Rufnummernvergabe / Rufnummernportierung Musterklauseln

Rufnummernvergabe / Rufnummernportierung. Zugeteilte Rufnummern und Sprachkanäle (Anzahl gleichzeitiger Gespräche): Standard Anschluss 2 2 Neu zugeteilte Rufnummern erhält der Kunde automatisch aus dem Rufnum- mernkontingent der SwS PL, welches die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (folgend BNetzA) SwS PL zugewiesen hat. Gegen gesonderte Beauftragung erhält der Kunden bis zu 8 weitere Rufnum- mern aus dem Rufnummernraum, der SwS PL von der BNetzA zugeteilt wurde. Abweichend hiervon kann der Kunde mit SwS PL unter Beachtung der Rege- lungen zu folgendem Buchst. C: Anbieterwechsel / Ablauf die Portierung der Rufnummer vereinbaren, die ihm von einem anderen Anbieter zugeteilt wurde und in das Telefonnetz der SwS PL übertragbar ist. Voraussetzung ist, dass der Kunde im gleichen Ortsnetz verbleibt.
Rufnummernvergabe / Rufnummernportierung. Zugeteilte Rufnummern und Sprachkanäle (Anzahl gleichzeitiger Gespräche): SYNVIATelefonanschluss 1 3 Neu zugeteilte Rufnummern erhält der Kunde automatisch aus dem Rufnummernkontingent der Gesellschaft oder eines durch sie beauftragten Unternehmens, da SYNVIA keine Rufnummern beantragt, welches die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (folgend BNetzA) der Gesellschaft oder einem durch sie beauftragten Unternehmen zugewiesen hat. Gegen gesonderte Beauftragung erhält der Kunden bis zu 10 Rufnummern aus dem Rufnummernraum, der der Gesellschaft oder einem von ihr beauftragtem Unternehmen, da SYNVIA keine Rufnummern beantragt, von der BNetzA zugeteilt wurde. Abweichend hiervon kann der Kunde mit der Gesellschaft unter Beachtung der Regelungen zu folgendem Buchst. C: Anbieter- wechsel / Ablauf die Portierung der Rufnummer vereinbaren, die ihm von einem anderen Anbieter zugeteilt wurde und in das Telefonnetz der Gesellschaft übertragbar ist. Voraussetzung ist, dass der Kunde im Einzugsbereich der zugeteilten Ortsvorwahl verbleibt.
Rufnummernvergabe / Rufnummernportierung. Zugeteilte Rufnummern und Sprachkanäle (Anzahl gleichzeitiger Gespräche): Anschlussart AnzahlSprachkanäle Anzahl Rufnummern StandardAnschluss 1 1 Premium Voice 2 1-10 Neu zugeteilte Rufnummern erhält der Kunde automatisch aus dem Rufnummernkontingent von Bisping, welches die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (folgend BNetzA) Bisping zugewiesen hat. Bei Premium Voice erhält der Kunden bis zu 10 Rufnummern aus dem Rufnummernraum, der von der BNetzA Bisping zugeteilt wurde. Abweichend hiervon kann der Kunde mit Bisping unter Beachtung der Regelungen zu folgendem Buchst. C: Anbieterwechsel/Ablauf die Portierung der Rufnummer vereinbaren, die ihm von einem anderen Anbieter zugeteilt wurde und in das Telefonnetz von Bisping übertragbar ist. Voraussetzung ist, dass der Kunde im gleichen Ortsnetz verbleibt.
Rufnummernvergabe / Rufnummernportierung. Neu zugeteilte Rufnummern erhält der Kunde automatisch aus dem Rufnummernkontingent, welches die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) der Lünecom zugewiesen hat. Gegen gesonderte Beauftragung erhält der Kunden bis zu 10 Rufnummern aus dem Rufnummernraum, der der Lünecom von der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) zugeteilt wurde. Abweichend hiervon kann der Kunde mit der Lünecom die Portierung der Rufnummer vereinbaren, die ihm von einem anderen Anbieter zugeteilt wurde und in das Telefonnetz der Lünecom übertragbar ist. Voraussetzung ist, dass der Kunde am gleichen Standort verbleibt.
Rufnummernvergabe / Rufnummernportierung. Neu zugeteilte Rufnummern erhält der Kunde automatisch aus dem Ruf- nummernkontingent, welches die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) der VBB zugewiesen hat. Anzahl Anschlussart Anzahl Sprachkanäle Anzahl Rufnummern 1 SIP-Anschluss 2 1 Abweichend hiervon kann der Kunde mit der VBB die Portierung der Ruf- nummer vereinbaren, die ihm von einem anderen Anbieter zugeteilt wurde und in das Telefonnetz der VBB übertragbar ist. Voraussetzung ist, dass der Kunde am gleichen Standort verbleibt.
Rufnummernvergabe / Rufnummernportierung. Zugeteilte Rufnummern und Sprachkanäle (Anzahl gleichzeitig möglicher Gespräche): NHC Business Complete Glasfaser 100 2 3 NHC Business Complete Glasfaser 250 2 3 NHC Business Complete Glasfaser 500 2 3 NHC Business Complete Glasfaser 1000 2 3 Neu zugeteilte Rufnummern erhält der Kunde automatisch aus dem Rufnummernkontingent der NHC, welches die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (fol- gend BNetzA) der NHC zugewiesen hat. Gegen gesonderte kostenpflichtige Beauftragung erhält der Kunden bis zu 10 Rufnummern aus dem Rufnummernraum, der der NHC von der BNetzA zugeteilt wurde. Diese Rufnummern werden nicht zwin- gend aufeinanderfolgend vergeben. Abweichend hiervon kann der Kunde mit der NHC unter Beachtung der Regelungen zu folgendem Buchst. C: Anbieterwechsel / Ab- lauf die Portierung der Rufnummer vereinbaren, die ihm von einem anderen Anbieter zugeteilt wurde und in das Telefonnetz der NHC übertragbar ist. Voraussetzung ist, dass der Kunde im gleichen Ortsnetz verbleibt.
Rufnummernvergabe / Rufnummernportierung. Je Anschluss kann der Kunde bis zu 10 Rufnummern zugeteilt bekommen. dem Auftragsformular, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Privatkunden, den sonstigen Vertragsunterlagen entneh- men, welche unter xxx.xxx.xx abgerufen werden können oder in unserer Geschäftsstelle einsehbar sind. Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen können Sie zudem der Ihnen regelmäßig zugehenden Rechnung entnehmen.
Rufnummernvergabe / Rufnummernportierung. Zugeteilte Rufnummern und Sprachkanäle (Anzahl gleichzeitiger Gespräche): Der Vertrag darf bei einigen Netzbetreibern zu diesem Zeitpunkt noch nicht ge- kündigt sein (insbesondere bei der Telekom, da deren Systeme einen Auftrags- wechsel sonst nicht mehr ermöglichen). Der Portierungstermin wird vom abgebenden Diensteanbieter abhängig von der Vertragsbindung bzw. der Kündigungsfrist festgelegt. Zu diesem Termin werden innerhalb eines festgelegten Zeitraums (Schaltfenster) die netztechnisch notwen- digen Umschaltungen vorgenommen (gemäß geltendem TKG max. 24 h). Wäh- rend dieser Zeit ist der Anschluss für einen kurzen Zeitraum nicht erreichbar. Nach erfolgreicher Umschaltung melden die beiden Portierungspartner den Vor- gang an die übrigen deutschen Festnetzbetreiber, damit diese gegebenenfalls ihr Routing zu der betreffenden Rufnummer anpassen können. Dazu werden im Ver- fahren des Portierungsdatenaustauschs die Rufnummerndatenbanken aller ange- schlossenen Netzbetreiber aktualisiert. AIG ist davon abhängig, dass der abge- bende Diensteanbieter die Rufnummernportierung ordnungsgemäß bearbeitet und die Portierung auch zu dem vereinbarten Termin durchführt. Die Leistungs- pflicht von AIG beginnt generell erst mit der erfolgreichen Portierung der Rufnum- mer.
Rufnummernvergabe / Rufnummernportierung. Zugeteilte Rufnummern und Sprachkanäle (Anzahl gleichzeitiger Gespräche): Standard Anschluss 1 1 Komfort Anschluss 2 3 Anlagen Anschluss s. Auftragsformular s. Auftragsformular weitere s. Auftragsformular s. Auftragsformular den weiteren Vertragsbestandteilen und den nachfolgenden Bedingungen. Diese Leistungsbeschreibung gilt auf der genannten vertraglichen Grundlage für die Produkte der FSW lt. aktueller Produktpreisliste.
Rufnummernvergabe / Rufnummernportierung. GELSEN-NET teilt dem Kunden je Basisprodukt standardmäßig zwei Sprachkanäle (Anzahl gleichzeitiger Gespräche) und drei Rufnummern zu. Neu zugeteilte Rufnummern erhält der Kunde automatisch aus dem Rufnummern- kontingent des Kooperationspartners, welches die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (folgend BNetzA) der Gesellschaft zugewiesen hat, wobei die Vergabe fortlaufender Rufnummern nicht in allen Fällen möglich ist. Gegen gesonderte Beauftragung erhält der Kunde bis zu 10 Rufnummern aus dem Rufnummernraum, der dem Kooperationspartner von der BNetzA zugeteilt wurde. Diese Rufnummern werden gemäß der Preisliste Komfort & Serviceleistungen für Telefonie- /Internet-Produkte und Glasfaser Pro-Anschlüsse berechnet. Abweichend hiervon kann der Kunde mit GELSEN-NET unter Beachtung der Regelungen zum Anbieterwechsel die Portierung der Rufnummer(n) vereinbaren, die ihm von einem anderen Anbieter zugeteilt wurde/n und in das Telefonnetz des Kooperationspartners übertragbar ist/sind. Voraussetzung ist, dass der Kunde im gleichen Ortsnetz verbleibt.