierigkeiten bei der Verwertung der den Krediten der IKB zugrunde liegenden Si- cherheiten können sich nachteilig auf das Kreditportfolio der IKB auswirken. ▪ Die Geschäftstätigkeit der IKB ist auf kleine und mittelständi- sche Unternehmen in Westeuropa (insbesondere in Deutsch- land) fokussiert, weshalb schwierige wirtschaftliche Rahmen- bedingungen in diesen Märkten erhebliche Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und das Betriebsergebnis der IKB ha- ben können. ▪ Die IKB ist Länderrisiken ausgesetzt. ▪ Die Geschäftsentwicklung der IKB könnte dadurch beein- trächtigt werden, dass das Eigenkapital der IKB nicht effektiv eingesetzt wird. ▪ Marktrisiken in Verbindung mit Schwankungen bei Zinssätzen und Anleihe- und Aktienkursen sowie in Verbindung mit sons- tigen Marktfaktoren sind Bestandteil des IKB-Geschäfts. ▪ Die Geschäftstätigkeit der IKB ist mit operativen Risiken ver- bunden. ▪ Die Geschäftstätigkeit der IKB ist mit Compliance-Risiken verbunden. ▪ Obwohl die KfW sich verpflichtet hat, die IKB in bestimmtem Umfang von Ansprüchen in Bezug auf Rhineland Funding, Rhinebridge bzw. die Havenrock-Gesellschaften (jeweils ehemalige außerbilanzielle Finanzierungsvehikel) frei- zustellen, können die Ansprüche der IKB auf entsprechende Freistellung unter bestimmten Umständen erlöschen. ▪ Die IKB ist erheblichen Verlustrisiken im Hinblick auf rechtli- che und aufsichtsrechtliche Verfahren ausgesetzt. ▪ IKB ist Risiken aus strukturierten Kreditprodukten ausgesetzt. ▪ Die bezüglich der IKB AG durchgeführte Sonderprüfung könn- te sich negativ auf den Ruf und die Erfolgsaussichten der IKB auswirken. ▪ Eine strengere Regulierung der Banken- und Finanzdienst- leistungsbranche könnte sich nachteilig auf die Geschäftstä- tigkeit der IKB auswirken. ▪ Rechte von Gläubigern der IKB könnten durch Maßnahmen nach dem Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz), dem Gesetz zur Reorganisation von Kreditinstituten (Kreditin- stitute-Reorganisationsgesetz) und dem Gesetz zur Sanie- rung und Abwicklung von Instituten und Finanzgruppen (Sa- nierungs- und Abwick lungsgesetzAbwicklungsgesetz) nachteilig betroffen sein. ▪ Es besteht ein Risiko zusätzlicher Steuern aufgrund einer abweichenden Auffassung der Finanzverwaltung zur Anwen- dung des Körperschaftsteuergesetzes und des Gewerbesteu- ergesetzes. Element Abschnitt D – Risiken ▪ Reputationsrisiken könnten die IKB und ihre Geschäftsaus- sichten beeinträchtigen. ▪ Die IKB könnte nicht in der Lage sein, Führungspersonal oder Arbeitnehmer in anderen Schlüsselpositionen zu halten oder zu gewinnen.
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Sources: Debt Issuance
Risiken. Zentrale Anga- ben zu den zent- ralen Risiken, die der Emitten- tin eigen sind Risiken im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Situati- on und der Situation an den Finanzmärkten: ▪ Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen können sich we- sentlich nachteilig auf die Finanzlage der IKB auswirken. ▪ Die IKB war von niedrigen Wachstumsraten in allen wichtigen Industrieländern betroffen sowie von volatilen Märkten auf Grund von hohen Staatsverschuldungen von europäischen Staaten sowie dem laufenden Krisenmanagement von wichti- gen Zentralbanken und könnte auch künftig davon betroffen sein. ▪ Systemrisiken können sich nachteilig auf die Geschäftstätig- keit der IKB auswirken. Risikofaktoren bezüglich der IKB und ihrer Geschäftstätig- keit ▪ Die IKB ist Liquiditätsrisiken ausgesetzt, die sie möglicher- weise nicht auffangen kann, wenn ihr keine ausreichende Fi- nanzierung zur Verfügung steht. ▪ Die Maßnahmen der IKB zum Risikomanagement sind mög- licherweise nicht erfolgreich. ▪ Die IKB ist erheblichen Kredit- und Kontrahentenrisiken aus- gesetzt. ▪ Eine Verringerung des Wertes oder Schwierigkeiten bei der Verwertung der den Krediten der IKB zugrunde liegenden Si- cherheiten können sich nachteilig auf das Kreditportfolio der IKB auswirken. ▪ Die Geschäftstätigkeit der IKB ist auf kleine und mittelständi- sche Unternehmen in Westeuropa (insbesondere in Deutsch- land) fokussiert, weshalb schwierige wirtschaftliche Rahmen- bedingungen in diesen Märkten erhebliche Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und das Betriebsergebnis der IKB ha- ben können. ▪ Die IKB ist Länderrisiken ausgesetzt. ▪ Die Geschäftsentwicklung der IKB könnte dadurch beein- Element Abschnitt D – Risiken trächtigt werden, dass das Eigenkapital der IKB nicht effektiv eingesetzt wird. ▪ Marktrisiken in Verbindung mit Schwankungen bei Zinssätzen und Anleihe- und Aktienkursen sowie in Verbindung mit sons- tigen Marktfaktoren sind Bestandteil des IKB-Geschäfts. ▪ Die Geschäftstätigkeit der IKB ist mit operativen Risiken ver- bunden. ▪ Die Geschäftstätigkeit der IKB ist mit Compliance-Risiken verbunden. ▪ Obwohl die KfW sich verpflichtet hat, die IKB in bestimmtem Umfang von Ansprüchen in Bezug auf Rhineland Funding, Rhinebridge bzw. die Havenrock-Gesellschaften (jeweils ehemalige außerbilanzielle Finanzierungsvehikel) frei- zustellenfreizustel- len, können die Ansprüche der IKB auf entsprechende Freistellung Frei- stellung unter bestimmten Umständen erlöschen. ▪ Die IKB ist erheblichen Verlustrisiken im Hinblick auf rechtli- che und aufsichtsrechtliche Verfahren ausgesetzt. ▪ IKB ist Risiken aus strukturierten Kreditprodukten ausgesetzt. ▪ Die bezüglich der IKB AG durchgeführte Sonderprüfung könn- te könnte sich negativ auf den Ruf und die Erfolgsaussichten der IKB auswirken. ▪ Eine strengere Regulierung der Banken- und Finanzdienst- leistungsbranche Finanzdienstleistungsbran- che könnte sich nachteilig auf die Geschäftstä- tigkeit Geschäftstätigkeit der IKB auswirken. ▪ Rechte von Gläubigern der IKB könnten durch Maßnahmen nach dem Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz), dem Gesetz zur Reorganisation von Kreditinstituten (Kreditin- stituteKreditinstitute-Reorganisationsgesetz) und dem Gesetz zur Sanie- rung und Abwicklung von Instituten und Finanzgruppen über das Kreditwesen (Sa- nierungs- und Abwick lungsgesetzKreditwesengesetz) nachteilig betroffen sein. ▪ Es besteht ein Risiko zusätzlicher Steuern aufgrund einer abweichenden Auffassung der Finanzverwaltung zur Anwen- dung des Körperschaftsteuergesetzes und des Gewerbesteu- ergesetzesGewerbe- steuergesetzes. ▪ Reputationsrisiken könnten die IKB und ihre Geschäftsaus- sichten Geschäfts- aussichten beeinträchtigen. ▪ Die IKB könnte nicht in der Lage sein, Führungspersonal oder o- der Arbeitnehmer in anderen Schlüsselpositionen zu halten oder zu gewinnen.
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Sources: Debt Issuance Agreement
Risiken. Zentrale Anga- ben zu den zent- ralen Risiken, die der Emitten- tin eigen sind Risiken im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Situati- on und der Situation an den Finanzmärkten: Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen können sich we- sentlich nachteilig auf die Finanzlage der IKB auswirken. Die IKB war von niedrigen Wachstumsraten in allen wichtigen Industrieländern betroffen sowie von volatilen Märkten auf Grund von hohen Staatsverschuldungen von europäischen Staaten sowie dem laufenden Krisenmanagement von wichti- gen Zentralbanken und könnte auch künftig davon betroffen sein. Systemrisiken können sich nachteilig auf die Geschäftstätig- keit der IKB auswirken. Risikofaktoren bezüglich der IKB und ihrer Geschäftstätig- keit Die IKB ist Liquiditätsrisiken ausgesetzt, die sie möglicher- weise nicht auffangen kann, wenn ihr keine ausreichende Fi- nanzierung zur Verfügung steht. Die Maßnahmen der IKB zum Risikomanagement sind mög- licherweise nicht erfolgreich. Die IKB ist erheblichen Kredit- und Kontrahentenrisiken aus- gesetzt. Eine Verringerung des Wertes oder Schwierigkeiten bei der Verwertung der den Krediten der IKB zugrunde liegenden Si- cherheiten können sich nachteilig auf das Kreditportfolio der IKB auswirken. Die Geschäftstätigkeit der IKB ist auf kleine und mittelständi- sche Unternehmen in Westeuropa (insbesondere in Deutsch- land) fokussiert, weshalb schwierige wirtschaftliche Rahmen- bedingungen in diesen Märkten erhebliche Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und das Betriebsergebnis der IKB ha- ben können. Die IKB ist Länderrisiken ausgesetzt. Die Geschäftsentwicklung der IKB könnte dadurch beein- trächtigt werden, dass das Eigenkapital der IKB nicht effektiv eingesetzt wird. Marktrisiken in Verbindung mit Schwankungen bei Zinssätzen und Anleihe- und Aktienkursen sowie in Verbindung mit sons- tigen Marktfaktoren sind Bestandteil des IKB-Geschäfts. Die Geschäftstätigkeit der IKB ist mit operativen Risiken ver- Element Abschnitt D – Risiken bunden. Die Geschäftstätigkeit der IKB ist mit Compliance-Risiken verbunden. Obwohl die KfW sich verpflichtet hat, die IKB in bestimmtem Umfang von Ansprüchen in Bezug auf Rhineland Funding, Rhinebridge bzw. die Havenrock-Gesellschaften (jeweils ehemalige außerbilanzielle Finanzierungsvehikel) frei- zustellen, können die Ansprüche der IKB auf entsprechende Freistellung unter bestimmten Umständen erlöschen. Die IKB ist erheblichen Verlustrisiken im Hinblick auf rechtli- che und aufsichtsrechtliche Verfahren ausgesetzt. IKB ist Risiken aus strukturierten Kreditprodukten ausgesetzt. Die bezüglich der IKB AG durchgeführte Sonderprüfung könn- te sich negativ auf den Ruf und die Erfolgsaussichten der IKB auswirken. Eine strengere Regulierung der Banken- und Finanzdienst- leistungsbranche könnte sich nachteilig auf die Geschäftstä- tigkeit der IKB auswirken. Rechte von Gläubigern der IKB könnten durch Maßnahmen nach dem Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz), dem Gesetz zur Reorganisation von Kreditinstituten (Kreditin- stitute-Reorganisationsgesetz) und dem Gesetz zur Sanie- rung und Abwicklung von Instituten und Finanzgruppen (Sa- nierungs- und Abwick lungsgesetzAbwicklungsgesetz) nachteilig betroffen sein. Es besteht ein Risiko zusätzlicher Steuern aufgrund einer abweichenden Auffassung der Finanzverwaltung zur Anwen- dung des Körperschaftsteuergesetzes und des Gewerbesteu- ergesetzes. Reputationsrisiken könnten die IKB und ihre Geschäftsaus- sichten beeinträchtigen. Die IKB könnte nicht in der Lage sein, Führungspersonal oder Arbeitnehmer in anderen Schlüsselpositionen zu halten oder zu gewinnen.
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Sources: Endgültige Bedingungen
Risiken. Marktrisiken in Verbindung Zentrale Risiken, die der Emittentin eigen sind • Eine Insolvenz der Emittentin während der Laufzeit der Schuldverschreibungen wäre mit Schwankungen bei Zinssätzen ei- nem Teil- oder Totalverlust des eingesetzten Kapitals und Anleihe- und Aktienkursen sowie in Verbindung mit sons- tigen Marktfaktoren sind Bestandteil des IKB-Geschäfts. Die Geschäftstätigkeit der IKB ist mit operativen Risiken ver- bunden. Die Geschäftstätigkeit der IKB ist mit Compliance-Risiken nicht gezahlter Zinsen verbunden. Obwohl • Es besteht das Risiko, dass die KfW sich verpflichtet hatpersönlich haftende Gesellschafterin der Emittentin, die IKB Green City Energy Kraftwerke GmbH, während der Laufzeit der Schuldverschreibungen insolvent wird und ihrer Verpflichtung zur Geschäftsführung und Erfüllung ihrer Haftung als persönlich haftende Gesellschafterin nicht mehr nachkommen kann. Für diesen Fall müsste eine neue Komplementärin eingesetzt und zur Geschäftsführung bestellt werden. Dann könnten die jährlichen Aufwendungen für die Geschäftsführung und die Haftungsübernahme höher lie- gen als im Gesellschaftsvertrag vorgesehen. Kann keine neue Komplementärin gefunden wer- den, würde die Emittentin aufgelöst. • Es besteht das Risiko, dass die alleinige Kommanditistin, die Green City Energy AG, insolvent wird und ihrer Verpflichtung zur schrittweisen Aufstockung der Kommanditeinlage gemäß § 2 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrags der Emittentin (sofern die entsprechende Kommanditeinlage zu diesem Zeitpunkt noch nicht vollständig geleistet ist) nicht nachkommen kann. Für diesen Fall müsste ein neuer Kommanditist eingesetzt werden. Kann kein neuer Kommanditist ge- funden werden, würde die Emittentin aufgelöst. • Die Emittentin und die Projektgesellschaften, an denen die Emittentin sich beteiligt hat bzw. plant, sich zu beteiligen bzw. an die sie nachrangige Darlehen auszureichen plant, sind zur Aufrechterhaltung ihres Geschäftsbetriebs auf Fremdfinanzierungen angewiesen. Es besteht das Risiko, dass diese nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend zur Verfügung stehen. • Es besteht das Risiko, dass das angebotene Volumen der Schuldverschreibungen von bis zu 50.000.000 Euro bis zum Ablauf der Zeichnungsfrist in bestimmtem größerem Umfang nicht gezeichnet wird. Dies könnte zu einer kapitalmäßigen Unterversorgung der Emittentin führen. • Die Verpflichtungen aus diesen Inhaberschuldverschreibungen und weiterem ggf. aufgenom- menem Fremdkapital sind unabhängig von Ansprüchen der Einnahmesituation der Emittentin zu erfüllen. • Es besteht das Risiko, dass die Investitionen und Projekte, die die Emittentin tätigt bzw. er- wirbt, weniger ertragreich sind als geplant. • Die Investitionen der jeweiligen Projektgesellschaften in Bezug Energieanlagen werden zu einem er- heblichen Teil mit Fremdmitteln finanziert. Es besteht das Risiko, dass auf Rhineland FundingEbene der Projekt- gesellschaften zu viel Fremdkapital aufgenommen wird, Rhinebridge das in der Folge nicht bedient werden kann. Im Ergebnis fände dies seinen mittelbaren Niederschlag auch in der Ertragserwartung der Emittentin. • Der wirtschaftliche Erfolg der Emittentin und der Projektgesellschaften hängt maßgeblich von der Qualifikation und dem Einsatz der geschäftsführenden Personen und der weiteren Füh- rungskräfte ab. Ein Risiko ergibt sich auch bei Verlust von unternehmenstragenden Personen bzw. Schlüsselpersonen. • Wegen der (teilweise gegebenen) Personenidentität, der Konzernzugehörigkeit der Emittentin und der vertraglichen Beziehungen der Emittentin mit der Green City Energy AG oder mit ihr verbundenen Unternehmen bestehen bei der Emittentin Verflechtungstatbestände in rechtli- cher, wirtschaftlicher und / oder personeller Hinsicht. Unter anderem werden zwischen der Emittentin bzw. ihren Projektgesellschaften und Konzerngesellschaften Projektentwicklungs-, Projektkauf- und / oder Generalunternehmerverträge geschlossen. • Die Emittentin ist einem intensiven Wettbewerb ausgesetzt. Es besteht das Risiko, dass sich die Emittentin im Wettbewerb mit anderen Anbietern nicht behaupten kann. • Die Emittentin und die einzelnen Projektgesellschaften schließen im Rahmen ihres Geschäfts- betriebs mit zahlreichen unterschiedlichen Vertragspartnern (auch Konzerngesellschaften) diverse Verträge ab bzw. werden dies tun. Es besteht das Risiko, dass Verträge nicht oder nicht zu den bei der Investitionsentscheidung geplanten Konditionen abgeschlossen werden kön- nen. Im Zusammenhang mit den abgeschlossenen Verträgen können sich diverse rechtliche und weitere Risiken realisieren. • Sollten Vertragspartner der Emittentin oder einer Projektgesellschaft mit ihren geschuldeten Leistungen, z. B. im Fall der Insolvenz, ausfallen, besteht das Risiko, neue Vertragspartner nicht oder nur zu schlechteren Konditionen verpflichten zu können. Eine Insolvenz eines solchen Vertragspartners kann dazu führen, dass bereits erfolgte Anzahlungen verloren gehen. Dieses Insolvenz- und Ausfallrisiko bzgl. der Vertragspartner betrifft insbesondere auch die Vertrags- beziehungen der Emittentin mit den mit ihr verbundenen Unternehmen. Sollte die Green City Energy AG als Konzernmutter oder eine andere Konzerngesellschaft nicht oder nicht mehr im notwendigen Umfang leistungsfähig sein und / oder durch Insolvenz ausfallen, würde dies aufgrund der Verflechtungen zwischen den mit der Emittentin verbundenen Unternehmen möglicherweise sämtliche geschlossenen Verträge zwischen der Emittentin und den mit ihr verbundenen Unternehmen betreffen. • Die Emittentin hält bzw. plant Beteiligungen an verschiedenen Gesellschaften zu halten. Es besteht das Risiko, dass die Werthaltigkeit dieser Beteiligungen bzw. einer Beteiligung ganz oder teilweise entfällt oder nicht genügend Mittelrückflüsse aus den Projektgesellschaften er- folgen. • Die Emittentin plant, an verschiedene Gesellschaften nachrangige Darlehen auszureichen. Weiterhin ist geplant, dass die Emittentin Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bzw. aus Verrechnungskonten gegenüber anderen, teils konzernzugehörigen Gesellschaften haben wird. Es besteht die Gefahr, dass die Werthaltigkeit dieser Forderungen oder einer Forderung ganz oder teilweise nicht gegeben ist. • Zur Errichtung und dem Betrieb von Energieanlagen und möglicherweise auch zur Gründung oder zum Betreiben einer Projektgesellschaft bedarf es verschiedener Lizenzen und Genehmi- gungen. Es besteht das Risiko, dass solche Genehmigungen nicht oder nur unter nicht erwar- teten belastenden Nebenbestimmungen erlangt werden können, unwirksam erteilt wurden, erfolgreich angefochten oder aus anderen Gründen später zurückgenommen oder einge- schränkt werden. • Die geltenden rechtlichen Bedingungen, insbesondere Gesetze und Verordnungen, aber auch die Rechtsanwendung durch die Verwaltung oder die Gerichte, können sich ändern. Auch kön- nen sich etwa die geltenden steuerlichen Bedingungen für Erneuerbare Energien ändern. • Eine verstärkte Investitionstätigkeit der Emittentin oder der Projektgesellschaften in einem bestimmten regionalen Markt bzw. in bestimmten Ländern, das heißt ohne eine breite Streu- ung der Investitionen, kann sich besonders negativ auswirken, wenn sich gerade dieser Markt im Vergleich zu anderen Märkten ungünstig entwickelt (sogenanntes Klumpenrisiko). • Es besteht das Risiko, dass Energieanlagen nicht veräußert werden können oder zwar veräu- ßert werden können, die Veräußerungserlöse jedoch nicht oder nicht in der beabsichtigten Höhe oder zum beabsichtigten Zeitpunkt erzielt werden können. • Soweit der durch eine Energieanlage erzeugte Strom am freien Markt verkauft wird, besteht das Risiko, dass die erzielbaren Strompreise niedriger ausfallen als erwartet. Auch Einspeiseta- rife können reduziert werden oder entfallen. Ein eventueller Einspeisevorrang (wie z. B. in Deutschland die durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz vorgeschriebene bevorrechtigte Ein- speisung Erneuerbarer Energien in das Stromnetz vor Strom aus konventionellen Energien) kann entfallen. • Es besteht das Risiko, dass die Entwicklung der Strompreise in den verschiedenen Ländern, in denen die Emittentin bzw. die Havenrock-Gesellschaften Projektgesellschaften eine Veräußerung des produzierten Stroms auf dem freien Markt bzw. durch den Abschluss von Privatverträgen (jeweils ehemalige außerbilanzielle Finanzierungsvehikelsog. PPA – Power Purchase Agreement) frei- zustellenplanen, erheblich abweichend zur Entwicklung der Inflation verläuft, an die die Berechnungen der Betriebskosten der Projektgesellschaften und des Inflationsaus- gleichs des Zinssatzes dieser Schuldverschreibungen gekoppelt sind. Insbesondere kann die Inflation höher sein als die Strompreisentwicklung; selbst bei sehr hoher Inflation könnten die Strompreise sinken. • Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass gesetzlich oder durch staatliche oder andere Orga- nisationen andere Technologien als diejenigen, die in den Projekten der Emittentin eingesetzt werden sollen, gefördert werden. In diesen Fällen kann der Betrieb der Energieanlagen unwirt- schaftlich werden. • Haben Projektgesellschaften ihren Sitz in anderen Ländern oder werden Investitionen in Ener- gieanlagen dort getätigt, unterliegen sie dem örtlichen Recht, das möglicherweise weniger streng ist und nicht den gleichen Grad an Anlegerschutz und Publizität aufweist wie in Deutschland. • Der vorliegende Wertpapierprospekt enthält Prognosen, Schätzungen und Annahmen hin- sichtlich der zukünftigen Entwicklung der Emittentin. Hierbei handelt es sich um zukunftsbe- zogene Aussagen, die auf einer Reihe von Annahmen beruhen. Es ist nicht auszuschließen, dass sich die zugrunde gelegten Annahmen später als unzutreffend erweisen. • Die Anleihegläubiger können erstmals zum 30. September 2023 und in den Folgejahren jähr- lich zu diesem Datum kündigen. Sollte das Volumen der Kündigungen in einem Jahr hoch sein, könnte die Ansprüche Emittentin dazu gezwungen werden, einen wesentlichen Anteil der IKB sich in ihrem Besitz befindenden Energieanlagen zu veräußern, ggf. auch zu einem schlechteren als den ur- sprünglich avisierten Preis, um die Rückzahlung der ausscheidenden Schuldverschreibungen zu leisten, oder sie muss sich ggf. auf entsprechende Freistellung unter bestimmten Umständen erlöschenanderem Wege zu erheblich ungünstigeren Konditionen refinanzieren. Dies kann dazu führen, dass nicht mehr genug Mittel vorhanden sind, um die Geschäftstätigkeit wie geplant weiter durchzuführen. • Die IKB ist erheblichen Verlustrisiken im Hinblick auf rechtli- che und aufsichtsrechtliche Verfahren ausgesetztEmittentin wurde erst am 7. IKB ist Risiken aus strukturierten Kreditprodukten ausgesetzt. Die bezüglich der IKB AG durchgeführte Sonderprüfung könn- te sich negativ auf den Ruf September 2017 gegründet und die Erfolgsaussichten der IKB auswirkenInvestitionen stehen noch nicht fest. Eine strengere Regulierung der Banken- und Finanzdienst- leistungsbranche könnte sich nachteilig auf die Geschäftstä- tigkeit der IKB auswirken. Rechte von Gläubigern der IKB könnten durch Maßnahmen nach dem Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz), dem Gesetz zur Reorganisation von Kreditinstituten (Kreditin- stitute-Reorganisationsgesetz) und dem Gesetz zur Sanie- rung und Abwicklung von Instituten und Finanzgruppen (Sa- nierungs- und Abwick lungsgesetz) nachteilig betroffen sein. Es besteht ein Risiko zusätzlicher Steuern aufgrund einer abweichenden Auffassung daher insbesondere das Risiko, dass (auch bei erfolgreicher Platzie- rung der Finanzverwaltung zur Anwen- dung des Körperschaftsteuergesetzes und des Gewerbesteu- ergesetzesSchuldverschreibungen) die Emittentin nicht ausreichend Projektgesellschaften fin- det, an denen sie sich beteiligen bzw. Reputationsrisiken könnten an die IKB und ihre Geschäftsaus- sichten beeinträchtigen. Die IKB könnte nicht in der Lage sein, Führungspersonal oder Arbeitnehmer in anderen Schlüsselpositionen zu halten oder zu gewinnensie nachrangige Darlehen ausreichen kann.
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Sources: Wertpapierprospekt
Risiken. weise nicht auffangen kann, wenn ihr keine ausreichende Fi- nanzierung zur Verfügung steht. ▪ Die Maßnahmen der IKB zum Risikomanagement sind mög- licherweise nicht erfolgreich. ▪ Die IKB ist erheblichen Kredit- und Kontrahentenrisiken aus- gesetzt. ▪ Eine Verringerung des Wertes oder Schwierigkeiten bei der Verwertung der den Krediten der IKB zugrunde liegenden Si- cherheiten können sich nachteilig auf das Kreditportfolio der IKB auswirken. ▪ Die Geschäftstätigkeit der IKB ist auf kleine und mittelständi- sche Unternehmen in Westeuropa (insbesondere in Deutsch- land) fokussiert, weshalb schwierige wirtschaftliche Rahmen- bedingungen in diesen Märkten erhebliche Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und das Betriebsergebnis der IKB ha- ben können. ▪ Die IKB ist Länderrisiken ausgesetzt. ▪ Die Geschäftsentwicklung der IKB könnte dadurch beein- trächtigt werden, dass das Eigenkapital der IKB nicht effektiv eingesetzt wird. ▪ Marktrisiken in Verbindung mit Schwankungen bei Zinssätzen und Anleihe- und Aktienkursen sowie in Verbindung mit sons- tigen Marktfaktoren sind Bestandteil des IKB-Geschäfts. ▪ Die Geschäftstätigkeit der IKB ist mit operativen Risiken ver- bunden. ▪ Die Geschäftstätigkeit der IKB ist mit Compliance-Risiken verbunden. ▪ Obwohl die KfW sich verpflichtet hat, die IKB in bestimmtem Umfang von Ansprüchen in Bezug auf Rhineland Funding, Rhinebridge bzw. die Havenrock-Gesellschaften (jeweils ehemalige außerbilanzielle Finanzierungsvehikel) frei- zustellen, können die Ansprüche der IKB auf entsprechende Freistellung unter bestimmten Umständen erlöschen. ▪ Die IKB ist erheblichen Verlustrisiken im Hinblick auf rechtli- che und aufsichtsrechtliche Verfahren ausgesetzt. ▪ IKB ist Risiken aus strukturierten Kreditprodukten ausgesetzt. ▪ Die bezüglich der IKB AG durchgeführte Sonderprüfung könn- te sich negativ auf den Ruf und die Erfolgsaussichten der IKB auswirken. ▪ Eine strengere Regulierung der Banken- und Finanzdienst- leistungsbranche könnte sich nachteilig auf die Geschäftstä- tigkeit der IKB auswirken. ▪ Rechte von Gläubigern der IKB könnten durch Maßnahmen nach dem Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz), dem Gesetz zur Reorganisation von Kreditinstituten (Kreditin- stitute-Reorganisationsgesetz) und dem Gesetz zur Sanie- rung und Abwicklung von Instituten und Finanzgruppen (Sa- nierungs- und Abwick lungsgesetzAbwicklungsgesetz) nachteilig betroffen sein. ▪ Es besteht ein Risiko zusätzlicher Steuern aufgrund einer abweichenden Auffassung der Finanzverwaltung zur Anwen- Element Abschnitt D – Risiken dung des Körperschaftsteuergesetzes und des Gewerbesteu- ergesetzes. ▪ Reputationsrisiken könnten die IKB und ihre Geschäftsaus- sichten beeinträchtigen. ▪ Die IKB könnte nicht in der Lage sein, Führungspersonal oder Arbeitnehmer in anderen Schlüsselpositionen zu halten oder zu gewinnen.
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Sources: Stufenzins Schuldverschreibung