Routerwahlrecht. 25.1 Der Gesetzgeber hat mit dem „Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Te- lekommunikationsendgeräten“ den Anbietern von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit das sogenannte Routerwahlrecht durch den Verbraucher auferlegt. COM-IN setzt diese Regelungen wie folgt um:
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Routerwahlrecht. 25.1 Der Gesetzgeber hat mit dem „Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Te- lekommunikationsendgerätenTelekommunikationsendgeräten“ den Anbietern von Telekommunikationsdiensten Telekommunikations- diensten für die Öffentlichkeit das sogenannte sog. Routerwahlrecht durch den Verbraucher Ver- braucher auferlegt. COM-IN NetCom BW setzt diese Regelungen wie folgt um:
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Routerwahlrecht. 25.1 24.1 Der Gesetzgeber hat mit dem „Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Te- lekommunikationsendgerätenTelekommunikationsendgeräten“ den Anbietern von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit das sogenannte Routerwahlrecht durch den Verbraucher auferlegt. COM-IN hildenMedia setzt diese Regelungen wie folgt um:
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Routerwahlrecht. 25.1 24.1 Der Gesetzgeber hat mit dem „Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Te- lekommunikationsendgerätenTelekommunikationsendgeräten“ den Anbietern von Telekommunikationsdiensten Telekommu- nikationsdiensten für die Öffentlichkeit das sogenannte Routerwahlrecht Routerwahl- recht durch den Verbraucher auferlegt. COM-IN FairNetz setzt diese Regelungen Regelun- gen wie folgt um:
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Routerwahlrecht. 25.1 24.1 Der Gesetzgeber hat mit dem „Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Te- lekommunikationsendgerätenTelekommunikationsend- geräten“ den Anbietern von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit das sogenannte Routerwahlrecht durch den Verbraucher Ver- braucher auferlegt. COM-IN AVAC setzt diese Regelungen wie folgt um:
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Routerwahlrecht. 25.1 24.1 Der Gesetzgeber hat mit dem „Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Te- lekommunikationsendgerätenTelekommunikationsendgeräten“ den Anbietern von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit das sogenannte Routerwahlrecht durch den Verbraucher auferlegt. COM-IN AVAC setzt diese Regelungen wie folgt um:
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Samples: avacon-breitband.de
Routerwahlrecht. 25.1 23.1 Der Gesetzgeber hat mit dem „Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Te- lekommunikationsendgerätenTelekommunikationsendgeräten“ den Anbietern von Telekommunikationsdiensten Telekommunikations- diensten für die Öffentlichkeit das sogenannte Routerwahlrecht durch den Verbraucher Ver- braucher auferlegt. COMR-IN KOM setzt diese Regelungen wie folgt um:
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Samples: www.r-kom.de