Rollen und Rollhilfe Musterklauseln

Rollen und Rollhilfe. Das Ein‐ und Auswinken erfolgt durch Einwinker der TFG unter Anwendung der internationalen und in der Verordnung Luftverkehrsregeln festgelegten Signale. Es wird ein Lotsenfahrzeug (FOLLOW‐ME) als Rollhilfe bereitgestellt, das während des Einsatzes mit der Flugverkehrskontrollstelle (TWR) in Funkverbindung steht. Bei Pannen oder stürmischen Wetterbedingungen wird auf Verlangen des Piloten eine Rollhilfe mit Hilfsmannschaft und Schleppfahrzeug zur Verfügung gestellt. Beim Rollen müssen Rollleitlinien und Sperrlinien eingehalten werden. Das Rollen auf Vorfeldern darf nur im Schritttempo erfolgen. unautorisierte Kopie Das Ein‐ und Ausrollen in die bzw. aus den Hangars mit eigener Motorkraft ist nicht zulässig. Das Zu‐ und Abrollen zum Vorfeld vor den Hangars 1 ‐ 4 Süd (ausgenommen Hauptvorfeld mit Einwinker) ist nur für ortsansässige Betreiber von Luftfahrzeugen ohne Follow Me/Einwinker zulässig. Die jeweiligen Piloten müssen durch ihr Unternehmen/Verein/Halter über die Besonderheiten dieses Bereiches unterrichtet werden. Bei geringstem Zweifel an der Einhaltung der erforderlichen Sicherheitsabstände ist jegliche Rollbewegung nur mit Führung durch Follow Me und/oder Einwinker zulässig. Nach Erteilung einer Freigabe zum Anlassen der Triebwerke ist vom Piloten oder einer den Triebwerksstart beaufsichtigenden Person (Start‐up Crew) sicherzustellen, dass keine Gefährdung z.B. durch Jetblast, Propeller Slipstream oder Downwash von Personen oder Sachen entstehen kann (inkl. Überprüfung der Hindernisfreiheit von Propellern). Abrollende Luftfahrzeuge haben durch Einschalten der Positionslichter und im Zweifelsfall mehrmaliges Betätigen der Landescheinwerfer/Rollscheinwerfer anzuzeigen, dass eine Rollfreigabe in Kürze vorliegen wird oder bereits vorliegt und ab sofort mit dem Wegrollen des Luftfahrzeuges zu rechnen ist. In derartigen Fällen haben ausnahmslos alle Fahrzeuge im betreffenden Bereich dem wegrollenden / rollenden Luftfahrzeug Vorrang zu geben. Nach dem Abstellen der Triebwerke sind die Luftfahrzeuge so bald als möglich zu hangarieren oder so an den Nordrand des Vorfeldes vor den Hangars 1 ‐ 4 Süd zu verbringen, dass das Vorfeld für rollende Luftfahrzeuge und/oder die Fläche benützende Fahrzeuge möglichst hindernisfrei zur Verfügung steht. Das Zu‐ und Abrollen zum Vorfeld Nord ist nur für ortsansässige Betreiber von Luftfahrzeugen mit einem maximalen Abfluggewicht laut AIP und nur bei Tag10 zulässig. Die Sonderregelung für die Nutzung bei Nacht mit entsprec...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.