Anbieterwechsel / Ablauf. Der Kunde kann die Städtische Werke Netz + Service GmbH beauftragen, die bisher von ihm genutzten Rufnummern aus dem Netz des bisherigen Anbieters in das Netz von der Städtische Werke Netz + Service GmbH zu übernehmen (Portierung). Eine Portierung kann vom Kunden auch nach- träglich nach Vertragsabschluss beauftragt werden, solange die Rufnummer beim bisherigen Anbieter noch dem Kunden zugeordnet ist. Mit dem unterschriebenen Portierungsformular willigt der Kunde ein, dass die Städtisch Werke Netz + Service GmbH sich in seinem Namen mit dem bisherigen Netzbetreiber in Verbindung setzt, um die Rufnummer(n) des Kunden in das Netz von der Städtische Werke Netz + Service GmbH zu por- tieren. Portierungsanfragen werden zusammen mit der Vertrags- kündigung entweder per Fax oder über eine elektronische Schnittstelle von der Städtische Werke Netz + Service GmbH oder über einen von der Städtische Werke Netz + Service GmbH beauftragten Dienstleister an den abgebenden Netz- betreiber geschickt. Der Vertrag darf bei einigen Netzbetreibern zu diesem Zeit- punkt noch nicht gekündigt sein (insbesondere bei der Te- lekom, da deren Systeme eine Portierung sonst nicht mehr ermöglichen). Der Portierungstermin wird vom abgebenden Netzbetreiber abhängig von der Vertragsbindung bzw. der Kündigungsfrist festgelegt. Zu diesem Termin werden innerhalb eines fest- gelegten Zeitraums (Schaltfenster) die netztechnisch not- wendigen Umschaltungen vorgenommen (gemäß geltendem TKG max. 24 h). Während dieser Zeit ist der Anschluss für einen kurzen Zeitraum nicht erreichbar. Nach erfolgreicher Umschaltung melden die beiden Portierungspartner den Vorgang an die übrigen deutschen Festnetzbetreiber, damit diese gegebenenfalls ihr Routing zu der betreffenden Ruf- nummer anpassen können. Dazu werden im Verfahren des Portierungsdatenaustauschs die Rufnummerndatenbanken aller angeschlossenen Netzbetreiber aktualisiert. Die Städ- tische Werke Netz + Service GmbH ist davon abhängig, dass der abgebende Netzbetreiber die Rufnummernportierung ordnungsgemäß bearbeitet und die Portierung auch zu dem vereinbarten Termin durchführt. Die Leistungspflicht von der Städtischen Werke Netz + Service GmbH beginnt generell erst mit der erfolgreichen Portierung der Rufnummer.
Anbieterwechsel / Ablauf. Der Kunde kann die net services beauftragen, die bisher von ihm genutzten Rufnummern aus dem Netz des bisherigen Anbieters in das Netz der net ser- vices zu übernehmen (Portierung). Eine Portierung kann vom Kunden auch nachträglich nach Vertragsabschluss beauftragt werden, solange die Ruf- nummer beim bisherigen Anbieter noch dem Kunden zugeordnet ist. Für eine nachträgliche Beauftragung erhebt die net services eine Gebühr gemäß Preis- liste je Rufnummer. Mit dem unterschriebenen Portierungsformular willigt der Kunde ein, dass die net services sich in seinem Namen mit dem bisherigen Netzbetreiber in Ver- bindung setzt, um die Rufnummer(n) des Kunden in das Netz der net services zu portieren. Portierungsanfragen werden zusammen mit der Vertragskündigung entwe- der per Fax oder über eine elektronische Schnittstelle von der net services an den abgebenden Netzbetreiber geschickt. Der Portierungstermin wird vom abgebenden Netzbetreiber abhängig von der Vertragsbindung bzw. der Kündigungsfrist festgelegt. Zu diesem Termin werden innerhalb eines festgelegten Zeitraums (Schaltfenster) die netztechnisch notwendigen Umschaltungen vorgenommen (gemäß geltendem TKG max. 24 h). Während dieser Zeit ist der Anschluss für ei- nen kurzen Zeitraum nicht erreichbar. Nach erfolgreicher Umschaltung melden die beiden Portierungspartner den Vorgang an die übrigen deut- schen Festnetzbetreiber, damit diese gegebenenfalls ihr Routing zu der betreffenden Rufnummer anpassen können. Dazu werden im Verfahren des Portierungsdatenaustauschs die Rufnummerndatenbanken aller an- geschlossenen Netzbetreiber aktualisiert. Die net services ist davon ab- hängig, dass der abgebende Netzbetreiber die Rufnummernportierung ordnungsgemäß bearbeitet und die Portierung auch zu dem vereinbarten Ter- min durchführt. Die Leistungspflicht der net services beginnt generell erst mit der erfolgreichen Portierung der Rufnummer.
Anbieterwechsel / Ablauf. Der Kunde kann SmartService beauftragen, die bisher von ihm genutzten Rufnummern aus dem Netz des bisherigen Anbieters in das Netz von SmartService zu übernehmen (Portierung). Eine Portierung kann vom Kunden auch nachträglich nach Vertragsabschluss beauftragt werden, solange die Rufnummer beim bisherigen Anbieter noch dem Kunden zugeordnet ist. Mit dem unterschrieben Portierungsformular willigt der Kunde ein, dass SmartService sich in seinem Namen mit dem bisherigen Netzbetreiber in Verbindung setzt, um die Rufnummer(n) des Kunden in das Netz von SmartService zu portieren. Portierungsanfragen werden zusammen mit der Vertragskündigung entweder per Fax oder über eine elektronische Schnittstelle von der SmartService an den abgebenden Netzbetreiber geschickt. Der Vertrag darf bei einigen Netzbetreibern zu diesem Zeitpunkt noch nicht gekündigt sein (insbesondere bei der Telekom, da deren Systeme eine Portierung sonst nicht mehr ermöglichen). Der Portierungstermin wird vom abgebenden Netzbetreiber abhängig von der Vertragsbindung bzw. der Kündigungsfrist festgelegt. Zu diesem Termin werden innerhalb eines festgelegten Zeitraums (Schaltfenster) die netztechnisch notwendigen Umschaltungen vorgenommen (gemäß geltendem TKG max. 24 h). Während dieser Zeit ist der Anschluss für einen kurzen Zeitraum nicht erreichbar. Nach erfolgreicher Umschaltung melden die beiden Portierungspartner den Vorgang an die übrigen deutschen Festnetzbetreiber, damit diese gegebenenfalls ihr Routing zu der betreffenden Rufnummer anpassen können. Dazu werden im Verfahren des Portierungsdatenaustauschs die Rufnummerndatenbanken aller angeschlossenen Netzbetreiber aktualisiert. SmartService ist davon abhängig, dass der abgebende Netzbetreiber die Rufnummernportierung ordnungsgemäß bearbeitet und die Portierung auch zu dem vereinbarten Termin durchführt. Die Leistungspflicht von SmartService beginnt generell erst mit der erfolgreichen Portierung der Rufnummer.