Rufnummernvergabe / Rufnummernportierung Musterklauseln

Rufnummernvergabe / Rufnummernportierung. Zugeteilte Rufnummern und Sprachkanäle (Anzahl gleichzeitiger Gespräche): Standard Anschluss 2 2 Neu zugeteilte Rufnummern erhält der Kunde automatisch aus dem Rufnum- mernkontingent der SwS PL, welches die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (folgend BNetzA) SwS PL zugewiesen hat. Gegen gesonderte Beauftragung erhält der Kunden bis zu 8 weitere Rufnum- mern aus dem Rufnummernraum, der SwS PL von der BNetzA zugeteilt wurde. Abweichend hiervon kann der Kunde mit SwS PL unter Beachtung der Rege- lungen zu folgendem Buchst. C: Anbieterwechsel / Ablauf die Portierung der Rufnummer vereinbaren, die ihm von einem anderen Anbieter zugeteilt wurde und in das Telefonnetz der SwS PL übertragbar ist. Voraussetzung ist, dass der Kunde im gleichen Ortsnetz verbleibt.
Rufnummernvergabe / Rufnummernportierung. Je Anschluss kann der:die Kund:in bis zu 10 Rufnummern zu- geteilt bekommen. Die Anzahl der Sprachkanäle ist vom je- weiligen Tarif bzw. der Tarif-Option abhängig. Neu zugeteilte Rufnummern erhält der:die Kund:in automatisch aus dem Ruf- nummernkontingent der Gesellschaft, welches die Bundes- netzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (folgend BNetzA) der Gesellschaft zugewiesen hat. Gegen gesonderte Beauftragung erhält der:die Kund:in bis zu 10 Rufnummern aus dem Rufnummernraum, der der Gesell- schaft von der BNetzA zugeteilt wurde. Abweichend hiervon kann der:die Kund:in mit der Gesellschaft unter Beachtung der Regelungen zu folgendem Buchst. C: An- bieterwechsel / Ablauf die Portierung der Rufnummer verein- baren, die ihm:ihr von einem anderen Anbieter zugeteilt wurde und in das Telefonnetz der Gesellschaft übertragbar ist. Voraus- setzung ist, dass der:die Kund:in im gleichen Ortsnetz verbleibt.
Rufnummernvergabe / Rufnummernportierung. Neu zugeteilte Rufnummern erhält der Kunde automatisch aus dem Rufnummernkontingent, welches die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) der Lünecom zugewiesen hat. Gegen gesonderte Beauftragung erhält der Kunden bis zu 10 Rufnummern aus dem Rufnummernraum, der der Lünecom von der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) zugeteilt wurde. Abweichend hiervon kann der Kunde mit der Lünecom die Portierung der Rufnummer vereinbaren, die ihm von einem anderen Anbieter zugeteilt wurde und in das Telefonnetz der Lünecom übertragbar ist. Voraussetzung ist, dass der Kunde am gleichen Standort verbleibt.
Rufnummernvergabe / Rufnummernportierung. Zugeteilte Rufnummern und Sprachkanäle (Anzahl gleichzeitiger Gespräche): Anschlussart AnzahlSprachkanäle Anzahl Rufnummern StandardAnschluss 1 1 Premium Voice 2 1-10 Neu zugeteilte Rufnummern erhält der Kunde automatisch aus dem Rufnummernkontingent von Bisping, welches die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (folgend BNetzA) Bisping zugewiesen hat. Bei Premium Voice erhält der Kunden bis zu 10 Rufnummern aus dem Rufnummernraum, der von der BNetzA Bisping zugeteilt wurde. Abweichend hiervon kann der Kunde mit Bisping unter Beachtung der Regelungen zu folgendem Buchst. C: Anbieterwechsel/Ablauf die Portierung der Rufnummer vereinbaren, die ihm von einem anderen Anbieter zugeteilt wurde und in das Telefonnetz von Bisping übertragbar ist. Voraussetzung ist, dass der Kunde im gleichen Ortsnetz verbleibt.
Rufnummernvergabe / Rufnummernportierung. Neu zugeteilte Rufnummern erhält der Kunde automatisch aus dem Ruf- nummernkontingent, welches die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) der VBB zugewiesen hat. Anzahl Anschlussart Anzahl Sprachkanäle Anzahl Rufnummern 1 SIP-Anschluss 2 1 Abweichend hiervon kann der Kunde mit der VBB die Portierung der Ruf- nummer vereinbaren, die ihm von einem anderen Anbieter zugeteilt wurde und in das Telefonnetz der VBB übertragbar ist. Voraussetzung ist, dass der Kunde am gleichen Standort verbleibt.
Rufnummernvergabe / Rufnummernportierung. Zugeteilte Rufnummern und Sprachkanäle (Anzahl gleichzeitiger Gespräche): Standard Anschluss 1 1 - 3 Erweiterter Anschluss 2 2 - 10 Anlagen Anschluss 10 - 50 10 - 100 Neu zugeteilte Rufnummern erhält der Kunde automatisch aus dem Rufnummernkontingent der Gesellschaft, welches die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (folgend BNetzA) der Gesellschaft zugewiesen hat. Abweichend hiervon kann der Kunde mit der Gesellschaft unter Beachtung der Regelungen zu folgendem Buchst. C: Anbieterwechsel / Ablauf die Portierung der Rufnummer vereinbaren, die ihm von einem anderen Anbieter zugeteilt wurde und in das Telefonnetz der Gesellschaft übertragbar ist. Voraussetzung ist, dass der Kunde im gleichen Ortsnetz verbleibt.
Rufnummernvergabe / Rufnummernportierung. Je Anschluss kann der Kunde bis zu 10 Rufnummern zu- geteilt bekommen. Die Anzahl der Sprachkanäle ist vom jeweiligen Tarif bzw. der Tarif-Option abhängig. Neu zugeteilte Rufnummern erhält der Kunde automa- tisch aus dem Rufnummernkontingent der Gesellschaft, welches die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (folgend BNetzA) der Gesellschaft zugewiesen hat. Gegen gesonderte Beauftragung erhält der Kunde bis zu 10 Rufnummern aus dem Rufnummernraum, der der Gesellschaft von der BNetzA zugeteilt wurde. Abweichend hiervon kann der Kunde mit der Gesell- schaft unter Beachtung der Regelungen zu folgendem Buchst. C: Anbieterwechsel / Ablauf die Portierung der Rufnummer vereinbaren, die ihm von einem anderen Anbieter zugeteilt wurde und in das Telefonnetz der Gesellschaft übertragbar ist. Voraussetzung ist, dass der Kunde im gleichen Ortsnetz verbleibt.
Rufnummernvergabe / Rufnummernportierung. Anschlussart Anzahl Sprachkanäle Anzahl Rufnummern
Rufnummernvergabe / Rufnummernportierung. Zugeteilte Rufnummern und Sprachkanäle (Anzahl gleichzeitiger Gespräche): Standard Anschluss 1 1 Komfort Anschluss 2 3 Anlagen Anschluss s. Auftragsformular s. Auftragsformular weitere s. Auftragsformular s. Auftragsformular den weiteren Vertragsbestandteilen und den nachfolgenden Bedingungen. Diese Leistungsbeschreibung gilt auf der genannten vertraglichen Grundlage für die Produkte der FSW lt. aktueller Produktpreisliste.
Rufnummernvergabe / Rufnummernportierung. Zugeteilte Rufnummern und Sprachkanäle (Anzahl gleichzeitiger Gespräche): Der Vertrag darf bei einigen Netzbetreibern zu diesem Zeitpunkt noch nicht ge- kündigt sein (insbesondere bei der Telekom, da deren Systeme einen Auftrags- wechsel sonst nicht mehr ermöglichen). Der Portierungstermin wird vom abgebenden Diensteanbieter abhängig von der Vertragsbindung bzw. der Kündigungsfrist festgelegt. Zu diesem Termin werden innerhalb eines festgelegten Zeitraums (Schaltfenster) die netztechnisch notwen- digen Umschaltungen vorgenommen (gemäß geltendem TKG max. 24 h). Wäh- rend dieser Zeit ist der Anschluss für einen kurzen Zeitraum nicht erreichbar. Nach erfolgreicher Umschaltung melden die beiden Portierungspartner den Vor- gang an die übrigen deutschen Festnetzbetreiber, damit diese gegebenenfalls ihr Routing zu der betreffenden Rufnummer anpassen können. Dazu werden im Ver- fahren des Portierungsdatenaustauschs die Rufnummerndatenbanken aller ange- schlossenen Netzbetreiber aktualisiert. AIG ist davon abhängig, dass der abge- bende Diensteanbieter die Rufnummernportierung ordnungsgemäß bearbeitet und die Portierung auch zu dem vereinbarten Termin durchführt. Die Leistungs- pflicht von AIG beginnt generell erst mit der erfolgreichen Portierung der Rufnum- mer.