Risiko eines Interessenkonflikts. Die Emittentin ist berechtigt, sowohl für eigene als auch für fremde Rechnung Geschäfte in dem Basiswert bzw. den dem Basiswert zugrundeliegenden Wertpapieren bzw. Produkten bzw. Grundstoffen4 zu tätigen. Das Gleiche gilt für Geschäfte in Derivaten auf den Basiswert bzw. die dem Basiswert zugrundeliegenden Wertpapiere bzw. Produkte bzw. Grundstoffe. Weiterhin kann sie als Market Maker für die Wertpapiere auftreten. Im Zusammenhang mit solchen Geschäften kann die Emittentin Zahlungen erhalten bzw. leisten. Außerdem kann die Emittentin Bank- und andere Dienstleistungen solchen Personen gegenüber erbringen, die entsprechende Wertpapiere emittiert haben oder betreuen. Ferner kann die Emittentin der Struktur der Wertpapiere entgegenlaufende Anlageurteile für den Basiswert bzw. die zugrundeliegenden Wertpapiere oder Produkte oder Grundstoffe ausgesprochen haben. Im Zusammenhang mit der Ausübung von Rechten und/oder Pflichten der Emittentin, die sich auf die Berechnung von zahlbaren Beträgen bzw. von zu liefernden Vermögenswerten (im Fall der Physischen Lieferung) beziehen, können Interessenkonflikte auftreten. Die vorgenannten Aktivitäten der Emittentin können dazu führen, dass der Marktwert des Basiswerts fällt oder steigt, was sich je nach Ausgestaltung des Wertpapiers negativ auf den Kurs der Wertpapiere auswirken kann.
Risiko eines Interessenkonflikts. Die Emittentin ist berechtigt, sowohl für eigene als auch für fremde Rechnung Geschäfte in dem Basiswert bzw. dem Basiswert zugrunde liegenden Wertpapieren bzw. Produkten zu tätigen. Das Gleiche gilt für Geschäfte in Derivaten auf den Basiswert bzw. die dem Basiswert zugrunde liegenden Wertpapiere bzw. Produkte. Weiterhin kann sie als Market Maker für die Wertpapiere auftreten. Im Zusammenhang mit solchen Geschäften kann die Emittentin Zahlungen erhalten bzw. leisten. Außerdem kann die Emittentin Bank- und andere Dienstleistungen solchen Personen gegenüber erbringen, die entsprechende Wertpapiere emittiert haben oder betreuen. Ferner kann die Emittentin der Struktur der Wertpapiere entgegenlaufende Anlageurteile für den Basiswert bzw. die zugrunde liegenden Wertpapiere oder Produkte ausgesprochen haben. Im Zusammenhang mit der Ausübung von Rechten und/oder Pflichten der Emittentin, die sich auf die Berechnung von zahlbaren Beträgen bzw. (im Fall der Physischen Lieferung) von zu liefernden Vermögenswerten beziehen, können Interessenkonflikte auftreten. Die vorgenannten Aktivitäten der Emittentin können sich auf den Kurs der Wertpapiere negativ auswirken.