Common use of Risikoprofil des Umbrella-Fonds bzw. dessen Teilvermögen Clause in Contracts

Risikoprofil des Umbrella-Fonds bzw. dessen Teilvermögen. Der Wert der in den Teilvermögen befindlichen Vermögenswerte richtet sich nach der täglichen Börsenbewertung. Aufgrund von Kursschwankungen kann dieser steigen oder auch fallen. Folglich besteht das Risiko, dass ein Anleger nicht mehr den ursprünglich investierten Betrag zurückerhält. Der Wert der Vermögenswerte hängt hauptsächlich von der Zielgewichtung der Anlage-klassen (Anleihen, Aktien etc.) ab und ist zusätzlich vom ökonomischen Umfeld, der Zinsentwicklung, der Laufzeit und der Bonität der Schuldner sowie unternehmens-spezifischen Faktoren abhängig. Zudem hängt er von der Nachfrage- und Angebotssituation an der Börse ab, welche ihrerseits stark von der Erwartungshaltung der Marktteilnehmer beeinflusst wird. Für Anleger, deren Referenzwährung von der Anlagewährung des Teilvermögens abweicht, können Währungsrisiken entstehen. Die Teilvermögen dürfen derivative Finanzprodukte zur Absicherung von Risiken oder zur bes- seren Erreichung des Anlageziels halten. Es können somit Gegenparteirisiken entstehen. Das Gegenparteirisiko kennzeichnet die Wahrscheinlichkeit einer Zahlungsunfähigkeit des Schuld- ners, einer Gegenpartei einer hängigen Transaktion oder des Emittenten oder Garanten einer Aktie oder eines derivativen Finanzproduktes. Der Eintritt der Zahlungsunfähigkeit einer solchen Partei hat zur Folge, dass der Betrag der mit dem Risiko dieser Partei behafteten Anlage teil- weise oder gänzlich verlorengeht. Dieses Risiko muss bei der Xxxx eines Schuldners, einer Gegenpartei, eines Emittenten oder Garanten beachtet werden. Gradmesser für die Bonität ei- nes Emittenten bildet dessen Einstufung (Rating) durch die führenden Ratingagenturen. Die Risikobeschränkungsbestimmungen des Fonds stellen Qualitätsanforderungen an Emittenten von derivativen Finanzinstrumenten und Gegenparteien, denen gegenüber eine Risikoausset- zung von mehr als 10% des Fondsvermögens eingegangen werden kann. Mit Bezug auf Anlagen in Zielfonds und insbesondere in Immobilienfonds wird auf die Möglich- keit hingewiesen, dass für die Zielfonds und insbesondere Immobilienfonds andere Rücknah- mefrequenzen gelten können als die für den Umbrella-Fonds bzw. dessen Teilvermögen gel- tende tägliche Rücknahmefrequenz (Ziff. 5.2 unten) (z. B. nur jährliche Rücknahmefrequenz bei Immobilienfonds). Besondere Risiken, welche mit den Anlagen des IAM – IMMO SECURITIES FUND in Real Estate Investment Trusts (REITs) verbunden sind: REITs sind börsennotierte Gesellschaften, die keine Organismen für gemeinsame Anlagen des offenen Investmenttyps gemäss dem Luxemburger Investmentfondsrecht sind und welche Im- mobilen zum Zwecke der langfristigen Anlage erwerben und/oder erschliessen. Sie investieren den Grossteil ihres Vermögens in Immobilen und erzielen Ihre Erträge hauptsächlich aus Mieten und/oder Wertsteigerung der Immobilien. Für die Anlage in Wertpapieren von Gesellschaften, die hauptsächlich in der Immobilienbranche tätig sind, gelten besondere Risikoüberlegungen. Zu diesen Risiken gehören: die zyklische Natur von Immobilienwerten, mit der allgemeinen und der örtlichen Wirtschaftslage verbundene Risiken, Flächenüberhang und verstärkter Wettbe- werb, Steigerungen bei Grundsteuern und Betriebskosten, demografische Trends und Verän- derungen bei Mieterträgen, Änderungen der baurechtlichen Vorschriften, Verluste aus Schäden und Enteignung bzw. Beschlagnahmung, Umweltrisiken und Naturkatastrophen, Mietbegren- zungen durch Verwaltungsvorschriften, Änderungen im Wert von Wohngegenden, Risiken ver- bundener Parteien, Veränderungen der Attraktivität von Immobilien für Mieter, Zinssteigerungen und andere Einflüsse des Immobilienkapitalmarkts.

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Samples: www.swissfunddata.ch, swissfunddata.ch, www.teletrader.com

Risikoprofil des Umbrella-Fonds bzw. dessen Teilvermögen. Der Wert der in den Teilvermögen befindlichen Vermögenswerte richtet sich nach der täglichen Börsenbewertung. Aufgrund von Kursschwankungen kann dieser steigen oder auch fallen. Folglich besteht das Risiko, dass ein Anleger nicht mehr den ursprünglich investierten Betrag zurückerhält. Der Wert der Vermögenswerte hängt hauptsächlich von der Zielgewichtung der Anlage-klassen (Anleihen, Aktien etc.) ab und ist zusätzlich vom ökonomischen Umfeld, der Zinsentwicklung, der Laufzeit und der Bonität der Schuldner sowie unternehmens-spezifischen Faktoren abhängig. Zudem hängt er von der Nachfrage- und Angebotssituation an der Börse ab, welche ihrerseits stark von der Erwartungshaltung der Marktteilnehmer beeinflusst wird. Für Anleger, deren Referenzwährung von der vonder Anlagewährung des Teilvermögens abweicht, können Währungsrisiken entstehen. Die Teilvermögen dürfen derivative Finanzprodukte zur Absicherung von Risiken oder zur bes- seren Erreichung des Anlageziels halten. Es können somit Gegenparteirisiken entstehen. Das Gegenparteirisiko kennzeichnet die Wahrscheinlichkeit einer Zahlungsunfähigkeit des Schuld- ners, einer Gegenpartei einer hängigen Transaktion oder des Emittenten oder Garanten einer Aktie oder eines derivativen Finanzproduktes. Der Eintritt der Zahlungsunfähigkeit einer solchen Partei hat zur Folge, dass der Betrag der mit dem Risiko dieser Partei behafteten Anlage teil- weise oder gänzlich verlorengeht. Dieses Risiko muss bei der Xxxx eines Schuldners, einer Gegenpartei, eines Emittenten oder Garanten beachtet werden. Gradmesser für die Bonität ei- nes Emittenten bildet dessen Einstufung (Rating) durch die führenden Ratingagenturen. Die Risikobeschränkungsbestimmungen des Fonds stellen Qualitätsanforderungen an Emittenten von derivativen Finanzinstrumenten und Gegenparteien, denen gegenüber eine Risikoausset- zung von mehr als 10% des Fondsvermögens eingegangen werden kann. Mit Bezug auf Anlagen in Zielfonds und insbesondere in Immobilienfonds wird auf die Möglich- keit hingewiesen, dass für die Zielfonds und insbesondere Immobilienfonds andere Rücknah- mefrequenzen gelten können als die für den Umbrella-Fonds bzw. dessen Teilvermögen gel- tende tägliche Rücknahmefrequenz (Ziff. 5.2 unten) (z. B. nur jährliche Rücknahmefrequenz bei Immobilienfonds). Besondere Risiken, welche mit den Anlagen des IAM – IMMO SECURITIES FUND in Real Estate Investment Trusts (REITs) verbunden sind: REITs sind börsennotierte Gesellschaften, die keine Organismen für gemeinsame Anlagen des offenen Investmenttyps gemäss dem Luxemburger Investmentfondsrecht sind und welche Im- mobilen zum Zwecke der langfristigen Anlage erwerben und/oder erschliessen. Sie investieren den Grossteil ihres Vermögens in Immobilen und erzielen Ihre Erträge hauptsächlich aus hauptsächlichaus Mieten und/oder Wertsteigerung der Immobilien. Für die Anlage in Wertpapieren von Gesellschaften, die hauptsächlich in der Immobilienbranche tätig sind, gelten besondere Risikoüberlegungen. Zu diesen Risiken gehören: die zyklische Natur von Immobilienwerten, mit der allgemeinen und der örtlichen Wirtschaftslage verbundene Risiken, Flächenüberhang und verstärkter Wettbe- werb, Steigerungen bei Grundsteuern und Betriebskosten, demografische Trends und Verän- derungen bei Mieterträgen, Änderungen der baurechtlichen Vorschriften, Verluste aus Schäden und Enteignung bzw. Beschlagnahmung, Umweltrisiken und Naturkatastrophen, Mietbegren- zungen durch Verwaltungsvorschriften, Änderungen im Wert von Wohngegenden, Risiken ver- bundener Parteien, Veränderungen der Veränderungender Attraktivität von Immobilien für Mieter, Zinssteigerungen und andere Einflüsse des Immobilienkapitalmarkts.

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