Rollstuhl-Erhebungsbogen/Erprobungsbericht zur Lageranfrage Musterklauseln

Rollstuhl-Erhebungsbogen/Erprobungsbericht zur Lageranfrage. (Bitte vollständig ausgefüllt und unterschrieben der Lageranfrage beilegen; nur erforderlich bei Erstversorgung, Wechsel der Produktart, Folgeversorgung nach Wohnortwechsel und/oder wenn zusätzliches Zubehör beantragt wird.) Wohnung Straße Wohn-/Pflegeheim Beruf Sport Pflege Versicherter: Name, Vorname: Versicherten-Nr. oder Geb.-Datum: Vorgesehener Einsatzbereich (Mehrfachnennung möglich): Die Wohnung befindet sich im Erdgeschoss Obergeschoss Der Zugang ist barrierefrei? ja nein, es müssen Stufen überwunden werden Ein Aufzug ist vorhanden? ja nein Die kleinste Türbreite der Wohnung, welche durchfahren werden muss: cm Eine wetterfeste und diebstahlsichere, verschließbare Unterstellmöglichkeit ist vorhanden? nein / ja, in eigener Wohnung ja, genaue Ortsbeschreibung: __ noch nicht, ist aber bereits in Umsetzung Diese Unterstellmöglichkeit kann vom Versicherten selbstständig erreicht werden: Ja Nein Körpergewicht: Körpermaße im Sitzen: Rollstuhlmaße: Gesäßbreite: Oberschenkellänge: Unterschenkellänge: Rückenhöhe (bis Scapula): Der/die Versicherte ist ohne Gehhilfe gehfähig? ja, Entfernung ca.: m nein Der/die Versicherte ist mit einer Gehhilfe gehfähig? ja, Entfernung ca.: m nein Der/die Versicherte ist selbstständig in der Lage, einen manuellen Rollstuhl in ebenem Gelände mittels Handantrieb (und/oder) Fußantrieb anzutreiben Entfernung ca.: m Der/die Versicherte ist nur auf längeren Strecken auf einen Rollstuhl angewiesen Der/die Versicherte wird nur auf längeren Strecken durch eine Begleitperson geschoben. Der Rollstuhl wird Stunden am Tag in der Woche im Monat benutzt. Folgende krankheits-, bzw. behinderungsbedingten Fehlhaltung und/oder Bewegungseinschränkungen liegen vor, die aus Ihrer Sicht in die Auswahl der Versorgung mit eingeflossen sind? _ Funktionseinschränkung: der Arme/Hände: Rechts: ja nein Links: ja nein der Beine: Rechts: ja nein Links: ja nein andere Funktionseinschränkungen, bzw. Erläuterung: keine oder ungenügende Rumpfstabilität keine oder ungenügende Kopfkontrolle Spasmen Hemiplegie Tetraplegie Skoliose Kyphose Amputationen: Kontrakturen (Gelenke und Grad der Einschränkung bitte nennen): Ort/Datum Name des Reha-Fachberater in Druckbuchstaben, Unterschrift Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass mich der Leistungserbringer umfassend bezüglich der Datenerhebung und Datenweiterleitung aufgeklärt hat. Datum Unterschrift des Versicherten

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.